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Darf ich unser ehemaliges Adelswappen in meinem Briefkopf verwenden?

gefragt von isi600 am 06.01.2008 um 23:31 Uhr

Unsere Familie stammt von einer Adelsfamilie ab, bzw ist einmal eine gewesen bevor uns der Adelstitel gestohlen wurde. Nun habe ich mir protzeshalber überlegt, unser ehemaliges Wappen in mein Briefkopf einzubauen. Weiß jemand ob sowas legal ist? Mein Cousin sagt, das wäre wohl nicht ganz legal, da uns das Wappen nicht mehr gehöre seit ca. 1800. Kann ich da mit rechtlichen Folgen rechnen oder achtet auf sowas niemand?


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solf1
beantwortet von solf1 am 6. Januar 2008 23:35
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Du sagst der Adelstitel wurde euch "gestohlen"? Na dann halte dich ran und klage in Strassburg und weiss ich noch wo! Ist ja nicht in Ordnung sowas.. Was bist du denn eigentlich? Ein Von und Zu? Oder ein Auf und Davon? Also ich würde das Wappen benutzen und "GAS" geben! Gruss Solf

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 6. Januar 2008 23:40

von Drüben ;-)

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 6. Januar 2008 23:41

Oder ein Hoch und Runter...:-))

Kommentar von 04fd57a1ebd491be88a2843240f4f914smallFrohnatur am 7. Januar 2008 00:12

Ich bin eine von hin und her

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 7. Januar 2008 00:14

Ich mag das raus und rein :-))


krauthexe
beantwortet von krauthexe am 6. Januar 2008 23:36
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Selbst wenn es nicht illegal wäre,was versprichst Du Dir davon?Willst Du etwas darstellen,was Du nicht bist?

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 6. Januar 2008 23:40

Krauthexe, der Fragant isi600 sagte "protzeshalber"; damit hast Du doch Deine gesuchten Antworten.

Kommentar von 8852d6c5d7c543b504c3a6286bbb58fcsmallEastside am 6. Januar 2008 23:41

Wieso? Er ist es ja - und jetzt will er es auch zeigen! ;o)


Eastside
beantwortet von Eastside am 6. Januar 2008 23:40
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Ich weiß von meinem Ex-Schwiegervater, der ein Herr Baron war und ein Familienwappen hatte, daß er das auch heute noch führen darf - obwohl bei uns in Österreich ja die Adelstitel verboten sind - aber sein Wappen darf er ans Haus malen, oder sein Briefpapier damit verzieren, etc.

Ich verstehe in deiner Frage und diesem Zusammenhang auch das Wort "gestohlen" nicht..?


ruthchen
beantwortet von ruthchen am 6. Januar 2008 23:46
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soweit ich informiert bin, ist jeder berechtigt, ein Wappen zu führen. Die Rechte an einem (bereits existierendem) Wappen kann nur derjenige einklagen, der das Wappen führt. Nachdem es sich da wohl um Eure Familie handelt, hätte ich keine Bedenken.

Kommentar von E20ef19dd6a93c86a4172eed9df022b7smallruthchen am 6. Januar 2008 23:49

In der Bundesrepublik Deutschland kann jeder ein Wappen führen. Eine auf bestimmte Personenkreise beschränkte Wappenfähigkeit gab und gibt es trotz zahlreicher Versuche von verschiedenen Interessengruppen nicht.
Quelle: http://www.zum-kleeblatt.de/pageID_1151227.html


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 6. Januar 2008 23:39
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Unbefugt darfst du ein Wappen nicht führen. Schwierigkeiten wird es dann geben, wenn ein anderer Rechte an diesem Wappen hat oder vortragen kann, sie zu haben.

Unbeschadet ist die Stiftung eines neuen Wappens. Das kann dann auch das alte sein, wenn kein anderer Rechte daran hat. Hier hilft ein Blick in die Wappenrolle.



Shira
beantwortet von Shira am 6. Januar 2008 23:42
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So wie ich das verstehe, ist euch der Adelstitel aberkannt , und nicht gestohlen worden. Dann darfst das Wappen auch nicht weiter benutzen.

Kommentar von 863e597d08b0699f94297a7a625ea0c1smallJoeWied am 20. Juni 2008 22:29

Er darf Wappen und auch Adelstitel verwenden wie er will. Der Namen darf aber nicht verfälscht werden. Baron Max Muster ist dementsprechend zulässig, hingegen Baron Max von Muster eben nicht.


anonym
beantwortet von gaboxy am 6. Januar 2008 23:36
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seit 1800? denke dann wird der Protest auf nix mehr bringen oder? Aber ich denke es ist wohl nicht legal das Wappen zu verwenden. Zumindest nicht wenn du es als Briefkopf nehmen willst und somit es ja auch der öffentlichkeit zeigst. Privat wird wohl keiner was sagen könnte ich mir vorstellen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 6. Januar 2008 23:54
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Wo kein Kläger, da kein beklagter. Wappen haben heutzutage kaum juristische bedeutung mehr. Wenn du der Meinung bist, die Titel und Wappen seien deinen ahnen unrechtmäßig gestohlen, dann kannst Du es darauf ankommen lassen. Notfalls könnte das Gericht die Benutzung des Wappens verieten, was bei Privatleuten bis auf Prozeßkosten wenig Folgen nach sich zieht. Andernfalls könnte das Gericht auch die Benutzung gestatten.

Andererseits kann heutzutage jedermann sich einen Phantasiewappen geben und ihn z.B. auf Briefpapier benutzen. Durch geringfügige Veränderung wäre das "alte Wappen" zum Phantasiewappen und damit frei verwendbar.

Außerdem könntest Du recherchieren, ob die "legalen" Rechteinhaber das Wappen benutzen und/oder Schutzmaßnahmen getroffen haben. Wenn du beide fragen mit "nein" beantworten kannst, dann kannst Du das alte Wappen verwenden. Andernfalls könntest Du auch u.U. zm Genehmigung der Benutzung ersuchen und damit wieder zur rechtmäßigen Benutzer werden.


Frohnatur
beantwortet von Frohnatur am 7. Januar 2008 00:11
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Wenn Euch das Wappen und der Adelstitel um 1800 gestohlen wurde, fließt heute durch Verdünnung (Heirat mit Bürgerlichen) nicht mehr viel blaues Blut durch Deine Adern. Und wenn Du die Protzerei brauchst, weil Du kein Selbstwertgefühl hast, male Dir ein neues Wappen. Das ist legal.


Mismid
beantwortet von Mismid am 7. Januar 2008 01:09
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Da es in Deutschland eh keine Adelstitel mehr gibt und zwar das Urheberrecht auf geistiges Eigentum eines Kunstwerkes (Wappen) nie erlischt, wohl aber die Einklagung zur Vergütung der Nutzung, wird bei so alten Sachen nichts mehr einzuklagen sein. Ein Wappen hat heute eigentlich nur noch einen Wert wenn es hoheitlicher Natur ist, und das sind nur Bundes, Stadt und Landeswappen. Wozu brauchst du also das Wappen? Ein Wappen kann sich jeder auf den Briefkopf malen, so lange es nicht das gleiche ist, wie von jemand anderem


JoeWied
beantwortet von JoeWied am 20. Juni 2008 22:31
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Wäre interessant, den Familien-Namen zu wissen, oder ist das schon zu persönlich ?


anonym
beantwortet von tombee am 11. November 2008 23:20
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Hallo,

die Posts sind zwar schon etwas älter, aber trotzdem möchte ich noch was dazu schreiben: Die Führung des Wappens ist unter den angegebenen Tatsachen nicht gestattet. Der zur Führung berechtigte Personenkreis ist in der Stiftungsurkunde incl. folgender Änderungn genannt. Dieser Personenkreis ist in der allgemeinen Wappenrolle veröffentlicht. Ein Wappen ist durch das BGB geschützt. Sollte also jemand, der nicht zur Führung berechtigt ist, das Wappen nutzen, so kann das eine zivilrechtliche Klage bedeuten. Zusätzlich sollte sich der Nutzer dann auf eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung einstellen. Zusammenfassend: Wenn das Wappen der Familie irgendwann aberkannt worden ist, diese Aberkennung dokumentiert (Wappenroll) ist und damit keine Berechtigung mehr vorhanden ist, würde ich das nicht mehr führen. Ein Wappen wird in der Öffentlichkeit geführt - und damit wird es früher oder später auffallen und zu einer rechtlichen Auseinandersetzung führen. Eine Neustiftung eines eigenen Wappens ist jedoch kein Problem, kostet zwischen 2500 und 4000 Euro.


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