Polizei und so
In der Fragestellung ist es keine Beleidigung, auch nicht, wenn ich sage, in meinen Augen sind sie ein Idiot, ich darf das ja denken. Wenn ich aber sage, sie sind einer, dann ist das eine Behauptung und das ist eine Beleidigung. Letztlich machen die Gerichte solche unterschiede.

Mich ja, musst nur mit der Antwort klar kommen ;-)
Buchfink am 8. April 2009 01:07 REAKTION ZU DEINEM KOMPLIMENT
Mach Dir keinen Kopf, niemand ist perfekt!
http://www.creatif-beschriftung.de/Bilder/giraffe_zwinker.gif
sachab13 am 8. April 2009 01:12 Ich hab Dich auch lieb ;-)
Buchfink am 8. April 2009 01:13 Das höre ich gerne von Männern mit Handschellen.
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deine frage is schon beantwortet wenn du ihn dir nur anguckst
Nein!
Genauso wie die Frage: Welches Tier trägt sein A...loch auf den Rücken ?
Sowas endet meist sehr unangenehm.

Ich würd's lieber lassen! Entweder kriegst'e 'ne Verwarnung, wenn du Glück hast. Oder du mußt ein Bußgeld bezahlen.

probiere es aus und erzähle uns wie es aus gegangen ist
Warum denn nicht Man darf jeden alles fragen und außerdem wird nicht jede äußerung gegenüber der polizei direkt als Beamtenbeleidigung aufgefasst
Den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es nicht!
Doch das heißt nur i'wie anders
Du kannst es mal probieren, aber ich würde es nicht machen.
Vielen dank für die vielen Aufforderungen!Es geht hier nicht darum ob ich es probieren möchte oder es tu. Diese Frage beantwortet man mit "Ja" oder "Nein". Aber jeder für sich selber. Es ist ja was anderes wenn man sagt: "Sie sind ein Idiot" oder ? Nächstets mal schreib ich gleich in der dritten Person.

Probiers mal aus!
Hallo Janka98, danke für deinen Tip.

Ja Fragen dürftest du wahrscheinlich sogar nur du wirst eine ähnlcihe Reaktion bekommen wie bei jedem anderen Mensch
Perfekte Antwort!