Wenn z.B. ein Rettungsfahrzeug mit Blaulicht und Sirene durch will und ich keine andere Möglichkeit finde, als weiter über die Haltelinie zu fahren und dann sozusagen über rot fahre... ?
Antworten (11)
-
1Antwort von
tradaixtradaix
Die StVO regelt in § 35 Sonderrechte. Demnach dürfen Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst bei Gefahren für Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte geltende Verkehrsregeln übertreten. Solche Fahrten erkennt man am Einsatz von blauem Blinklicht und Martinshorn. Das ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen." (§ 38)
Zum "Wie" sagt die StVO nichts, und gibt jedem Verkehrsteilnehmer damit an die Hand, verantwortlich und ohne andere zu gefährden, selbst zu entscheiden. Das kann, auf engen Straßen, die "Flucht nach vorn" bedeuten. Dann fährt man zügig weiter, bis das Rettungsfahrzeug überholen kann. Man darf auch auf den Gehweg ausweichen und notfalls, mit äußerster Sorgfalt, über eine rote Ampel fahren, aber nur so weit, bis das Einsatzfahrzeug vorbei kommt. Der Privat-Pkw hat keine Sonderrechte, muss sich also nach Vorbeilassen des Einsatzfahrzeuges wieder vorsichtig ins Verkehrsgeschehen eingliedern.
http://www.verkehrswacht-mk.de/luedenscheid/contents/notrufs.html
-
1Antwort von
nachtgedanke69 einsatzfahrzeuge haben vorrang.dieserwegen und desterhalb darfst du in einem solchen speziellen grund bei rot über die ampel fahren.
-
-
1Antwort von
momentemomente
ich bin der meinung ja ..da andere verkehrsteilnehmer ja anhalten müssen mußt du die kreuzung ja frei machen ...es kann ja durch den einsatz nachgewiesen werden das du in die kreuzung einfahren mußtest ..
-
1Antwort von
andreas48andreas48
wenn du niemanden gefährdest, dann darfst, weil du Platz machen muss...aber eben nur Platz machen
-
-
0Antwort von
WenneWenne
Ist mir auch schon passiert!
Habe an einer Fußgängerampel vor einer Schule bei Rot gewartet, als von hinten ein Krankenwagen mit Blaulicht und Martinshorn ankam.
Ich bin nach vorne zur Seite gefahren - aber nicht schnell, sondern eher gerollt.
Das war eine Blitzampel und es hat auch zweimal geblitzt.
Ich habe aber trotzdem nie wieder davon gehört. Wohl weil es auf den Bildern ersichtlich war dass ich dem Krankenwagen Platz gemacht habe.
-
0Antwort von
harryohnetotoharryohnetoto
Zum Freimachen von Rettungswegen schon. Wenn du dann geblitzt wirst, kannst du nur hoffen, das der RTW auch mit drauf ist.
Kommentar von
reinersaamreinersaam blödsinn,ist im nachhinein festzustellen das um diese zeit ein einsatzfahrzeug dort unterwegs war.
-
0Antwort von
MajacatMajacat
Dann wird dch bestimmt niemand dafür belangen, aber pass auf, dass du dann nicht auch einen Krankenwagen brauchst:-)
Nein, nicht deshalb. Genau darum blitz es 2x. Auf dem 2. Bild war zu sehen, dass Du nicht durchgefahren bist. Wenn das 2. Bild leer gewesen waere, haette Dich wahrscheinlich auf der Krankenwagen nicht mehr gerettet.