Ich bin bereits schwanger, darf ich das bei meinem Vorstellungsgespräch verschweigen oder kann ich falls ich den Job bekomme deshalb direkt wieder gekündit werden?
Darf ich Schwangerschaft ei dem Vorstellungsgespräch verschweigen?
Antworten (15)
-
2Antwort von
DerTrollDerTroll
Du darfst das gar nicht gefragt werden. Und damit darfst du sogar lügen, wenn du das gefragt wirst.
(es gibt bestimmte Berufe, die sind davon ausgenommen, bzw. da wird es aus betriebsärztlicher Sicht verboten)
-
2Antwort von
xxxKASIxxxxxxKASIxxx
Test.de mobil Zitat
Die Familienplanung geht Arbeitgeber nichts an. Die Frage: „Sind Sie schwanger?“ ist beim Vorstellungsgespräch verboten. Das gilt sogar dann, wenn die Bewerberin die Arbeit als Schwangere zunächst nicht ausüben darf. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Die Richter gaben einer Frau Recht, die behauptet hatte, sie sei nicht schwanger (Az. 2 AZR 621/01). Als sie die Schwangerschaft ein paar Wochen später meldete, setzte der Arbeitgeber sie vor die Tür. Begründung: Der Arbeitsvertrag sei wegen arglistiger Täuschung nichtig. Falsch, urteilten die Bundesrichter. Die Frage nach der Schwangerschaft ist unzulässig. Wenn ein Arbeitgeber sie dennoch stellt, darf die Bewerberin lügen.
-
1Antwort von
angy2001angy2001
Das kannst du getrost verschweigen, niemand kann und darf dir deshalb kündigen.
-
-
1Antwort von
KiloclimberKiloclimber
Wenn du den Job nicht willst... sag es nicht,
wenn du den Job willst... sag es!
-
0Antwort von
akino47akino47
sieht man es schon? wenn ja, würde ich mit offenen karten spielen, sonst ist stress nach bekanntgabe vorprogrammiert. wird aber wohl dann mit einer absage enden.
wenn nicht, verschweigen
-
0Antwort von
SchlauerfuchsSchlauerfuchs
Ja, das sind Indimfragen auf welche Du weder Antworten mußt , noch muß die Antwort richtig sein.
-
-
0Antwort von
RothWilhelmRothWilhelm
Du darfst Lügen!!!
Konsequenzen nach der Lüge Ist man bereits im Vorstellungsgespräch schwanger und sagt es dem angehenden Chef nicht beziehungsweise lügt ihn diesbezüglich an, so kann dieser einem daraus keinen Strick drehen. Es gab vor einigen Jahren folgenden Fall vor Gericht: Eine Frau klagte gegen ihren Arbeitgeber, weil dieser ihr die Kündigung aushändigte, nachdem sie ihre Schwangerschaft geoutet hatte. Er warf ihr vor, sie während des Bewerbungsgesprächs bewusst getäuscht zu haben, immerhin erwähnte sie ja nicht, dass sie im Vorstellungsgespräch schwanger war – doch das Bundesarbeitsgericht sah den Sachverhalt anders und gab der Arbeitnehmerin Recht. Seitdem steht das Gesetz auf der Seite der Frau, die wegen ihres Kinderwunsches von ihrem Chef nicht diskriminiert werden darf.
-
0Antwort von
nadine120785nadine120785
Das darfst du verschweigen...und wenn du gefragt wirst darfst du sogar i.d.R. Lügen ohne dass es Konsequenzen für dich hat
-
0Antwort von
haymann Grundsätzlich gilt, dass dein zukünftiger Chef dich nicht nach einer evt Schwangerschft fragen darf, bzw du ihm nicht wahrheitsgemäß antworten musst. Aber bedenke, dass es meist eine Probezeit gibt in der du einfacher zu küdigen bist. eine Schwangerschaft kann ma ja nicht ewig verstecken und wenn du planst noch in der Probezeit in den Mutterschutz zu gehen könnte es problematisch werden.
-
0Antwort von
vkstnervkstner
Fragen zu solchen Themen sind verboten, heißt der Chef darf nicht fragen ob du vor hast Kinder zu bekommen oder ob du schon schwanger bist.
Sollte er dich fragen musst du nicht antworten wenn doch dann musst du nicht die Wahrheit sagen ;-)
Da du in der Probezeit wärst könnte er dich kündigen, sollte er aber von der Schwangerschaft wissen dann ist das nicht möglich gibt nen Gesetz dagegen aber ich finde es gerade nicht.
http://www.xn--vorstellungsgesprche-rzb.net/Downtipps/Bewerbungstipppdf/unzulaes... verbotene fragen
Kommentar von
RothWilhelmRothWilhelm Und was bringt es einem wenn der Chef doch fragt ?
Kommentar von
vkstnervkstner entweder du sagst ihm dass er das nicht fragen darf oder verschweigst es ;-) kannst es ihm natürlich auch sagen....
-
0Antwort von
Kermit4SKermit4S
Darf man nicht verschweigen. Kündigung wäre rechtens.
Kommentar von
vkstnervkstner so ein müll.... 1. darf der chef sowas nicht fragen 2. darf man ihm das sehr wohl verschweigen
Kommentar von
xxxKASIxxxxxxKASIxxx So etwas von falsch die Antwort.
-
0Antwort von
ihelfdawoikannihelfdawoikann
nein, du bist nicht verpflichtet, dass dem Arbeitgeber zu sagen.
-
0Antwort von
kappischekappische
Frage 1...Nein...
Frage 2...Ja...
Kommentar von
RothWilhelmRothWilhelm Genau anders herum: Frage 1 Ja Frage 2 Nein
Kommentar von
kappischekappische Sie darf es verschweigen und wird danach nicht gekündigt...?
Kommentar von
RothWilhelmRothWilhelm Sie darf sogar Lügen, ist vom Bundesarbeitsgericht abgesegnet.
Kommentar von
kappischekappische Okay, danke, wußte ich nicht, wie ich das finde sag ich lieber nicht...;-)
Das geht dem Arbeitgeber einen feuchten Dreck an, wie die Familienplanung aussieht. Außerdem darf ihr dann nicht gekündigt werden, da sie unter besonderem Kündigungsschutz steht.