Wir haben einige Probleme mit unseren Vermietern. Wir wohnen im selben Haus. Wir haben jetzt vor zwei Wochen das Schloss der Wohnung ausgetauscht ohne den Vermieter zu informieren. Wir haben den Verdacht, dass die Vermieterin in unsere Wohnung geht wenn wir nicht zu Hause sind. Darf man das Schloss einfach wechseln ? Danke fuer Antworten.
Das darfst Du generell. Ich würde das alte Schloß aufheben und ggf. beim Auszug zurückgeben.

Natürlich, denn der Vermieter darf nicht ohne Deine Genehmigung in die Wohnung hineingehen. Das kannst du als Hausfriedensbruch werten.

Du hast die Wohnung gemietet, du hast darin das Hausrecht und kannst bestimmen, wer Zugang hat oder nicht.
Da Vermieter eine Wohnungsbesichtigung anzukündigen haben, brauchen sie auch keinen Schlüssel.
Du kannst grundsätzlich ein anderes Schloss reinmachen, nur beim Auszug sollte wieder das alte Schloss (Eigentum des Vermieters) montiert werden.

Bei einem begründeten Verdacht dieser Art eigentlich immer.
Darfst Du auf jeden Fall.
Dein Vermieter hat auch keinen Anspruch auf einen Schlüssel zu Deiner Wohnung. Für Notfälle solltest Du ihm lediglich mitteilen, wo er einen Schlüssel bekommen kann, damit nicht eines Tages wegen eines Notfalls das Schloß aufgebrochen werden muß.

Das ist erlaubt. Allerdings muß bei Auszug der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. Also das Schloß gut aufheben.
ich habe das damals hier auch so gemacht, weil es hier auch Nachbarn gibt, die haben Zugriff auf die Wohnungen. Aber das alte Schloß bitte aufheben, das hab ich auch. Ebenso mein Kellerschloß ausgewechselt. Sonst hat man wirklich unliebsamen unangemeldeten Besuch bei sich.
Ich kenne mich im Mietrecht verhältnismässig gut aus, war Hausverwalter. Mir, als auch den Vermietern stand kein sog. "dritter" Schlüssel zu. Das Schloss gehört zur Wohnungstüre, diese zu der von Dir gemieteten Wohnung. Schade :-) für den Vermieter. §§ oder Gesetzestexte darf ich Dir hier nicht nennen. Tausche das Schloss aus und merke was kommt. Ein Kündigunsgrund ist das keinesfalls.
DAs darfst Du jederzeit, Du musst nur beim Auszug wieder das Originalschloss einbauen und die Schlüssel dazu abgeben. Das neue Schloss kannst Du dann mitnehmen.
Nur der "Mieter" darf bestimmen, WER einen Schlüssel zu seiner Wohnung besitzt laut Gesetz!

"Mein Heim ist meine Burg", dies gilt auch für eine Mietwohnung. Man ist NICHT verpflichtet einen Drittschlüssel zu hinterlegen. Der Vermieter "DARF" Ihre Wohnung nur zur "ABWENDUNG VON GEFAHREN" (Feuer/Wasserrohrbruch o.ä)ohne Ihre Genehmigung betreten (mache ich persönlich aber grundsätzlich nur zu zweit), ansonsten begeht er im eigenen Haus HAUSFRIEDENSBRUCH.
Nicht zurückgeben sondern einfach wieder einbauen