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Darf ich Schulden unseres Vermieters mit der Miete verrechnen?

Frage von sandralemm sandralemm

Hallo,

unser Vermieter hat Schulden bei uns - durch Rechnungen belegbar -.

Der Vermieter weigert sich, diese Rechnung zu bezahlen. Der Gesamtbetrag entspricht in etwa 3 Moantsmieten. Darf ich für 3 Monate die Miete aussetzen?

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Antworten (8)

  • 7
    Antwort von DerCAM DerCAM

    Wenn der Vermieter die Rechtmaessigkeit eurer Forderungen anerkannt hat und trotzdem nicht bezahlt, koennt ihr verrechnen. Bestreitet der aber die Rechtmaessigkeit der Forderungen an sich oder der Hoehe nach, koennt ihr nur den nicht strittigen Teil bzw. gar nicht aufrechnen und muesst das erst einmal gerichtlich klaeren.

    Kommentar von baecker89 baecker89baecker89

    Genau!

    Dh, DerCam! =)

    Kommentar von tomcat01 tomcat01tomcat01

    Genau so sieht es leider aus! DH!

  • 3
    Antwort von baecker89 baecker89

    Ja, du kannst Forderungen, die identisch sind und die ihr euch wirklich gegenseitig schuldet (nicht irgendwie in Vertretung) gegeneinander aufrechnen. Demnach kannst du auch solange die Miete aussetzen, bis die Schulden beglichen sind.

    Beachte dabei insbesondere § 387 BGB.

    Kommentar von baecker89 baecker89baecker89

    Du solltest dann vielleicht auch noch die §§ nach dem § 387 BGB beachten. Die Aufrechnung muss bspw. dem anderen Teil gegenüber erklärt werden (am besten schriftlich) § 388 BGB. Das bedeutet nicht, dass der andere damit einverstanden sein muss - er muss es lediglich wissen.

  • 1
    Antwort von Nemisis2010 Nemisis2010

    unser Vermieter hat Schulden bei uns - durch Rechnungen belegbar -.

    ist in Deinem Mietvertrag ein Aufrechnungsrecht vereinbart?

    Im übrigen ist die Geltendmachung der  Aufrechnung  dem Vermieter mindestens einem Monat vor Fälligkeit der Miete schriftlich mitzuteilen. siehe auch:

    http//www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/mietvertrag/mietvertrag_aufrechnung.htm

    Aber bei einer unwirksamen Aufrechnung riskierst Du auch die fristlose Kündigung bei 2 ausstehenden Monatsmieten. Denn wenn der Vermieter dieser Aufrechnung widerspricht oder nicht anerkennt kann diese auch nicht geltend gemacht werden. § 390 BGB

     

  • 1
    Antwort von Playful Playful

    Ich persönlich würde mich über meine Rechtschutzversicherung Auskunft bei einem Anwalt diesbezüglich einholen.

    Eine Rechtschutzversicherung sollte jeder haben - und somit fallen hier keine Kosten an.

     

    Vor eineinhalb Jahren hatte ich das auch gemacht, weil ich wusste, dass ich demnächst umziehen werde. Ich wolte mich da genau erkundigen wie das mit der alten Wohnung ist bezüglich Kaution, Ausmalen usw....

  • 1
    Antwort von Spatzel08 Spatzel08

    Ich denke so einfach wird das nichts sein....setz dich doch mal mit dem Mieterschutzbund in verbindung die werden dir da mehr sage können....

    Kommentar von baecker89 baecker89baecker89

    falsch....

    Kommentar von hoermirzu hoermirzuhoermirzu

    Wundere Dich nicht, wenn der Mieterschutz auf Dich sauer ist, den interessiert so etwas überhaupt nicht.

    Kommentar von PapaPapillon PapaPapillonPapaPapillon

    Es ist nicht nötig, eine Antwort zu schreiben, wenn man keine Ahnung hat …

  • 0
    Antwort von fs112 fs112

    um Ratschläge geben zu können fehlen weitere Informationen:

    - weshalb genau weigert sich der Vermieter eure Forderung zu begleichen?

    - sind die ganzen Forderungen strittig, oder nur ein Teil?

    - Rechnungen allein sagen nichts über die Rechtmäßigkeit der Forderungen aus....

  • 0
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Du musst weiterhin die Miete zahlen. Wende dich an einen Mieterverein, die haben für wenig Geeld Fachanwälte, diesich mit diesen Problemen täglich herumschlagen.

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    Antwort von LonoMisa LonoMisa

    Was heißt denn "er weigert sich, diese Rechnung zu bezahlen"? Heißt es, er gibt vor, kein Geld zu haben oder will er diese nicht anerkennen? Schreib doch mal, warum er das nicht will. Im Zweifel ziehst du einfach ab, dann muß er die Miete einklagen, oder er wird euch kündigen. Wenn du das Risiko eingehen willst oder vielleicht sowieso ausziehen wills, zieh es doch ab!  

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