Alle Antworten falsch, außer der von Weistdus.
Unbeschichtete Tabletten können in der Regel zerkleinert werden.
Bei beschichteten (Filmtabletten, Dragees, überzogene Tabletten etc.) kommt es daruf an, warum die beschichtet wurden (Geschmack, Magensaftresistenz, Wirkstoffschutz etc.)
Retardtabletten können manchmal geteilt werden, richtig zerkleinern darf man sie aber nie!
Es muss also im Einzelfall geklärt werden, ob eine Tablette zerkleinert werden darf. Faustregel: Wenn eine Bruchrille da ist, kann die Tablette auch geteilt werden. Vom "Zermalmen" ist prinzipiell abzuraten, wenn man sich als Laie nicht vorher ekrundigt hat.
Also in die Packungsbeilage schauen oder in der Apotheke beraten lassen, dafür sind die ja da.
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