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darf ich umziehen als harzt 4 empfänger?

Frage von meloantonia meloantonia

Ich bin zu zeit in eine sehr komischen lage.ich habe mich von meinem freund getrennt.nun ist das problem das er mir andauert auflauert und mich bedroht. ich würde sehr gerne weg ziehen da ich auch eine tochter habe.da ich aber zu zeit leider harzt 4 beziehe,erlaubt mir das job center keinen umzug. ich würde gerne von berlin nach werder an der havel ziehen.kann mir jemand einen tipp geben wie ich das umsetzten kann?würde mich sehr über eine antwort freuen.lieben gruß.

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Antworten (13)

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    Antwort von YuLy42 YuLy42

    Zunächst solltest Du sicherheitshalber in ein Frauenhaus umziehen.

    Dort findest Du auch Rat wegen des Umzugs nach Werder.

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    Antwort von Bananentee Bananentee

    Ein guter Weg wäre es, ein Frauenhaus in der Stadt zu Kontaktieren, um dort als Übergangslösung zu "wohnen" bis Du Dich um Wohnung / Ämter / Arbeit gekümmert hast.

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    Antwort von Anell Anell

    Schildere die Situation beim Amt und versuche, den Umzug mit Freunden zu bewältigen, so dass er kaum etwas kostet. Natürlich muss die neue Wohnung auch angemessen sein (in den Augen des Amtes). Dann, denke ich, müsste es gehen. Notfalls den sozialpsychiatrischen Dienst deiner Gemeinde einbeziehen, die können dich unterstützen. Anell

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    Antwort von Estell Estell

    Hallo,

    schau doch mal hier rein ,hier findest du einen kompetenten Ansprechpartner in sachen Stalking . http://www.sternenstaub-hilft.de

    lg

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Wenn du Geld für den Umzug hast, warum nicht?

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    Antwort von Masoud53 Masoud53

    du darfst umziehen,natürlich auch selbst bezahlen,ausser du koppelst den Umzug an neue Arbeitsstelle,wäre doch wunderbar!!

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    Antwort von Melle110 Melle110

    Als erstes, also bevor du irgendwas unterschreibst etc., solltest du dich bei deiner ARGE erkundigen. Sprich mit deinen Sachbearbeiter und vor allem mit der Pplizei--ich gehe davon aus, dass die ARGE entsprechende Anzeige sehen möchte. Ich denke, dass wenn du dann umzuiehst, die Wohnung in keinem Fall teurer sein darf als deine jetztige....Aber wie gesagt, Einzelfallentscheidung!

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    Antwort von kurtjohann kurtjohann

    ich denke, dass du es ihnen sagen und erklären musst, aber hartz4 empfänger haben ja keine einschränkung ihrer im grundgesetz festgeschriebenen rechte und dazu gehört das recht wohnen zu dürfen wo man will

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    Antwort von kurtjohann kurtjohann

    ich denke, dass du es ihnen sagen und erklären musst, aber hartz4 empfänger haben ja keine einschränkung ihrer im grundgesetz festgeschriebenen rechte und dazu gehört das recht wohnen zu dürfen wo man will

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    Antwort von Lissa Lissa

    Dürfen darfst du alles.

    Ob die ARGE die Umzugskosten bewilligt und zahlt, solltest du am besten mit deinem Sachbearbeiter besprechen oder dich bei der ARGE erkundigen, in deren Gebiet du ziehen möchtest.

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    Antwort von europahelfer europahelfer
    JA
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    Antwort von pippi60 pippi60

    Bei der Polizei Anzeige wegen Stalking machen. Ich wette, dann darfst Du umziehen.

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    Antwort von Phili95 Phili95

    ja

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