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Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten?

Frage von minka minka

Bin noch bis ein paar Tage krankgeschrieben, fühle mich aber fit genug beim momentanen Engpaß auszuhelfen. Darf man das?

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Antworten (4)

  • 6
    Antwort von anonymous Gast

    Du darfst es, natürlich nur wenn es sich bei dem Arbeitgeber um den handelt bei dem du dich auch krankgeschrieben hast. Wichtig: Wenn du arbeitest, obwohl du krankgeschrieben bist musst du rechtlich gesehen eine "Gesundmeldung" einreichen, die bekommst du beim Arzt. Diese muss dem Arbeitgeber und der Krankenkasse vorgelegt werden.

    Warum?

    Wenn du arbeitest obwohl du krankgeschrieben bist und ein Arbeitsunfall passiert, kann es sein, dass du die Arztkosten selbst zahlen musst. Bist du allerdings wieder gesund gemeldet, passiert dieses nicht.

    Kommentar von start4094 start4094

    geh einfach zu einem Arzt

  • 2
    Antwort von anonymous Gast

    Der Arzt bescheinigt vielmehr nur die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Das bedeutet, dass der angegebene Zeitraum nicht ausgeschöpft werden muss!

    Es kommt häufiger vor, dass ein Arbeitnehmer sich vor Ablauf der Krankschreibungsfrist wieder fit fühlt bzw. gesund ist oder der Grund der Krankschreibung seine Tätigkeit eigentlich nicht behindert. Wenn er dann wieder am Arbeitsplatz erscheint, verlangen viele Arbeitgeber, der Mitarbeiter soll sich vorher vom Arzt wieder gesundschreiben lassen. Hierbei unterliegen die Arbeitgeber der irrigen Meinung, dass der Versicherungsschutz bei einem erneuten Rückfall entfalle. Dass das aber nicht so ist, siehe oben die grundsätzliche Aussage!

    Nimmt der Arbeitnehmer vorzeitig die Arbeit wieder auf, was natürlich seine Freiwilligkeit und sein Einverständnis voraussetzt, hat dies versicherungsrechtlich keine Nachteile! Das gilt sowhl für die Krankenversicherung als auch für die Berufsgenossenschaft. Natürlich bleibt der Arbeitnehmer aber berechtigt, während der gesamten Dauer der Krankschreibung dem Arbeitsplatz fern zu bleiben.

    Zwei Dinge sind allerdings noch besonders zu betonen!

    1. Der Arbeitgeber hat gegenüber seinem Mitarbeiter eine Fürsorgepflicht! Aus diesem Grund sollte er jeweils genau prüfen, ob der Mitarbeiter bei vorzeitiger Arbeitsaufnahme wohl auch dazu in der Lage ist!

    2. Wer krankgeschrieben ist, darf zwar vorzeitig wieder arbeiten - aber nur bei seinem Arbeitgeber!

    Wer krankgeschrieben ist und woanders arbeitet, liefert einen Grund für eine fristlose Kündigung!

  • 1
    Antwort von anonymous Gast

    Da muss ich leider einige Dinge gerade rücken:

    Es gibt keine "Krankschreibung", auch wenn das umgangssprachlich immer so genannt wird - es gibt nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

    Wer arbeitsunfähig ist, darf nichts tun, was die Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen könnte.

    Wenn aber eine Verkäuferin wegen eines gebrochenen Beins ihrer normalen Beschäftigung nicht nachgehen kann, dann darf sie sehr wohl, etwa für ihren als Handwerker tätigen Ehemann, sitzend das Telephon bedienen.

    Das wird die Heilung ihres eingegipsten Beins sicher nicht verzögern.

    Wer vom Arzt arbeitsunfähig "geschrieben" wurde, der darf sehr wohl, wenn er sich wieder fit fühlt, seine normal Tätigkeit wieder aufnehmen - das ist allein seine Entscheidung.

    Eine "Gesundschreibung" durch den Arzt gibt es nicht.

    Kommentar von demosthenes demosthenesdemosthenes

    Dieser Kommentar stammt von mir, wurde aber aus nicht nachvollziehbaren Gründen unter "Gast" gespeichert.

  • 0
    Antwort von TonizuLennart TonizuLennart

    ja,schon aber nunmal du hast dich krank geschrieben!

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