2

Darf ich Schwangerschaft ei dem Vorstellungsgespräch verschweigen?

Frage von maikim maikim

Ich bin bereits schwanger, darf ich das bei meinem Vorstellungsgespräch verschweigen oder kann ich falls ich den Job bekomme deshalb direkt wieder gekündit werden?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (15)

  • 2
    Antwort von DerTroll DerTroll

    Du darfst das gar nicht gefragt werden. Und damit darfst du sogar lügen, wenn du das gefragt wirst.

    (es gibt bestimmte Berufe, die sind davon ausgenommen, bzw. da wird es aus betriebsärztlicher Sicht verboten)

  • 2
    Antwort von xxxKASIxxx xxxKASIxxx

    Test.de mobil Zitat

    Die Familienplanung geht Arbeitgeber nichts an. Die Frage: „Sind Sie schwanger?“ ist beim Vorstellungsgespräch verboten. Das gilt sogar dann, wenn die Bewerberin die Arbeit als Schwangere zunächst nicht ausüben darf. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Die Richter gaben einer Frau Recht, die behauptet hatte, sie sei nicht schwanger (Az. 2 AZR 621/01). Als sie die Schwangerschaft ein paar Wochen später meldete, setzte der Arbeitgeber sie vor die Tür. Begründung: Der Arbeitsvertrag sei wegen arglistiger Täuschung nichtig. Falsch, urteilten die Bundesrichter. Die Frage nach der Schwangerschaft ist unzulässig. Wenn ein Arbeitgeber sie dennoch stellt, darf die Bewerberin lügen.

  • 1
    Antwort von angy2001 angy2001

    Das kannst du getrost verschweigen, niemand kann und darf dir deshalb kündigen.

  • 1
    Antwort von Kiloclimber Kiloclimber

    Wenn du den Job nicht willst... sag es nicht,

    wenn du den Job willst... sag es!

    Kommentar von teufelchen33 teufelchen33teufelchen33

    Das geht dem Arbeitgeber einen feuchten Dreck an, wie die Familienplanung aussieht. Außerdem darf ihr dann nicht gekündigt werden, da sie unter besonderem Kündigungsschutz steht.

  • 0
    Antwort von akino47 akino47

    sieht man es schon? wenn ja, würde ich mit offenen karten spielen, sonst ist stress nach bekanntgabe vorprogrammiert. wird aber wohl dann mit einer absage enden.

    wenn nicht, verschweigen

  • 0
    Antwort von Smudo1284 Smudo1284

    Ja darfst du!!!!

    Unzulässig vom ARBEITG... die Frage zu stellen.

  • 0
    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Ja, das sind Indimfragen auf welche Du weder Antworten mußt , noch muß die Antwort richtig sein.

  • 0
    Antwort von RothWilhelm RothWilhelm

    Du darfst Lügen!!!

    Konsequenzen nach der Lüge Ist man bereits im Vorstellungsgespräch schwanger und sagt es dem angehenden Chef nicht beziehungsweise lügt ihn diesbezüglich an, so kann dieser einem daraus keinen Strick drehen. Es gab vor einigen Jahren folgenden Fall vor Gericht: Eine Frau klagte gegen ihren Arbeitgeber, weil dieser ihr die Kündigung aushändigte, nachdem sie ihre Schwangerschaft geoutet hatte. Er warf ihr vor, sie während des Bewerbungsgesprächs bewusst getäuscht zu haben, immerhin erwähnte sie ja nicht, dass sie im Vorstellungsgespräch schwanger war – doch das Bundesarbeitsgericht sah den Sachverhalt anders und gab der Arbeitnehmerin Recht. Seitdem steht das Gesetz auf der Seite der Frau, die wegen ihres Kinderwunsches von ihrem Chef nicht diskriminiert werden darf.

  • 0
    Antwort von nadine120785 nadine120785

    Das darfst du verschweigen...und wenn du gefragt wirst darfst du sogar i.d.R. Lügen ohne dass es Konsequenzen für dich hat

  • 0
    Antwort von haymann haymann

    Grundsätzlich gilt, dass dein zukünftiger Chef dich nicht nach einer evt Schwangerschft fragen darf, bzw du ihm nicht wahrheitsgemäß antworten musst. Aber bedenke, dass es meist eine Probezeit gibt in der du einfacher zu küdigen bist. eine Schwangerschaft kann ma ja nicht ewig verstecken und wenn du planst noch in der Probezeit in den Mutterschutz zu gehen könnte es problematisch werden.

  • 0
    Antwort von vkstner vkstner

    Fragen zu solchen Themen sind verboten, heißt der Chef darf nicht fragen ob du vor hast Kinder zu bekommen oder ob du schon schwanger bist.

    Sollte er dich fragen musst du nicht antworten wenn doch dann musst du nicht die Wahrheit sagen ;-)

    Da du in der Probezeit wärst könnte er dich kündigen, sollte er aber von der Schwangerschaft wissen dann ist das nicht möglich gibt nen Gesetz dagegen aber ich finde es gerade nicht.

    http://www.xn--vorstellungsgesprche-rzb.net/Downtipps/Bewerbungstipppdf/unzulaes... verbotene fragen

    Kommentar von RothWilhelm RothWilhelmRothWilhelm

    Und was bringt es einem wenn der Chef doch fragt ?

    Kommentar von vkstner vkstnervkstner

    entweder du sagst ihm dass er das nicht fragen darf oder verschweigst es ;-) kannst es ihm natürlich auch sagen....

  • 0
    Antwort von Kermit4S Kermit4S

    Darf man nicht verschweigen. Kündigung wäre rechtens.

    Kommentar von vkstner vkstnervkstner

    so ein müll.... 1. darf der chef sowas nicht fragen 2. darf man ihm das sehr wohl verschweigen

    Kommentar von xxxKASIxxx xxxKASIxxxxxxKASIxxx

    So etwas von falsch die Antwort.

  • 0
    Antwort von ihelfdawoikann ihelfdawoikann

    nein, du bist nicht verpflichtet, dass dem Arbeitgeber zu sagen.

  • 0
    Antwort von kappische kappische

    Frage 1...Nein...

    Frage 2...Ja...

    Kommentar von RothWilhelm RothWilhelmRothWilhelm

    Genau anders herum: Frage 1 Ja Frage 2 Nein

    Kommentar von kappische kappischekappische

    Sie darf es verschweigen und wird danach nicht gekündigt...?

    Kommentar von RothWilhelm RothWilhelmRothWilhelm

    Sie darf sogar Lügen, ist vom Bundesarbeitsgericht abgesegnet.

    Kommentar von kappische kappischekappische

    Okay, danke, wußte ich nicht, wie ich das finde sag ich lieber nicht...;-)

  • 0
    Antwort von gerd1011 gerd1011

    in ein paar Wochen werden sie es eh erfahren und dann auch sehen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.