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Darf ich überhängende Zweige, die vom Grundstück des Nachbarn ausgehen, einfach kappen?

Frage von laola laola

Mein Nachbar hat eine ziemlich wuchernde Hecke an der Grenze zu unserem Grundstück. Davon hängen viele Zweige ziemlich weit und störend zu uns über. Leider kümmert er sich selbst nicht wirklich darum, kann ich von mir aus die Zweige einfach so kappen?

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Antworten (9)

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    Antwort von TheReal38835 TheReal38835

    Ne pass auf, das kenne ich. Du musst das erst mit deinem Nachbar klären und wenn er nicht nachgibt( nicht entfernt) kannst du zum BVG gehen und klagen. Ist wirklich so, war grad ein ort weiter von mir der Fall

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    Antwort von laurasstern22 laurasstern22

    Ist nicht so leicht zu sagen, da gibt es keine einheitliche Regelung. Dies alles ist stark abhängig vom Einzelfall. Wenn es sich also wirklich stört, so würde ich mal bei der Stadt bezüglich der örtlichen Baumsatzung anfragen, darin dürfte alles für diesen Streitpunkt relevante geregelt sein.

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    Antwort von smileymira smileymira

    am besten fragst du deinen nachbarn einfach mal. ich glaube du dürftest auch so, aber du willst doch sicherlich nicht riskieren das dich dein nachbar für immer hasst =) ich schätze wenn du ihm anbietest es selber zu schneiden wird er kaum etwas dagegen haben

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    Antwort von gerhass gerhass

    Das ist in § 910 BGB unter dem Begriff "Überhang" geregelt:Zuerst musst Du dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. (Unabhängig von allen Gesetzen ist es ohnehin sinnvoll, mit Nachbarn eine gütliche Einigung zu versuchen !!!..) Aber Vorsicht! Nach Abs.2 von § 910 BGB hast Du kein Recht zur Beseitigung, wenn die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.

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    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    Vielleicht hilft der Link... http://www.nachbarrecht.com/

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    § 910 BGB:
    Der Eigentümer eines Grundstückes kann wurzeln eines Baumes ... die vom Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbardrundstückes eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt. Er hat dieser Recht dann nicht, wenn die Zweige die Benutzung nicht beeinträchtigen.

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    Antwort von Malkia Malkia

    Überhängende Äste stellen einen ständigen Übergriff auf dein Eigentum dar. Du kannst die Beseitigung verlangen oder die Äste nach einer Fristsetzung selbst abschneiden (AG Würzburg, AZ: 14 C 1507/00).

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    Antwort von romeo27 romeo27

    einfach kappen ! was gekappt ist ist gekappt !

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    Antwort von LimiteR LimiteR

    Wenn sie nicht mehr im Zaun sind ya! aber hinterm Zaun nein!

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