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Darf ich Schloss einfach tauschen ?

gefragt von tigerlilli83 am 07.07.2008 um 9:44 Uhr

Wir haben einige Probleme mit unseren Vermietern. Wir wohnen im selben Haus. Wir haben jetzt vor zwei Wochen das Schloss der Wohnung ausgetauscht ohne den Vermieter zu informieren. Wir haben den Verdacht, dass die Vermieterin in unsere Wohnung geht wenn wir nicht zu Hause sind. Darf man das Schloss einfach wechseln ? Danke fuer Antworten.


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Reply


anonym
beantwortet von Auskunft am 7. Juli 2008 09:48
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Das darfst Du generell. Ich würde das alte Schloß aufheben und ggf. beim Auszug zurückgeben.

Kommentar von Simple_avatar9smallRabbicook am 7. Juli 2008 09:49

Nicht zurückgeben sondern einfach wieder einbauen


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 7. Juli 2008 09:47
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Natürlich, denn der Vermieter darf nicht ohne Deine Genehmigung in die Wohnung hineingehen. Das kannst du als Hausfriedensbruch werten.


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 7. Juli 2008 09:50
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Du hast die Wohnung gemietet, du hast darin das Hausrecht und kannst bestimmen, wer Zugang hat oder nicht.

Da Vermieter eine Wohnungsbesichtigung anzukündigen haben, brauchen sie auch keinen Schlüssel.

Du kannst grundsätzlich ein anderes Schloss reinmachen, nur beim Auszug sollte wieder das alte Schloss (Eigentum des Vermieters) montiert werden.


Uschke
beantwortet von Uschke am 7. Juli 2008 09:45
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Bei einem begründeten Verdacht dieser Art eigentlich immer.


anjanni
beantwortet von anjanni am 7. Juli 2008 09:50
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Darfst Du auf jeden Fall.

Dein Vermieter hat auch keinen Anspruch auf einen Schlüssel zu Deiner Wohnung. Für Notfälle solltest Du ihm lediglich mitteilen, wo er einen Schlüssel bekommen kann, damit nicht eines Tages wegen eines Notfalls das Schloß aufgebrochen werden muß.





WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 7. Juli 2008 09:51
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Das ist erlaubt. Allerdings muß bei Auszug der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. Also das Schloß gut aufheben.


Bauzer04
beantwortet von Bauzer04 am 7. Juli 2008 10:01
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ich habe das damals hier auch so gemacht, weil es hier auch Nachbarn gibt, die haben Zugriff auf die Wohnungen. Aber das alte Schloß bitte aufheben, das hab ich auch. Ebenso mein Kellerschloß ausgewechselt. Sonst hat man wirklich unliebsamen unangemeldeten Besuch bei sich.


anonym
beantwortet von jockl am 7. Juli 2008 09:59
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Ich kenne mich im Mietrecht verhältnismässig gut aus, war Hausverwalter. Mir, als auch den Vermietern stand kein sog. "dritter" Schlüssel zu. Das Schloss gehört zur Wohnungstüre, diese zu der von Dir gemieteten Wohnung. Schade :-) für den Vermieter. §§ oder Gesetzestexte darf ich Dir hier nicht nennen. Tausche das Schloss aus und merke was kommt. Ein Kündigunsgrund ist das keinesfalls.


pacole1
beantwortet von pacole1 am 7. Juli 2008 20:18
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Darfst Du ausstauschen


tanja1959
beantwortet von tanja1959 am 8. Juli 2008 09:38
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DAs darfst Du jederzeit, Du musst nur beim Auszug wieder das Originalschloss einbauen und die Schlüssel dazu abgeben. Das neue Schloss kannst Du dann mitnehmen.

Nur der "Mieter" darf bestimmen, WER einen Schlüssel zu seiner Wohnung besitzt laut Gesetz!


saudo2000
beantwortet von saudo2000 am 9. Juli 2008 14:06
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"Mein Heim ist meine Burg", dies gilt auch für eine Mietwohnung. Man ist NICHT verpflichtet einen Drittschlüssel zu hinterlegen. Der Vermieter "DARF" Ihre Wohnung nur zur "ABWENDUNG VON GEFAHREN" (Feuer/Wasserrohrbruch o.ä)ohne Ihre Genehmigung betreten (mache ich persönlich aber grundsätzlich nur zu zweit), ansonsten begeht er im eigenen Haus HAUSFRIEDENSBRUCH.




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