cyberoma am 27.10.2008 um 23:22 Uhr
Ich möchte am Wochenende selbstgemachte Konfitüre auf einem Bauernmarkt verkaufen. Der Erlös ist für einen gemeinnützigen Zweck bestimmt.
Jetzt hat mir jemand gesagt, dass ich das nicht darf, wegen des Lebensmittelgesetzes. Meine Konfitüre ist ja nicht auf ihren Inhalt überprüft.
Stimmt das?
Leider ja, "Konfitüre" ist ein lebenmittelrechtlicher Begriff und unterliegt bescheuerten EU-Bestimmungen. Aber meines Wissens kannst du "Marmelade" durchaus verkaufen.

wo kein Kläger - da kein Richter.
Pfeif auf die Bürokraten, wenn du wohltätig bist.
Aber wenn du nur tätig bist, pfeifst du bald auf dem letzten Loch...
bummelliese am 27. Oktober 2008 23:25 Alle mal herschauen, ein Wortspiel ;-)
Raimund1 am 27. Oktober 2008 23:29 und das auch noch kurz vor Mitternacht...
cyberoma am 27. Oktober 2008 23:31 Hallo Raimund, machst du dem neuen dichtenden User S. Konkurrenz? Danke, sehr lebenspraktischer Rat, wie man sich zwischen den Fronten der Legalität bewegen könnte...
Ich kenn mich da nicht so aus, aber ich befürchte das fast. Das Gewerberecht ist da sehr hart. Aber Du bist ja auch nicht gewerblich, und ich würde Deiner Marmelade mehr vertrauen als so mancher Industrieware. L.G.
Du darfst aber sicher deine Marmelade verschenken, gegen Spende! L.G.
cyberoma am 27. Oktober 2008 23:34 Scheint ganz so, als wäre das die Lösung!!! Auf die Schnelle krieg ich sowieso nichts anderes mehr hin. Hoffentlich sind die Leute nicht knickrig. Ich könnte einen "Richtwert" angeben.
1hoss43 am 27. Oktober 2008 23:36 @cyberoma
Schau mal zu Deiner Freundschaftsliste

ja, stimmt, darfst du nicht, du brauchst z.B. ein Gesundheitszeugnis
cyberoma am 27. Oktober 2008 23:25 Auf meinem Bio-Wochenmarkt verkaufen die Obsthändler auch manchmal Konfitüre, die sie selbst gemacht haben, werden die denn überprüft? Wo ist da der Unterschied?
bummelliese am 27. Oktober 2008 23:29 Ich nehme doch mal an, dass die eine Genehmigung haben.
bummelliese am 27. Oktober 2008 23:31 Guck mal nach „Sondervorschriften der deutschen Lebensmittelüberwachung“ Z.B. Hygieneschulungen, Abnahme und regelmäßige Kontrolle der Lagerstätte für die Lebensmittel, regelmäßige Kontrolle der Lebensmittel etc.

dann dürfte man ja nichma fleisch vom bauern kaufen...is ja auch nicht geprüft. ddas geht schon^^

Bei ebay wird auch selbstgemachte Marmelade verkauft. Da stand auch nichts dabei von Inhaltsprüfung und dergleichen .
es müssen bestimmt inhaltsangaben gemacht werden ( etikett)ausserdem muss das mhd bestimmt auch noch drauf.So könnt ich mir das vorstellen.
cyberoma am 27. Oktober 2008 23:29 das kann ich machen, eine der leichteren Übungwn.

Das machen doch aber viele!Dann dürften die das ja alle nicht!man kann sogar bei E-bay selbstgemachte Kuchen und ähnliches ersteigern!

da brauchts du ein gewerbeschein dann hast du es verkaufen
Ich glaube, Marmelade ist nur aus Zitrusfrüchten, alles andere heißt Konfitüre.
Das ist ein Riesen Irrtum!Schau mal in den Supermarkt.
Erdbeermarmelade ist wie von Oma, in Erdbeerkonfitüre ist zu viel Zucker und zu wenig Frucht. Es geht bei Konfitüre um die vorgeschriebene Zusammensetzung, nicht um den Geschmack.
als Geelee mit Stückchen kann ihr garantiert kein Vorwurf gemacht werden.!
Linuxopa, ich habe es bei Google nachgeschaut, ist ja furchtbar! Aber gilt das denn überhaupt für Gemeinnütziges? Ich dachte, ich wäre damit ein Sonderfall.