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Darf ich Sonntags mit ein Sprinter + Zweiachsiger Anhänger fahren?

Frage von Dinie80 Dinie80

Ich plane ein umzug am Sonntag. Muß ca 400 km fahren. Autobahn und Landstrasse.

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Antworten (8)

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    Antwort von irmchen1 irmchen1

    Wenn der Sprinter als LKW zugelassen ist darfst du sonntags nicht fahren.

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Hat der "Sprinter denn 7,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht? Nur dann darf er Sonntags nicht auf der Autobahn fahren.

    Kommentar von irmchen1 irmchen1irmchen1

    Würde ja lieber doch in die Zulassung schauen!!!

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    Antwort von newcomer newcomer

    na klar

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    wieso klar?

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    der Sprinter hat normal unter 7.5 Tonnen

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    hat damit nichts zu tun, es geht um den anhänger, und wenn er sprinter ne lkw-zulassung hat dann darf der nicht mit nem anhänger fahren!

    Kommentar von Franz21 Franz21

    Überall gibts Fortbildung, leider nicht im Führerscheinwesen!

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    Antwort von cachou cachou

    es sollten doch bitte nur Leute antworten, die Ahnung von der Materie haben. Es reicht halt nicht wenn man "glaubt" etwas zu wissen oder wenn man etwas irgendwo gehört hat.

    zur eigentlichen Frage: ein LKW darf sonntags nur dann nicht fahren wenn er über 7,5t zulässiges Gesamtgewicht hat. Hat er weniger, darf er fahren, allerdings nicht mit Anhänger. Die Größe oder das Gewicht oder die Anzahl der achsen spielt dabei keine Rolle. Mit einem Fahrtenschreiber hat das auch nichts zu tun.

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    Antwort von paulronny paulronny

    Ein Sonntagsfahrverbot gibt es grundsätzlich ab 7,5 Tonnen. Mit deinem Transporter brauchst du nur ein Fartenschreiber wenn du Gewerblich einen Hänger ziehst. Verschiedene Verleiher haben ihre Transporter schon mit Fahrerkarte ausgerüstet. Du müsstest dich vorher erkundigen ob du eine brauchst.

    http://www.juraforum.de/gesetze/StVO/30/30_StVO_umweltschutz_und_sonntagsfahrverbot.html

    Kommentar von Franz21 Franz21

    Ja, da sind grundsätzlich mal die 7,5 Tonner, aber leider auch noch die anderen Verfahrensregelungen und Ausführungsbestimmungen, wo das Juraforum oder wer auch immer wohl nicht so richtig aufgepasst hat, oder gerade krank war.

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    Antwort von marieclaires marieclaires

    hö?warum denn nicht? lkw bist du nicht und fahrverbot ist auf autobahn?oder hast du lkw zulassung?

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    nein lkw-fahrverbot gilt nicht nur auf den autobahnen.

    Kommentar von marieclaires marieclairesmarieclaires

    okay ;D

    Kommentar von irmchen1 irmchen1irmchen1

    Fahrverbot auf Autobahn??? Ist auf jeder Straße für LKW`s sonntags verboten. Nur mit Sondergenehmigung...

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    Antwort von fabienne1997 fabienne1997

    warum nicht?

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    Antwort von simikra simikra

    warum denn nicht darf nur kein LKW sin oder als LKW zugelassen sein

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    Antwort von akademikus akademikus

    kommt auf die zulassung an, lkw oder pkw-zulassung. lkw-zulassung: nein, pkw-zulassung: bedingt!

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    Feiertags- / Sonntagsfahrverbot & Ferienfahrverbot für LKW


    §30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.

    Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.

    Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kreterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.

    Das Sonn- & Feiertagsfahrverbot gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland. Feiertage im Sinne des §30 der StVO Absatz 3 sind:

    • Neujahrstag
    • Karfreitag
    • Ostermontag
    • 1.Mai
    • Christi Himmelfahrt
    • Pfingstmontag
    • Fronleichnam (nur in BW, BY, HE, NRW, RP und SL)
    • Tag der deutschen Einheit
    • Reformationstag (nur in BB, MV, SN, ST und TH)
    • Allerheiligen (nur in BW, BY, NRW, RP und SL)
      1. und 2. Weihnachtstag

    Das Ferienfahrverbot für LKW gilt an allen Samstagen in der Zeit vom 01. Juli bis 31. August von 7:00 bis 20:00 bestimmte Autobahnstrecken und Bundesstraßen ausserhalb geschlossener Ortschaften in beide Fahrtrichtungen

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