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Darf ich unser ehemaliges Adelswappen in meinem Briefkopf verwenden?

Frage von isi600 isi600

Unsere Familie stammt von einer Adelsfamilie ab, bzw ist einmal eine gewesen bevor uns der Adelstitel gestohlen wurde. Nun habe ich mir protzeshalber überlegt, unser ehemaliges Wappen in mein Briefkopf einzubauen. Weiß jemand ob sowas legal ist? Mein Cousin sagt, das wäre wohl nicht ganz legal, da uns das Wappen nicht mehr gehöre seit ca. 1800. Kann ich da mit rechtlichen Folgen rechnen oder achtet auf sowas niemand?

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Antworten (14)

  • 4
    Antwort von solf1 solf1

    Du sagst der Adelstitel wurde euch "gestohlen"? Na dann halte dich ran und klage in Strassburg und weiss ich noch wo! Ist ja nicht in Ordnung sowas.. Was bist du denn eigentlich? Ein Von und Zu? Oder ein Auf und Davon? Also ich würde das Wappen benutzen und "GAS" geben! Gruss Solf

    Kommentar von HerrLich HerrLichHerrLich

    von Drüben ;-)

    Kommentar von krauthexe krauthexekrauthexe

    Oder ein Hoch und Runter...:-))

    Kommentar von Frohnatur FrohnaturFrohnatur

    Ich bin eine von hin und her

    Kommentar von solf1 solf1solf1

    Ich mag das raus und rein :-))

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    Antwort von ruthchen ruthchen

    soweit ich informiert bin, ist jeder berechtigt, ein Wappen zu führen. Die Rechte an einem (bereits existierendem) Wappen kann nur derjenige einklagen, der das Wappen führt. Nachdem es sich da wohl um Eure Familie handelt, hätte ich keine Bedenken.

    Kommentar von ruthchen ruthchenruthchen

    In der Bundesrepublik Deutschland kann jeder ein Wappen führen. Eine auf bestimmte Personenkreise beschränkte Wappenfähigkeit gab und gibt es trotz zahlreicher Versuche von verschiedenen Interessengruppen nicht.
    Quelle: http://www.zum-kleeblatt.de/pageID_1151227.html

    Kommentar von Welfenprinz Welfenprinz

    Das ist richtig ein Wappen darf jeder führen

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    Antwort von Eastside Eastside

    Ich weiß von meinem Ex-Schwiegervater, der ein Herr Baron war und ein Familienwappen hatte, daß er das auch heute noch führen darf - obwohl bei uns in Österreich ja die Adelstitel verboten sind - aber sein Wappen darf er ans Haus malen, oder sein Briefpapier damit verzieren, etc.

    Ich verstehe in deiner Frage und diesem Zusammenhang auch das Wort "gestohlen" nicht..?

  • 3
    Antwort von krauthexe krauthexe

    Selbst wenn es nicht illegal wäre,was versprichst Du Dir davon?Willst Du etwas darstellen,was Du nicht bist?

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Krauthexe, der Fragant isi600 sagte "protzeshalber"; damit hast Du doch Deine gesuchten Antworten.

    Kommentar von Eastside EastsideEastside

    Wieso? Er ist es ja - und jetzt will er es auch zeigen! ;o)

  • 2
    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Unbefugt darfst du ein Wappen nicht führen. Schwierigkeiten wird es dann geben, wenn ein anderer Rechte an diesem Wappen hat oder vortragen kann, sie zu haben.

    Unbeschadet ist die Stiftung eines neuen Wappens. Das kann dann auch das alte sein, wenn kein anderer Rechte daran hat. Hier hilft ein Blick in die Wappenrolle.

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    Antwort von Shira Shira

    So wie ich das verstehe, ist euch der Adelstitel aberkannt , und nicht gestohlen worden. Dann darfst das Wappen auch nicht weiter benutzen.

    Kommentar von JoeWied JoeWiedJoeWied

    Er darf Wappen und auch Adelstitel verwenden wie er will. Der Namen darf aber nicht verfälscht werden. Baron Max Muster ist dementsprechend zulässig, hingegen Baron Max von Muster eben nicht.

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    Antwort von mephisopheles mephisopheles

    Hallo,

    ein Adelstitel kann nicht "gestohlen" werden, bestenfalls aberkannt! Dies konnte aus div.Gründen geschehen, zu damaliger Zeit auch durch Verlust der Lehen oder Besitztümer durch (meist) eigenes Verschulden. Sofern der Titel weg ist (warum auch immer), darf auch das Wappen nicht mehr getragen werden. Rechtliche Konsequenzen dürften meiner Meinung nach allerdings lediglich zu befürchten sein, falls noch ein Titeltragender Zweig der Familie existiert, der dieses offiziell tragen darf, allerdings macht man sich etwas lächerlich(meine Meinung)!

    Inwieweit das unberechtigte Nutzen eines Adelswappens unter Titelmissbrauch o. ä. fällt und somit strafrechtliche Beachtung fände muss ein Jurist klären. Dies sollte aber ein geringerer Preis für die Belustigung der Mitmenschen sein, als eventuelle Strafgelder!

    D. v. Z.

  • 0
    Antwort von Welfenprinz Welfenprinz

    Kannst Du mir dieses Wappen einmal per Mail schicken dann Prüfe ich gerne den jetztigen Halter und Benutzer des Wappens sollte dieses Herrenlos sein meldest Du Deine Rechte darauf an bei der Adelsvereinigung und sollte es in Besitz sein so erklärst Du Deinen Anspruch darauf beim Besitzer auch da kann ich Dir helfen LG Der Welfenprinz

    mondaen_20@hotmail.de

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    Antwort von tombee tombee

    Hallo,

    die Posts sind zwar schon etwas älter, aber trotzdem möchte ich noch was dazu schreiben: Die Führung des Wappens ist unter den angegebenen Tatsachen nicht gestattet. Der zur Führung berechtigte Personenkreis ist in der Stiftungsurkunde incl. folgender Änderungn genannt. Dieser Personenkreis ist in der allgemeinen Wappenrolle veröffentlicht. Ein Wappen ist durch das BGB geschützt. Sollte also jemand, der nicht zur Führung berechtigt ist, das Wappen nutzen, so kann das eine zivilrechtliche Klage bedeuten. Zusätzlich sollte sich der Nutzer dann auf eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung einstellen. Zusammenfassend: Wenn das Wappen der Familie irgendwann aberkannt worden ist, diese Aberkennung dokumentiert (Wappenroll) ist und damit keine Berechtigung mehr vorhanden ist, würde ich das nicht mehr führen. Ein Wappen wird in der Öffentlichkeit geführt - und damit wird es früher oder später auffallen und zu einer rechtlichen Auseinandersetzung führen. Eine Neustiftung eines eigenen Wappens ist jedoch kein Problem, kostet zwischen 2500 und 4000 Euro.

    Kommentar von tanzbaer85 tanzbaer85

    Und die "Allgemeine Wappenrolle" ist was? Es gibt in Deutschland keine allg. Wappenrolle, die hat es so auch nie gegeben. Es gibt heutzutage höchstens Vereine, die Wappenrollen führen und da Neustiftungen eintragen. Die Rechtskraft wäre aber das gleiche, als wenn Du Dir ein Wappen malst und beim Rathaus beglaubigen lässt, dass Du es sounsovielten vorgelegt hast. Das kostet vielleicht 20 Euro und bringt das gleiche.

    Kommentar von tombee tombee

    Woher stammen denn diese Weisheiten! Klar gibt es eine Allgemeine Deutsche Wappenrolle! 

    Die Allgemeine Deutsche Wappenrolle wird vom Wappen-Herold geführt. Stimmt, der Herold ist ein Verein - aber, es ist der Verein für die Führung und Dokumentation der eingetragenen Wappen. Hier werden auch alte Wappen geführt. Auch Porsche, die Familie Ritter und Herr Blüm lassen ihre Wappen hier führen - um nur einige zu nennen. Die Wappenrolle des Herold ist auch in allen gut geführten Bibliotheken zu finden, während es wenige andere Dokumentationen gibt - und wenn, dann sind sie nicht so umfangreich.

    Klar kann sich jeder ein Wappen malen und es schützen lassen, aber wenn man das Wappen "führen" möchte, ohne ausgelacht zu werden, dann sollte es auf jeden Fall nach heraldischen Maßstäben "gemalt" werden. Naja, was den Schutz angeht, sollte man bei einer rechtlichen Auseinandersetzung einen guten Anwalt haben, der einen auch in anderen Ländern vertritt, wo der Schutz des Rathauses einen, sagen wir mal, nicht ganz so nachhaltigen Rechtsbestand hat.

    Fakt ist, wer ein Wappen führen möchte, der sollte es eintragen lassen, damit geprüft wird, ob das erstellte Wappen heraldisch einwandfrei ist, keine Rechte anderer verletzt (das könnte beim selber malen nämlich auch passieren) werden und eine Veröffentlichung mit dem Eintrag erfolgt und damit auch der führungsberechtigte Kreis festgelegt ist, bzw. mit der Veröffentlichung eine eindeutige Zuordnung mit rechtlichem Schutz erfolgt.

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    Antwort von JoeWied JoeWied

    Wäre interessant, den Familien-Namen zu wissen, oder ist das schon zu persönlich ?

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    Antwort von Mismid Mismid

    Da es in Deutschland eh keine Adelstitel mehr gibt und zwar das Urheberrecht auf geistiges Eigentum eines Kunstwerkes (Wappen) nie erlischt, wohl aber die Einklagung zur Vergütung der Nutzung, wird bei so alten Sachen nichts mehr einzuklagen sein. Ein Wappen hat heute eigentlich nur noch einen Wert wenn es hoheitlicher Natur ist, und das sind nur Bundes, Stadt und Landeswappen. Wozu brauchst du also das Wappen? Ein Wappen kann sich jeder auf den Briefkopf malen, so lange es nicht das gleiche ist, wie von jemand anderem

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    Antwort von Frohnatur Frohnatur

    Wenn Euch das Wappen und der Adelstitel um 1800 gestohlen wurde, fließt heute durch Verdünnung (Heirat mit Bürgerlichen) nicht mehr viel blaues Blut durch Deine Adern. Und wenn Du die Protzerei brauchst, weil Du kein Selbstwertgefühl hast, male Dir ein neues Wappen. Das ist legal.

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Wo kein Kläger, da kein beklagter. Wappen haben heutzutage kaum juristische bedeutung mehr. Wenn du der Meinung bist, die Titel und Wappen seien deinen ahnen unrechtmäßig gestohlen, dann kannst Du es darauf ankommen lassen. Notfalls könnte das Gericht die Benutzung des Wappens verieten, was bei Privatleuten bis auf Prozeßkosten wenig Folgen nach sich zieht. Andernfalls könnte das Gericht auch die Benutzung gestatten.

    Andererseits kann heutzutage jedermann sich einen Phantasiewappen geben und ihn z.B. auf Briefpapier benutzen. Durch geringfügige Veränderung wäre das "alte Wappen" zum Phantasiewappen und damit frei verwendbar.

    Außerdem könntest Du recherchieren, ob die "legalen" Rechteinhaber das Wappen benutzen und/oder Schutzmaßnahmen getroffen haben. Wenn du beide fragen mit "nein" beantworten kannst, dann kannst Du das alte Wappen verwenden. Andernfalls könntest Du auch u.U. zm Genehmigung der Benutzung ersuchen und damit wieder zur rechtmäßigen Benutzer werden.

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    Antwort von gaboxy gaboxy

    seit 1800? denke dann wird der Protest auf nix mehr bringen oder? Aber ich denke es ist wohl nicht legal das Wappen zu verwenden. Zumindest nicht wenn du es als Briefkopf nehmen willst und somit es ja auch der öffentlichkeit zeigst. Privat wird wohl keiner was sagen könnte ich mir vorstellen.

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