z.b ich weiß wo ich günstig eine Playstation bekomme und verkaufe sie bei ebay und sobald ich das Geld hab kaufe ich die Ware ein und verschicke sie so das ich ein kleinen Gewinn davon habe?
Darf ich privat, Waren verkaufen die ich nicht habe somit als Zwischenhändler Waren anbiete bei Ebay
Antworten (9)
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DrachentoeterDrachentoeter
Keine so gute Idee, du bist nämlich zur Lieferung verpflichtet wenn du dich Vertraglich dazu verpflichtest. Im zweifel kann das sehr teuer werden.
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1Antwort von
annaconda2010annaconda2010
Das ist schon lt. EBAY-AGB nicht zulässig, sollte deine Artikelbeschreibung dahingehend auffällg sein, kannst du sicher sein, dass dein account beobachtet und dein Angebot ggf. gelöscht wird - im äußersten Fall kann dies zur account-Sperre führen. Wenn du so günstig dran kommst, wirst du das Geld wohl vorstrecken müssen und die PS erst einstellen, wenn du sie bei dir hast.
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flirtheavenflirtheaven
dazu musst du ein gewerbe anmelden. wenn du dies nicht machst, kannst du ärger mit dem ordnungsamt, mitbewerbern und dem finanzamt bekommen.
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annaconda2010annaconda2010 na ja, solang es um EINE Playstation geht, wird sich da niemand drum scheren
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flirtheavenflirtheaven wenn ich mal die fragestellerin zitieren darf: "Darf ich privat, Waren verkaufen die ich nicht habe somit als Zwischenhändler Waren anbiete bei Ebay"
da ist von waren die rede und das ist mehrzahl. das ganze ist auf gewinn ausgerichtet und somit ein gewerbe.Kommentar von
annaconda2010annaconda2010 im Text war von EINER Playstation die Rede, wobei ich befürchte, es geht tatsächlich um mehr Waren - Stichwort Stellenanzeige, Verkaufsagenten, etc....
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bavariancrocobavariancroco
wow, und was machst, wenn die ware nimmer verfügbar ist oder bereits anderweitig verkauft oder nicht mehr zum verkauf steht? halte ich für bedenklich! und für moralisch nicht ganz einwandfrei!
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flirtheavenflirtheaven außerdem kann es teuer werden, ein nicht angemeldetes gewerbe zu betreiben.
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maikel196maikel196
hallo
selbstverständlich geht das , solange du die ware dann auch versendest , schneeballprinziep .
solange es funzt !? aber wehe wenn nicht .
gruss mike
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walterdealemanwalterdealeman
Wenn du etwas verkaufst was du nicht hast, dann ist das "betrügerische Absicht" auch wenn du den festen Willen hast, den verkauften Artikel zu liefern. Du musst auch davon ausgehen, dass der Artikel, den du verkaufen möchtest und schon das Geld bekommen hast, dann nicht mehr zur Verfügung steht oder zum Beispiel bei der Post verloren geht. Was machst du denn?
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DrachentoeterDrachentoeter Das mit der betrügerischen Absicht sehe ich nicht, solange er wirklich die Ware liefern will.
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walterdealemanwalterdealeman ..du willst die Ware liefern, aber du kannst es nicht und somit könnte man dir eine betrügerische Absicht unterstellen, da du das Geld ja schon bekommen hast von dem, der dir den Artikel abkaufen will.
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annaconda2010annaconda2010 Eine betrügerische Absicht besteht nur dann, wenn der Verkäufer vor vorneherein gar nicht die Absicht hat, die Ware zu versenden, sondern nur darauf aus ist, das Geld zu erhalten.
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DrachentoeterDrachentoeter DH!
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CrackCrack
Wie lange soll denn der Käufer dann auf seine Ware warten?
Und verkaufen kann man nur etwas was man auch besitzt.
Du musst also die PS erst kaufen und kannst sie dann bei Ebay reinstellen.
Vorsichtshalber möchte ich dir mal einen Informationslink zum Thema Verkaufsagentenbetrug ans Herz legen; lesen!!: http://www.falle-internet.de/de/html/ap_risk5.php