
nein, das Nießbrauchrecht berechtig die Nutzung der Räume, aber nicht deren Veränderung.
Meine Großmutter die im Ergeschoss ihre Wohnung hat, hat das Nießbrauchrecht. Ich will im Obergeschoss Wände versetzen um die Raumaufteilung zu verändern und ihr ok bekomme ich nicht.