Ich bin Mutter in Elternzeit. Bin exam. Altenpflegerin. Habe bei meinem Arbeitgeber für 2 Jahre Elternzeit eingereicht, aber nach einem Jahr, das jetzt um ist, gibt`s kein Elterngeld mehr. Meine Arbeitsstelle liegt über 30km weg von uns, wir sind umgezogen, weil es näher zur Arbeit meines Mannes war. Ich würde gerne zeitweise (z.B. am Wochenende) wieder arbeiten gehen, aber dann hier wohnortnah. Wie sieht die Rechtslage aus? Darf ich das?
Darf ich trotz Elternzeit arbeiten?
Antworten (7)
-
3Antwort von
Monique89Monique89
Guck mal hier rein:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm
-
2Antwort von
Morpheus99Morpheus99
bis 30 Stunden darfst Du arbeiten - wenn Du bei einem anderen als dem bisherigen AG anfängst brauchst Du eine Genehmigung. Einen Minijob darfst auf jeden Fall annehmen.
-
1Antwort von
kabateekabatee
30 Std.in der Woche darf man arbeiten. Genehmigung von dem ehemaligen Chef einholen.
-
-
0Antwort von
BRJoerg Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG § 15 Anspruch auf Elternzeit (4) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. (....). Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.
-
0
Mit Genehmigung des bisherigen Arbeitgebers kannst du bis zu 30 Stunden arbeiten.
-
0
Mit Genehmigung des bisherigen Arbeitgebers kannst du bis zu 30 Stunden arbeiten.
-
0Antwort von
finke86finke86
ich glaube du darfst 30 Stunden im Monat ohne Abzug arbeiten. Frag mal bei Arge nach oder bekommst du garkein Zuschuss von Arge? dann kannst arbeiten wie du willst.
-
Danke! war sehr hilfreich.