BIN VOM FA KRANKGESCHRIEBEN WORDEN DOCH ICH HAB VORHER SCHON EINE STÄDTEREISE GEBUCHT, DARF ICH TROTZDEM DIE REISE ANTRETTEN OHNE EINE KÜNDIGUNGSGEFAHR ZU HABEN. HABE FÜR DIE ZEIT,VORHER SCHON VOM ARBEITGEBER URLAUB BEANTRAGT.
DARF ICH TROTZ KRANKMELDUNG DURCH DIE SCHWANGERSCHAFT EINEN KURZULAUB MACHEN
Antworten (10)
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IsartaucherIsartaucher
Rein rechtlich gesehen dürftest du prinzipiell während der AU verreisen. Die Frage ist, ob das medizinische Risiko nicht zu hoch ist, denn deine AU hat ja einen Grund, nämlich dass du dich schonen sollst. Außerdem bist du während er AU dazu angehalten, alles zu tun, damit du möglichst schnell wieder arbeitsfähig wirst, bzw. alles zu vermeiden, was zu einer Verschlechterung oder Verlängerung der Gesundheitsstörung beiträgt. Eine Städtereise ist ja erfahrungsgemäß nicht gerade ein Erholungsurlaub, sondern mit einigen Anstrengungen verbunden.
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Jordana11Jordana11
Sag doch mal in welche Branche du arbeitest, dann lässt sich die Frage besser beantworten, so kann man nur Vermutungen anstellen.
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doddododdo
Ich kann das Geschrei kaum lesen. Trotzdem eine Antwort: NEIN , das darfst Du nicht.
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monja1995monja1995
Warum schreist Du? Großschreibung wird im Net so empfunden.....
Wenn Du krank geschrieben bist und die Reise antreten willst, dann solltest Du mit Deinem Arzt sprechen, ob er diese befürwortet. Dann darfst Du fahren, mußt aber alles vermeiden, was die Genesung verzögern könnte. -
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MalkiaMalkia
Es kommt ganz darauf an, was für einen Urlaub und welche Krankheit.
Eine Klettertour durch die Alpen, das geht nicht, eine Sauftour am Ballermann auch nicht, aber einen normalen, den Umständen entsprechenden Urlaub, das ist ok. -
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Masoud53Masoud53
Sooo krank scheinst du ja dann nicht zu sein,also bitte ARBEITEN!!!Urlaub kannst du natürlich nicht machen,sonst provozierst du eine Kündigung und glaub nicht an das Märchen Scwangere seien unkündbar.Man kann und sollte Mittel und Wege finden zu nkündigen!
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nervensystemnervensystem
du könntst probleme kriegen wenn es rauskommt,(z.b. eine Abmahnung) aber zu einer kündigung wird es nicht reichen. schwangere sind unkündbar wenn sie nicht ein grobes vergehen begehen, dies liegt meines erachtens nicht vor
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WilliWinzigWilliWinzig
Wenn krank dann krank und kein Urlaub.....Aber bitte nicht so laut schreien demnächst
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Agnes10Agnes10
Ich weiß ja nicht welche Arbeit du machst. z. B. Büro? Also ich würde es nicht riskieren. Wenn du krank geschrieben bist, du eine Reiserücktrittsversicherung hast, dürfte es wohl kein Problem sein, wenn du nicht fährst. Passiert dir während der Reise was, ist dein Versicherungsschutz nicht gewährleistet.
Kommentar von
monja1995monja1995 Der Versicherungsschutz ist gewährleistet, wenn der Arzt die Reise befürwortet. War bei mir so. Ich durfte trotz Krankschreibung eine Woche ans Meer fahren, weil der Arzt die positive Auswirkung der Meerluft klar gelegt hat.
Mal eine vernünftige Antwort!!