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Darf ich überhängende Bäume/Pflanzen abschneiden?

gefragt von spikelee am 30.01.2008 um 14:29 Uhr

Mein Nachbar hat ca. einen halben Meter entfernt vom Zaun Fichten gepflanzt. Leider sind diese mittlerweile sehr groß geworden, und jetzt hängen praktisch alle Zweige auf unser Grundstück hinüber. Darf ich diesen Teil abschneiden? Einer der Bäume ist so schief geworden, dass er fast komplett bei uns wächst!

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Recht x 35.007 Garten x 6.969 Pflanzen x 4.493 Nachbarn x 574 Baum x 517 Grundstück x 319

Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 30. Januar 2008 14:36
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Bei uns in Niedersachsen darfst Du abschneiden, wenn Du die Pflanze damit nicht komplett zerstörst (sprich: Du so viel abschneidest, dass sie abstirbt, wenn es sich um eine große oder wertvolle Pflanze handelt). Im Zweifel wird Dir hier angeraten, einen Schiedsmann hinzuzuziehen, wenn man mit dem Nachbarn keine Einigung finden kann.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 30. Januar 2008 14:39

http://recht.mein-schoener-garten.de/index.html?seite=content/200210/01446/index.html

Hier der Text:

Überhängende Zweige Zweige – nicht jedoch ganze Bäume – die über die Grundstücksgrenze ragen, darf man an der Grenze abschneiden. Das Gesetz (§ 910 Bürgerliches Gesetzbuch) verlangt allerdings eine Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung durch den Überhang, z. B. dadurch, dass ohne die Beseitigung der Äste die geplante Kinderschaukel nicht aufgestellt werden kann. Dagegen genügt es nicht, wenn lediglich einige Blätter des Nachbarbaumes auf den eigenen Rasen fallen. Anders sieht es hingegen aus, wenn zahlreiche Mostbirnen herüberfallen oder durch größere Mengen Laub oder klebrige Baumsäfte häufige Reinigungsarbeiten auf dem eigenen Grundstück erforderlich werden. Außerdem ist es wichtig, dass man dem Nachbarn eine angemessene Frist setzt, um ihm Gelegenheit zu geben, die störenden Zweige zu entfernen. Erst wenn diese Frist verstrichen ist, darf man selbst zur Säge oder Gartenschere greifen und die Zweige abschneiden.

Achtung: Die Zweige dürfen nur soweit abgeschnitten werden, wie sie hinüberragen. Das heißt, es besteht kein Anspruch darauf, die Zweige am Baumstamm zu entfernen. Ein Nachbar, der zu weit über die Grenze hinüberschneidet, kann sich daher schadensersatzpflichtig machen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 31. Januar 2008 09:10

Das schützt dich jedoch nicht vor etwaigen Schadensersatzansprüchen. Am besten erst mit dem Nachbarn sprechen und dann an Behörden schreiben...

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 31. Januar 2008 09:37

Hast Recht, Indy - Ich würde auch immer erst den persönlichen Kontakt suchen; wenn das dann nicht klappt, muss mann halt andere Wege beschreiten :-)


Indy72
beantwortet von Indy72 am 30. Januar 2008 14:36
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Nein, das darfst Du nicht. Es sind ja Nachbarsbäume und nicht deine. Wenn du dich gestört fühlst, dann dann fordere ihn dazu auf. Ansonsten kannst Du dich an die gemeinde wenden, wenn das zu krass kommt und er nichts unternimmt. Dann machen die das und schicken ihm eine Rechnung.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 30. Januar 2008 14:31
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Frag bei deiner Stadt nach den Pflanz- und Wuchsbestimmungen nach. die können dir auch sagen, wie du das lösen kannst. Einfach abschneiden kann Probleme schaffen, weil es sein Eigentum ist.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 30. Januar 2008 17:03
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Google mal nach Nachbarrechtsgesetz deines Bundeslandes, da müsste es drinstehen.

U. U. wird dort aber auch auf's BGB verwiesen...


anonym
beantwortet von ankonfred am 31. Januar 2008 06:43
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Das Brandenburger Nachbarschaftsgesetz schreibt hierzu in § 37: (1) Mit Bäumen außerhalb des Waldes, Sträuchern und Hecken (Anpflanzungen) von über 2 m regelmäßiger Wuchshöhe ist ein solcher Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten, daß

  1. bei Obstbäumen ein Abstand von 2 m,
  2. bei sonstigen Bäumen ein Abstand von 4 m und
  3. im übrigen für jeden Teil der Anpflanzung der Abstand mindestens ein Drittel seiner Höhe über dem Erdboden

beträgt. Der Abstand wird waagerecht und rechtwinklig zur Grenze gemessen.

(2) Der doppelte Abstand ist gegenüber Grundstücken einzuhalten, die landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzt oder zu diesem Zweck vorübergehend nicht genutzt werden.

Leider kocht jedes Bundesland seine eigene Suppe und es wird auch mehr oder weniger durchgegriffen. Da man den Nachbarn noch längere Zeit hat, würde ich es mit einem Gespräch und ggf. gemeinsamer Stutzung versuchen und nicht gleich zur Behörde rennen. Sollte man sich dann trotzdem querstellen, vorsichtige Anfrage, aber nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen zielen!


Qetan
beantwortet von Qetan am 30. Januar 2008 23:05
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Bei uns darfst Du das.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 31. Januar 2008 09:08

Da wohnst du aber nicht in Deutschland!


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 30. Januar 2008 18:54
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Eine Baumpflanzung 0,5m von der Nachbargrenze entfernt wird in keinem Nachbarschaftsrecht eines Bundeslandes erlaubt sein.
Dein Nachbar wollte sich einen Sichtschutz schaffen, das darf er auch, aber nicht so dicht an der Grenze, höchstens mit Deiner Zustimmung.
also goggel nach dem Nachbarschaftsrecht Deines Bundeslandes, druck es aus, gib es ihm und sag ihm er soll seine Bäume rausreißen und woanders pflanzen.
Auf jeden Fall darfst Du überhängende Äste und Zweige abschneiden und auch eine Kürzung der Spitze verlangen sonst wird irgendwann auf Deiner Gartenseite nichts mehr wachsen und das darf er nicht.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 30. Januar 2008 14:33
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Du hast ja nicht vor, die Bäume Deines Nachbarn zu fällen!? Alles, was über den Zaun reicht, darfst Du abschneiden!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 31. Januar 2008 09:07

und machst dich damit Schadensersatzupflichtig oder gar strafbar! - Kein guter Rat!


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