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Darf ich trotz Krankschreibung meinen Nebenjob machen?

Frage von grafito grafito

Ich habe eine Verletzung am Bein und kann deshalb meinen Hauptberuf gerade nicht machen. Bei meinem Nebenjob sitze ich nur am Schreibtisch und könnte den problemlos machen. Darf ich das?

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Antworten (19)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von quietprof quietprof

    Da Du im eigentlichen Sinne nicht Krank-, sondern Arbeitsunfähig geschrieben bist, darfst Du natürlich nicht ohne Aufhebung der Arbeitsunfähigkeit arbeiten. Krankschreibung ist nur im üblichen Sprachgebrauch richtig, eine Krankschreibung gibt es somit nicht.

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    Antwort von Babiehh Babiehh

    nein!!

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    Antwort von fnmama fnmama

    nein-natürlich nicht...bist ja krank geschrieben

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    Antwort von Gabelchen Gabelchen

    Krank ist krank,auch beim Nebenjob.....

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    Antwort von aschaub aschaub

    Auf gar keinen Fall. Das könnte für Deinen Hauptarbeitgeber sogar die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung ermöglichen.

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    Antwort von schlossgeist schlossgeist

    NEIN: krank ist krank! Wenn Dein "Haupt"-Arbeitgeber davon erfährt, kann er Dich fristlos kündigen.

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    Antwort von trickkiste trickkiste

    Tue es nicht!! Du bist nicht versichert!!

    Wenn Du vom Arzt eine AU-Bescheinigung hast und trotzdem arbeitest und es zu einem Unfall kommt (z.B. am Nebenjob-Arbeitsplatz, auf dem Weg zur Arbeit)hast Du keinen Versicherungsschutz!

    Kommentar von rudelmoinmoin rudelmoinmoinrudelmoinmoin

    Der Verss.ist hier nicht das Thema sondern sondern die AU

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    Antwort von almmichel almmichel

    Die Frage ist nicht ehrlich. Du willst uns veralbern.

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    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Nein du bist krankgeschrieben wenn du trotzdem in Nebenjob arbeitest riskierst du im Hauptberuf ein fristlose kündigung gegen die du nichts machen kannst.

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    Antwort von fourxxx fourxxx

    nein. krank ist krank. du wirst nicht für einen arbeitsgeber krank geschrieben sondern arbeitsunfähig!

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    Antwort von Connyconrad Connyconrad

    Normalerweise ist das Verboten. denn wenn Du den Nebenjob machst kannst Du auch in der Firma Dir eine Sitzende Tätigkeit geben lassen. Tatsache : Frau Krank geschrieben bleibt nun zu Hause- Nebenbei macht diese in der Krankheit Onlineradio als Modoratorin. Man ist dahinter gekommen . Fristlose Entlassung war die Folge. Ob der Nebenjob das wert ist? Gute Besserung

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    Antwort von ingoscheumann ingoscheumann

    Hi! Ja mach doch und frag nich so viel!
    Wo kein Kläger, da keine Klage! Manchmal ist so eine Auszeit für den Geist besonders gut.
    Was ist "krank"? Ist das nicht eher eine Abweichung von der idealen Harmonie? Beschäftige Dich geistig mit Deiner Gesundheit.
    Ich gerantiere Dir, Dir und Deinem Bein gehts bald wesentlich besser! Bleib gesund! Ingo

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Du bist auf der einen Seite krank und trägst dich mit dem Gedanken,auf der anderen Seite deinem Nebenjob nachzugehen.Das verträgt sich nicht.Krank ist krank;und das gilt für beide Jobs.Alles andere würde deinen Hauptjob gefährden.

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    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Krank-geschrieben ist krank-geschrieben!

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    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    An Ihrer Stelle würde ich nicht darüber nachdenken den Nebenjob trotz Krankschreibung auszuüben. Es ist zwar zulässig Tätigkeiten auszuüben die der Genesung nicht entgegenstehen, dies gilt aber für Verrichtungen im täglichen Umfeld, wie Einkaufen, Behördengänge etc.. Überlegen Sie was Ihr Hauptarbeitgeber wohl denkt wenn er davon erfährt. Kurieren Sie sich aus und gehen Sie, in Haupt- und Nebenjob (auch in dieser Reihenfolge!) wieder Arbeiten wenn Sie gesund sind. Peter Kleinsorge

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    Antwort von rudelmoinmoin rudelmoinmoin

    So etwas nennt man Betrug,deinem Arbeitgeber gegenüber,du bist doch Krank geschrieben

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    Antwort von Buegelfee Buegelfee

    das ist die dümmste Frage

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    Antwort von Malbil Malbil

    Solange der Nebenjob nicht die Genesung beeinträchtigt geht das in Ordnung. Um Ärger vorzubeugen, würde ich es dennoch mit dem Arbeitgeber besprechen.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Wo kommt den diese halbwissen wieder her?

    Kommentar von fourxxx fourxxxfourxxx

    denk daran, der ratsuchende könnte sich auf deine antwort verlassen! möchtest du die mitverantwortung für die folgen tragen?

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    Antwort von eliag eliag

    Ja, das ist so wie du es beschreibst erlaubt.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Viel glück vorm Arbeitsgericht wenn du im Hauptjob dann frsitlos gefeuert wirst.

    Kommentar von rudelmoinmoin rudelmoinmoinrudelmoinmoin

    Das AG hat wieder was zu tun !

    Kommentar von rudelmoinmoin rudelmoinmoinrudelmoinmoin

    Hast du noch ein Gewissen !!!

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    DH! :-)

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