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Darf ich trotz Festanstellung 2 Mini-Jobs ausüben???

Frage von Alexandra1103 Alexandra1103

Ich arbeite bei der Post 15 Std. die Woche bei Festanstellung. Könnte aber zusätzlich noch 2 Arbeitsstellen auf Mini Job- Basis bekommen, in denen ich zusammen nicht über 400 Euro monatl. komme. Darf ich das???

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Antworten (6)

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    Antwort von DerGehrke DerGehrke

    Ja, solange Du mit beiden Jobs nicht über den Satz für Minijobs kommst, darfst Du das. Kläre bitte nur vorher ab ob Du das von der Post her darfst und lass Dir Dies von Deinem Arbeitgeber schriftlich bestätigen. Schriftlich, weil es im Falle des Falles oft so ist, dass sich ein Arbeitgeber im Nachhinein (falls es zu Streitigkeiten kommen sollte) nicht mehr an eine solche Vereinbarung erinnern können will. Das wäre dann ein guter Grund um einen Mitarbeiter "zu gehen", da dieser dann gegen Richtlinien verstoßen hat. Also immer schriftlich ;)

    Die andere Frage die man sich stellen sollte ist Die, ob es hier nicht sinnvoller ist (Zeitplanung, Fahrtkosten etc.) nur einen Job bis zur Höchstgrenze zu machen. Aber dafür kenne ich die Umstände zu wenig.

    Ich hoffe ich konnte hier helfen.

    Gruß Michael B.Gehrke

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Natürlich darfst du das.Schau aber in deinen Arbeitsvertrag,ob du Nebenbeschäftigungen evtl. bei der Post anmelden musst.

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    Antwort von Alexandra1103 Alexandra1103

    Vielen Dank für euere Antworten. Ich arbeite im Nachtdienst bei der Post und deswegen möchte ich noch 2 Putzstellen tagsüber annehmen, bei denen ich aber angemeldet bin. Ich verdiene nicht über 400 Euro im Monat bei beiden zusammen. Dann würde ja da nichts dagegen sprechen. Ich hab nur gehört, daß es sich wohl vor kurzem geändert haben soll.Deswegen wollte ich mich nur mal absichern.

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    Antwort von Angelofsun Angelofsun

    Selbstverständlich - der Gesamtbetrag darf im Monat jedoch nicht mehr wie gesammt 400 ,- E betragen, Sonst wird der gesammte Zuverdienst steuerpflichtig auch wenns nur 1 € drüber ist.

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    Antwort von cashbizzer cashbizzer

    es kommt immer darauf an welchen hauptarbeitsvertrag du hast !!! dann natürlich um welche art minijob es sich handelt ...wärest du z.b. handwerker mit frühschicht , so wäre es untragbar noch nebenher nachts txi zu fahren ;-) dies nur als beispiel!!!

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    Antwort von liebemaus21 liebemaus21

    was das amt nicht weiß, macht es nicht heiß. ;)

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