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Darf ich trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren?

Frage von Efimov Efimov

Ich bin aufgrund einer Verletzung immer noch krankgeschrieben, habe aber seit längerem in der nächste Woche Urlaub gebucht. Darf ich trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren oder ist es verboten? Immerhin wäre es ein Erholungsurlaub, der mir gut tun würde. Wie soll ich mich verhalten?

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Antworten (24)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Sie können den Urlaub antreten, wenn dies Ihrer Genesung nicht zuwider läuft. Sie sollten sich wenn Sie den Urlaub antreten wollen, auf jeden Fall mit Ihrem Arebeitgeber in Verbindung setzen und mit Ihm darüber sprechen. Sie haben des weiteren die Möglichkeit sich vom behandelnden Arzt gesund schreiben zu lassen, dies sollten Sie nur dann tun, wenn Sie wirklich gesund sind. Auch in diesem Fall sollten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen. Das gesund schreiben ist deshalb möglich weil eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung hinsichtlich der Dauer der Krankschreibung nur eine Prognose ist. Ansonsten bleibt Ihnen nur den Urlaub zu stornieren, ich hoffe Sie sind versichert. Peter Kleinsorge

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    Antwort von zierfisch1 zierfisch1

    Wenn es der Arzt ausdrücklich erlaubt, dann ja.

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    Antwort von MisterRR MisterRR

    Ganz klar nein. Wenn Du aber trotzdem in Urlaub fahren möchtest, dann laß Dich bis einschließlich einem Tag vor Deinem Urlaub krankschreiben. Die näschste Krankschreibung muß dann wieder ein Tag nach Deinem Urlaub erfolgen. Solltest Du innerhalb Deiner Krankschreibung in Urlaub fahren, wäre das möglicherweise ein Entlassungsgrund.

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    Antwort von treichel treichel

    Die Krankenkasse benötigt ein Attest vom Arzt mit genauen Angaben über Urlaubsort, Zeit und eben seinem Einverständnis, dass es der Heilung förderlich ist. Mit dem Attest spricht die KK evtl. eine Urlaubsgenehmigung aus. Auf jeden Fall dann den Arbeitgeber darüber informieren!

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    Antwort von Dummie42 Dummie42

    Bettlägrig oder nicht, ich kenne keinen Chef der nicht im Quadrat springt, wenn er so etwas erfährt. Das ist ein Spiel mit dem Feuer.

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    Antwort von Fanzy Fanzy

    eigentlich nicht...Krankschreibung ist krankschreibung und da darf man kein Urlaub machen. Aber anderseits wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter!

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    Antwort von hajottka hajottka

    wenn Dein Krankheitsbild das zuläßt, ja

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    Antwort von fragnichtsoviel fragnichtsoviel

    .... es kommt halt darauf an!!!

    sicher gibt es Krankheiten, mit denen man berechtigt AU ist. Auch in so einem Fall KANN ein Urlaubsaufenthalt heilsamer sein, als ein Aufenthalt zu Hause. Wer damit ein Problem hat, sollte tatsächlich einmal seine Arbeitsmoral überprüfen. Offenbar arbeiten solche Bedenkenträger, wie andere Urlaub machen.

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    Antwort von Abeline Abeline

    Solange du dich nicht erwischen lässt ;)

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    Antwort von naddel200 naddel200

    ich würde dir das nicht empfehlen stell dir mal vor du triffst zufällig eine kollegin im Urlaub oder am Flughafen

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    Antwort von limur699 limur699

    Gesund schreiben lassen vom Arzt und in Absprache mit der Firma in Urlaub fahren, oder krank zuhause bleiben, anderes ist arbeitsrechtlich äußerst angreifbar.

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    Antwort von Leon97531 Leon97531

    Die Genesung darf nicht darunter leiden, wenn ein Urlaub sogar förderlich zur Genesung ist, spricht nichts dagegen.

    Dies aber alles vorher unbedingt mit Arzt / Krankenkasse abklären, kann ansonsten Folgen haben wenn im Urlaub etwas passiert.

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    Antwort von schlossgeist schlossgeist

    Nein, das kann richtig Ärger geben!

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    Antwort von toedti2000 toedti2000

    Grundsätzlich erst einmal nicht. Wer in Urlaub fahren kann, der ist auch nicht krank. Es sei denn, sein Arzt rät zu einem Luftwechsel zur Unterstützung der Genesung.

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    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Es kommt auf die Erkrankung an. Mit einem gebrochenem Arm oder Bein kann man nicht arbeiten, ein Urlaub ist aber dennoch möglich. Man sollte es im Einzelfall abklären aber grundsätzlich ist es möglich.

    Kommentar von limur699 limur699limur699

    Wenn man mit einem gebrochenen Arm in Urlaub fahren kann, dann gibt es sicherlich auch eine Tätigkeit, die man im Betrieb ausüben kann, ohne den Arm zu belasten. Mit gebrochenen Bein zu verreisen, kann ich mir gar nicht vorstellen, wer tut sich so etwas an. Manche Leute haben eine Arbeitsmoral zum heulen.

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    Antwort von Kleinelli Kleinelli

    Während einer Kranschreibung wegfahren? Dann bist du wohl nicht krank. Da kannst du doch gekündigt werden. Laß dich gesund erklären und rede mit deinen Chef oder verschiebe den Urlaub.

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    Antwort von HHSthp HHSthp

    Bei dir trifft also die wörtliche Bedeutung voll zu. Du bist nur krank geschrieben. Aber nicht krank. Lass dich arbeitsfähig schreiben, dann gibt es keine Probleme.

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    Antwort von abiggi abiggi

    rede mit deiner krankenkasse und verklikker es deinem arbeitgeber, wenn beider zustimmen, dann lass es dir schriftlich geben, aber fahre nicht ohne vorher mit beiden zu reden und es abzustimmen (hab sehr lange im personalbüro gearbeitet)

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    Antwort von jennyblomma jennyblomma

    Kommt ganz auf die Krankheit an wegen der du krankgeschrieben bist.

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    Antwort von klausbert klausbert

    wenn dir der doc keine bettruhe verschrieben hat, darfst du selbstverständlich fahren.

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    Antwort von Naza09 Naza09

    wenn du nicht bettlegrig bist, dürfte das kein problem mit nem erholungsurlaub sein

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    Antwort von Rasor Rasor

    also nich groß feiern etc...

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    Antwort von Rasor Rasor

    ne nur kur/erholungsurlaub

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    Antwort von snoop27 snoop27

    musst dich gesund schreiben lassen, is sonst n kündigungsgrund.

    Kommentar von faband fabandfaband

    nicht unbedingt !

    Kommentar von Panikattacke PanikattackePanikattacke

    genau!

    Kommentar von zierfisch1 zierfisch1zierfisch1

    falsch

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