Ich stehe auf Kriegsfuß mit der Putzfrau weil Sie in meinen Augen schlampig putzt. Wir sind ein Haus mit 8 Parteien wo jeder monatl. 45€ an die Putzfrau zahlt (in Nebenkosten enthalten). Dh. 4 mal monatlich kommt sie und putzt das ganze Haus + 2 Waschräume wo ich nur nachrennen muss. Sie sagt sie putzt Waschräume nur einmal im Quartal, die haben es aber nötig öfters gereinigt zu werden also nur fegen alle 2 wochen wär toll. MACHT SIE ABER NICHT, also schreib i ihr jeden monat einmal ein Zettel sie solle bitte mal wieder den Waschraum putzen. Weil sie das mittlerweile nervt hat sie sich jetzt beschwert das meine Schuhe vor der Tür stehen und diese weg sollen. MUSS ICH DAS??? Ich wohne ganz oben, keiner muss dran vorbei. Außerdem sehe ich es langsam nicht mehr ein 45€ monatlich an Sie zu zahlen für das sie jede Woche auf Personen aufgerechnet 10 Stufen putzt und ich immer wegen dem Waschraum nachrennen muss weil die zu faul zu ist. Für das Geld kann man wohl mehr verlangen zumindest das 14tägig gefegt wird. FRAGE 1: Muss ich meine Schuhe wegräumen? FRAGE 2: Kann ich dagegen vorgehen das sie öfters den Waschraum fegt (14tägig)
Darf ich Schuhe vor meiner Wohnungstür auf den Fußabtreter stellen?
Antworten (5)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
DerCAMDerCAM
Die Schuhe musst du dann wegraeumen, wenn der Vermieter es verlangt. Sollte die Putzfrau auch die Vermieterin sein, musst du sie also wegraeumen. Ist sie es nicht, musst du es (vorerst?) nicht.
Auftraggeber der Putzfrau ist der Vermieter. Du selbst kannst also von der Putzfrau gar nichts verlangen. Du kannst aber vom Vermieter verlangen, dass der Waschraum ordentlich geputzt wird. Wird er es dann immer noch nicht, koennte moeglicherweise theoretisch ein Recht auf Mietminderung in Betracht kommen. Diese duerfte bei einem nicht ausreichend gefegten Waschraum allerdings eine verschwindend geringe im niedrigen einstelligen Euro- oder gar Centbereich sein.
-
1Antwort von
bianca1978 Putzfrau ist nicht Vermieter. Drauf hingewiesen hat mich der Hausmeister. Mein Vermieter wohnt 200 km entfernt. Noch dazu sind das hier Eigentusmwohnungen anderer dh. jede der 8 Parteien hat einen anderen Vermieter.
Und im übrigen finde ich es weniger schlimm 1 paar Schuhe auf meinem Vorleger vor der Tür stehen zu haben als wie manch andere im Haus die Ihre Müllsäcke vor der Tür mehrere Tage lagern!
-
0Antwort von
tmt83 Beim Vermieter beschweren gehn.. wir wohnen in einem Haus mit 6 Parteien und zahlen monatlich 12€ für Treppenhaus, Waschraum und Keller. Winterdienst ist auch mit drin. Treppenhaus wird wöchentlich geputzt und die Kellerebene einmal im Monat. Alles ist sauber. Und Schuhe hat bei uns im Haus jeder haufenweise vor der Türe stehn. Ist soweit nicht im Mietvertrag verboten auch völlig in Ordnung. Zu was du deine Putzfrau bewegen kannst hängt im Endeffekt wahrscheinlich davon ab welche Leistungen in ihrem Vertrag vereinbart wurden... hört sich nicht so an als ob da mit gut zureden noch was zu machen ist.
Gruß Tim
Kommentar von
tmt83 "Und Schuhe hat bei uns im Haus jeder haufenweise vor der Türe stehn. Ist soweit nicht im Mietvertrag verboten auch völlig in Ordnung."
Richtigstellung: Rein rechtlich gehören die Schuhe nicht vor die Tür. Sollt aber kein Problem sein solang kein Ordnungsnazi im Haus wohnt.
Kommentar von
schelm1schelm1 Als Putzfrau mit Sinn für Ordnung sollten die Schuhe im Müll landen, wenn es niemand sieht. Das ist eine ganz hervorragende erzieherische Maßnahme, die tadellos greift!
Kommentar von
tmt83 Nein.. das ist Bullshit. Soviel zum Thema Ordnungsnazi.
-
-
0Antwort von
jofischijofischi
Für die Arbeitsweise der Putzfrau ist derjeneige verantwortlich, der sie arangiert hat. Wende dich an den.
Schuhe vor der Wohnungstür sind rechtlich nur in Ausnahmefällen erlaubt und zwar auf der Fußmatte wenn es draußen regnet oder schneit. (OLG Hamm AZ: 15W168/88)
Kommentar von
DerCAMDerCAM Ich weiss jetzt wirklich nicht, wer die Putzfrau hier arrangiert hat. Ist aber auch egal. Auf alle Faelle obliegt es nicht der Putzfrau, darueber zu bestimmen, ob das Abstellen von Schuhen vor der Wohnungstuer erlaubt ist oder nicht. Das ist Sache des Vermieters.
Kommentar von
schelm1schelm1 Als Putzfrau mit Sinn für Ordnung sollten die Schuhe im Müll landen, wenn es niemand sieht. Das ist eine ganz hervorragende erzieherische Maßnahme, die tadellos greift!
-
0Antwort von
schelm1schelm1
Wenn die Putzfrau die Schuhe, deren Eigentum durch herausstellen offenkundig aufgegeben wurde, nicht in den Müll werfen soll, dann sollten Sie diese Schuhe dorthin stellen, wo sich auch Ihr angemietetes Reich befindet. Die Putzfrau kann dan Ihre Arbeit ungestört verrichten! Für die Entfernung der Schuhe könnte man vollstes Verständnis haben!
Kommentar von
DerCAMDerCAM Dummes Zeug! Ich gebe meinen Eigentum an meien Schuhen nicht auf, indem ich sie vor MEINE Eingangstuer stelle. Selbst wenn ich sie im Suff versehentlich vor deine Tuer stelle, sind und bleiben es immer noch meine Schuhe.
Kommentar von
schelm1schelm1 Gute Hausmeister und heinlich aktive Putzfeen sehen das bekanntlich etwas anders! Diskret verschwundene Schuhe nachkaufen ist ein recht teueres Vergnügen! Ondnung zahlt sich halt auch für Ungläubige aus!
Als Putzfrau mit Sinn für Ordnung sollten die Schuhe im Müll landen, wenn es niemand sieht. Das ist eine ganz hervorragende erzieherische Maßnahme, die tadellos greift!