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Darf ich Sonntags mit ein Sprinter + Zweiachsiger Anhänger fahren?

gefragt von Dinie80 am 08.12.2008 um 10:56 Uhr

Ich plane ein umzug am Sonntag. Muß ca 400 km fahren. Autobahn und Landstrasse.

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auto x 22.979 verkehr x 1.861

irmchen1
beantwortet von irmchen1 am 8. Dezember 2008 10:59
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Wenn der Sprinter als LKW zugelassen ist darfst du sonntags nicht fahren.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 8. Dezember 2008 11:04

Hat der "Sprinter denn 7,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht? Nur dann darf er Sonntags nicht auf der Autobahn fahren.

Kommentar von Simple_avatar8smallirmchen1 am 8. Dezember 2008 11:19

Würde ja lieber doch in die Zulassung schauen!!!


anonym
beantwortet von newcomer am 8. Dezember 2008 10:56
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na klar

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 8. Dezember 2008 10:58

wieso klar?

Kommentar von newcomer am 8. Dezember 2008 11:06

der Sprinter hat normal unter 7.5 Tonnen

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 8. Dezember 2008 11:13

hat damit nichts zu tun, es geht um den anhänger, und wenn er sprinter ne lkw-zulassung hat dann darf der nicht mit nem anhänger fahren!

Kommentar von Franz21 am 14. Januar 2009 23:18

Überall gibts Fortbildung, leider nicht im Führerscheinwesen!


anonym
beantwortet von cachou am 7. März 2009 00:14
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es sollten doch bitte nur Leute antworten, die Ahnung von der Materie haben. Es reicht halt nicht wenn man "glaubt" etwas zu wissen oder wenn man etwas irgendwo gehört hat.

zur eigentlichen Frage: ein LKW darf sonntags nur dann nicht fahren wenn er über 7,5t zulässiges Gesamtgewicht hat. Hat er weniger, darf er fahren, allerdings nicht mit Anhänger. Die Größe oder das Gewicht oder die Anzahl der achsen spielt dabei keine Rolle. Mit einem Fahrtenschreiber hat das auch nichts zu tun.


anonym
beantwortet von paulronny am 8. Dezember 2008 11:04
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Ein Sonntagsfahrverbot gibt es grundsätzlich ab 7,5 Tonnen. Mit deinem Transporter brauchst du nur ein Fartenschreiber wenn du Gewerblich einen Hänger ziehst. Verschiedene Verleiher haben ihre Transporter schon mit Fahrerkarte ausgerüstet. Du müsstest dich vorher erkundigen ob du eine brauchst.

www.juraforum.de/gesetze/StVO/30/30StVOumweltschutzundsonntagsfahrverbot.html

Kommentar von Franz21 am 14. Januar 2009 23:22

Ja, da sind grundsätzlich mal die 7,5 Tonner, aber leider auch noch die anderen Verfahrensregelungen und Ausführungsbestimmungen, wo das Juraforum oder wer auch immer wohl nicht so richtig aufgepasst hat, oder gerade krank war.


marieclaires
beantwortet von marieclaires am 8. Dezember 2008 10:58
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hö?warum denn nicht? lkw bist du nicht und fahrverbot ist auf autobahn?oder hast du lkw zulassung?

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 8. Dezember 2008 11:00

nein lkw-fahrverbot gilt nicht nur auf den autobahnen.

Kommentar von Bc059946ee15d46bc11c56472f557fd4smallmarieclaires am 8. Dezember 2008 11:01

okay ;D

Kommentar von Simple_avatar8smallirmchen1 am 8. Dezember 2008 11:01

Fahrverbot auf Autobahn??? Ist auf jeder Straße für LKW`s sonntags verboten. Nur mit Sondergenehmigung...


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 8. Dezember 2008 10:58
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warum nicht?


simikra
beantwortet von simikra am 8. Dezember 2008 10:58
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warum denn nicht darf nur kein LKW sin oder als LKW zugelassen sein


akademikus
beantwortet von akademikus am 8. Dezember 2008 10:58
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kommt auf die zulassung an, lkw oder pkw-zulassung. lkw-zulassung: nein, pkw-zulassung: bedingt!

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 8. Dezember 2008 11:02

Feiertags- / Sonntagsfahrverbot & Ferienfahrverbot für LKW


§30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.

Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.

Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kreterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Das Sonn- & Feiertagsfahrverbot gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland. Feiertage im Sinne des §30 der StVO Absatz 3 sind:

  • Neujahrstag
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • 1.Mai
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam (nur in BW, BY, HE, NRW, RP und SL)
  • Tag der deutschen Einheit
  • Reformationstag (nur in BB, MV, SN, ST und TH)
  • Allerheiligen (nur in BW, BY, NRW, RP und SL)
    1. und 2. Weihnachtstag

Das Ferienfahrverbot für LKW gilt an allen Samstagen in der Zeit vom 01. Juli bis 31. August von 7:00 bis 20:00 bestimmte Autobahnstrecken und Bundesstraßen ausserhalb geschlossener Ortschaften in beide Fahrtrichtungen


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