2

Darf ich schloss austauschen, obwohl der vertrag erst später beginnt

Frage von Tweety81 Tweety81

Also folgendes:

wir haben den mietvertrag zum 1.9. unterschrieben. der vermieter hat uns die schlüssel schon übergeben, damit wir mit dem renovieren beginnen können. den strom haben wir schon angemeldet(stromzähler mit vermieter abgeles).

am mittwoch haben wir die schlüssel bekommen und waren in der wohnung, um noch ein iges nachzumessen.beim verlassen einmal rumgeschlossen.als wir am donnerstag schon tapete uns so reingebracht haben, war nur zugezogen: das heißt der vermieter besitz noch einen schlüssel.

meine frage, dürfen wir das schloss austauschen noch bevor der vertrag beginnt, da wir ja im lauf des monats auch private sachen dort lagern werden?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (19)

  • 7
    Antwort von RiverTear RiverTear

    Eig nicht. Weil rechmäßig ist es erst ab dem 01.09 eure Wohnung. NOCH hat der Vermieter das recht, die Wohnung zu betreten.

    Kommentar von fraufrings fraufringsfraufrings

    Außerdem ist es kulanz und ihr zahlt noch nicht. Die Wohnung betreten dürft ihr zum renovieren. Nicht zum Einziehen und Sachen lagern... theoretisch...

    Kommentar von RiverTear RiverTearRiverTear

    Ja, das auch :)

    Kommentar von Randberlinerin RandberlinerinRandberlinerin

    DH!

  • 4
    Antwort von Pinsel11 Pinsel11

    Nein dürft ihr nicht.Noch ist es die Wohnung des Vermieters.Ab 01.09.dürft ihr das Türschloss tauschen.Es ist freundlich vom Vermieter,dass ihr in der Wohnung schon wirken dürft.Er hat aber noch das Recht die Wohnung jederzeit zu betreten.Wenn ihr ihm den Zugang der Wohnung verwehrt,müsst ihr damit rechnen,dass ihr die Wohnung nicht mehr vor dem 01.09. betreten dürft.

  • 4
    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Diese Frage beantwortet sich doch von selbst:

    "der vermieter hat uns die schlüssel schon übergeben, damit wir mit dem renovieren beginnen können"

    Er hat euch keinen Mieterlass gewährt, sondern nur den freien Zutritt für einen bestimmten Zweck. Den hat er bis zum 01.09.10 aber auch.

    Und wenn ihr jetzt schon privaten Kram reinpackt, ist das euer Risiko. Er kann es auch sogar untersagen. Von vorab einziehen war ja nicht die Rede.

  • 2
    Antwort von fraufrings fraufrings

    Die Schlüssel hast du aus Kulanz bekommen um zu Renovieren, damit du schnell einziehen kannst. Das ist reines Entgegenkommen des Vermieters. Theoretisch dürfte er dich auch erst am 1.9. zum Renovieren reinlassen, wäre für dich aber natürlich zum Nachteil, da du bestimmt fristgerecht woanders ausziehen musst. Daher ist es eine nette Geste des Vermieters. Sie ist aber nicht dazu bestimmt, dass du schon einziehst und den Raum zum bewohnen nutzt.

    Wenn du auf all deine Rechte bestehst, dann müsstest du auch sofort die Mietzahlung leisten, und nicht erst ab dem 1.9.

    Dann dürftest du auch den Schlüssel einfordern, oder ein neues Schloß einbauen.

    Vorerst darf der Vermieter noch rein. Bis zum 31.8.

    Kläre lieber ab, ob er auch gestattet, dass du Eigentum mit rüberbringst, oder lass es noch in der alten Wohnung, wenn du das Gefühl nicht magst, dass da noch ein Fremder rein könnte.

  • 2
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Nein. Erst ab Vertragsbeginn dürftihr das.

    Sprecht den Vermieter darauf an...eigentlich hat er kein Zurückbehaltungsrecht an irgendwelchen Schlüsseln.

    Aber noch darf er rein... für reparaturen und so. Habt ihr das Übernahmeprotokoll schon fertig?

    Das ist megawichtig! JEDEN noch so kleinen Mangel, JEDE Abnutzungsspur notieren, idealerweise auch knipsen (wozu hat heute Hinz und Kunz Fotohandy?), und mit Unterschrift beider Parteien dokumentieren!

  • 1
    Antwort von Felixie1 Felixie1

    Stop!Mit dem Vermieter klären,ob das Schloss überhaupt ausgetauscht werden darf!Nicht eigenmächtig handeln.In meinem Hochhaus zum Beispiel darf das Schloss nicht ausgetauscht werden,der Hausmeister muss bei einem Notfall in die Wohnung!Also erst informieren und dann handeln!

  • 1
    Antwort von klaka klaka

    Generell muß im Vertrag geklärt sein ob Haustür oder Wohnungstürschloß ausgetauscht werden darf, Generell steht die Wohnung ab 1.9 für euch offen und für den Vermieter verschloßen da. D.h.der Vermieter darf erst nach Zustimmung die Wohnung betreten, Im Vertrag nach schauen und dann ab 1.9. das Schloß wechseln und dennoch den Vermieter Informieren (Friedenspflicht), er fühlt sich dann nicht hintergangen, Begründen kann man dies mit der Sicherheitsberatung bei der Polizei..

  • 1
    Antwort von wunhtx wunhtx

    Nein, ein Schloß darf erst ausgewechselt werden, wenn das Mietverhältnis besteht.

  • 0
    Antwort von lollyfee lollyfee

    Hallo Tweety81, das würde ich nicht machen. Ihr könnt ja alle privaten Dinge in ein entsprechend großes Zimmer packen und dieses dann verschließen. Merkwürdig ist aber schon, dass ihr dem Vermieter gegenüber so misstrauisch seid? Ist das eine gute Basis für ein langjähriges Mietverhältnis?

  • 0
    Antwort von Nicole1985 Nicole1985

    nein dürft ihr nicht.denn bis zum o1.09.ist es der rechtsmäßige besitz eures vermieters.ihr würdet euch sogar strafbar machen,wenn ihr einfach so,das schloss austauschen lassen würdet!!!

  • 0
    Antwort von Haselnuss66 Haselnuss66

    Ja. Ich würde sowieso das Schloß austauschen, wenn es schon einen Vormieter gab. Hier können ja schon andere einen Schlüssel haben.

    Grundsätzlich ist das alte Schloß mit Schlüsseln dem Vermieter abgeben.

  • 0
    Antwort von GabyGieseler GabyGieseler

    Nein, ich denke erst wenn der Vertrag rechtskräftig ist und ihr das Recht habt einziehen zu dürfen. Das ihr jetzt schon renovieren könnt, basiert auf dem Entgegenkommen des Vermieters. Danach würde ich das Schloss austauschen, wenn er euch die restlichen Schlüssel nicht aushändigt.

  • 0
    Antwort von schlaumich schlaumich

    Rede einfach mit dem Vermieter. Du kannst nicht einfach das Schloss austauschen. Der Vermieter hat in bestimmten Fällen das Recht die Wohnung zu betreten und darf oder muss einen Zweitschlüssel haben. Wenn du um deine Privatsphäre besorgt bist rede mit dem Menschen...

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Der Vermieter hat zwar aktuell das Zugangsrecht. Aber das ist fallbedingt so. Grundsätzlich ist deine Aussage jedoch falsch!

    Der Vermieter hat weder das Recht, unangemeldet und ohne dringenden Grund in die Wohnung zu kommen, noch darf er ohne Absprache einen Zweitschlüssel horten.

    Ausnahmen sind angemeldete Besuche zwecks Reparaturen und ähnlichen Dingen die Mietsache betreffend oder eine Havarie / ein Notfall.

    Und da muss er im schlimmsten Fall den Schlüsseldienst holen, denn natürlich hat der Mieter das Recht, das Schloss auszutauschen. Er muss nur die richtige Anzahl Schlüssel bei Auszug zurückgeben.

    Kommentar von schlaumich schlaumichschlaumich

    Ist mir neu, aber gut. Danke :)

    Kommentar von Haselnuss66 Haselnuss66

    Das nur angegebene Schlüssel zurück gegeben werden muß, ist nicht korrekt. Es müssen grundsätzlich alle Schlüssel, auch nachgemachte, an den Vermieter heraus gegeben werden.

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    @Haselnuss - ich habe nicht die angegebene Anzahl, sondern die richtige Anzahl geschrieben.

    Heißt - alle Schlüssel, die gemacht worden sind, auch wenn es mehr als ursprünglich sind.

    Sind es aber weniger als vorab übergeben, dann muss die Differenz noch auf eigenen Kosten nachgemacht und mit abgeliefert werden.

    Kommentar von fraufrings fraufringsfraufrings

    alles falsch, irgendwie.

    Kommentar von 1f2in 1f2in1f2in

    alles richtig. Ob sich aber der Vermieter für Notfälle nicht einen Zweitschlüssel von seiner Mietsache zurückbehalten kann, das weis ich nicht wirklich. Er darf ihn nur nicht unrechtmäßig benutzen, denn das wäre dann Hausfriedensbruch oder Einbruch. Ich kann mir aber auch sehr gut die andere Variante vorstellen.

  • 0
    Antwort von AnnikaK74 AnnikaK74

    Entweder klärt ihr das mit dem Vermieter ab oder ihr macht es hinter seinem Rücken. Wenn er sich ohne euer Wissen in der Wohnung umtut, wird er sich sicher nicht als Schnüffler "outen", wenn ihr das Schloss tauscht.

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Wieso Schnüffler? Bis zum 1.9.10 darf er das. Und zwar in aller Offenheit.

    Im Gegenteil - der Fragesteller überschreitet gerade seine Rechte.

    Kommentar von 1f2in 1f2in1f2in

    Überschreitet er seine Rechte, wenn es Vermieter und Mieter so mündlich vereinbaren? Ich denke nicht. Denn man kann sogar mündliche Mietverträge abschließen.

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    So? Dann lies mal bitte genau, was vereinbart war.

    Es war ausschließlich der Zutritt des neuen Mieters zwecks Renovierungsarbeiten vereinbart.

    Alles andere gilt ab regulären Mietbeginn am 1.9.

  • 0
    Antwort von Kathrin84SB Kathrin84SB

    darf man denn das schloss in ner mietwohnung überhaupt einfach so austauschen?

    Kommentar von Gruftelfe GruftelfeGruftelfe

    Ja, wenn man beim Auszug das alte wieder einbaut oder nach Rücksprache mit dem Eigentümer die Schlüssel für das eingebaute komplett übergibt.

    Kommentar von Dea2010 Dea2010Dea2010

    Ja, wenn man zum Auszug den originalzustand wieder herstellt.

    Kommentar von fraufrings fraufringsfraufrings

    Ja, das darf man. Aber am Mietzeitende gibt man natürlich dann die Schlüssel zum neuen Schloß ab.

    Die Meisten verstehen aber die Frage nicht, fällt mir auf, denn es geht nicht um das Austauschen, sondern darum, dass die Mieter vor Vertragsbeginn schon private Sachen einlagern wollen, und jetzt bemängeln, dass der Vermieter noch mal in der Wohnung war. Rechtlich können die Mieter aber noch keine Ansprüche stellen

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    @fraufrings - absolut richtig und keine weiteren Ergänzungen.

    Kommentar von 1f2in 1f2in1f2in

    ..ja so ist es ...

  • 0
    Antwort von Sabibu Sabibu

    Welche Schlüsselzahl steht im Mietvertrag und habt ihr schon alle erhalten? Die Vermieter darf für sich keine Schlüssel zurückbehalten. Also kann er gar nicht feststellen wenn ihr den Schließzylinder wechselt.

    Kommentar von 1f2in 1f2in1f2in

    vor der Vertragsschließung kann der Vermieter tun und lassen was er will. Hinterher darf er keine Schlüssel vorenthalten. Und wenn er davor die Wohnung nochmal betritt, weil er sich den Fortschritt der Renovierungsarbeiten z.B. betrachtet, würde er merken, dass das Schloß schon ausgetauscht wurde. Wie er darauf reagieren würde, ist dann die Frage.

  • 0
    Antwort von S1Stefan S1Stefan

    Ich tausche meine Schlösser immer aus, vielleicht hat ja auch der Vormieter einen Schlüssel, und dann?

    Kommentar von 1f2in 1f2in1f2in

    .....würde er gewiss Hausfriedensbruch begehen oder vielleicht wäre es auch Einbruch. Aber wahrscheinlich gibt es deshalb die rechtliche Möglichkeit für den Mieter, das Schloß wechseln zu dürfen, um dem evtl. vorzubeugen, dass evtl. vorhandene Schlüssel zur Wohnung nicht in fremde oder unbefugte Hände gelangen können.Sollte der Mieter auf den Originalzustand bestehen, müßte man und könnte man ja den wieder herstellen.

  • 0
    Antwort von odemtann odemtann

    Wenn ihr den Vertrag unterschrieben habt und die Schlüssen bei euch sind kannst du sicher das Schloss austauschen , es geht um deine Privatsachen

    Kommentar von Mangar MangarMangar

    lies doch, du kannst doch verträge unterschreiben und ne andere fälligkeit als das unterzeichnerdatum festlegen, ist doch immer so...

    Kommentar von 1f2in 1f2in1f2in

    Der Anspruch auf die Mietsache ist der 01.09. und die mündliche Abmachung ist,: der künftige Mieter kann die Wohnung vorher betreten um die Renovierungsarbeiten vorher schon beginnen zu können.Von Einzug habe ich da nichts gelesen.

  • 0
    Antwort von SchneeMoewe SchneeMoewe

    Sprich das doch am besten mit deinem Vermieter ab, obs überhaupt ein Problem darstellen würde, wenn du das Schloss ausstauscht.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.