Hallo! Ich kenne jemanden, der verkauft Brennholz/ Bauholz sowie verschiedene Landwirtschaftliche Produkte (z.B. Kartoffeln) "unter der Hand" an Nachbarn, Bekannte. Ist dies zulässig? Müsste er ein Gewerbe anmelden?
Gruß Katharina
Hallo! Ich kenne jemanden, der verkauft Brennholz/ Bauholz sowie verschiedene Landwirtschaftliche Produkte (z.B. Kartoffeln) "unter der Hand" an Nachbarn, Bekannte. Ist dies zulässig? Müsste er ein Gewerbe anmelden?
Gruß Katharina
Ab und zu ist das sicher gestattet. Willst Du ihn anzeigen oder warum fragst Du?
Bei Regelmäßigkeit muss er zwingend ein Gewerbe anmelden. Bei einem Jahresumsatz unter 17.500 kann es als steuerfreies Kleingewerbe laufen.
du brauchst ärztliches attest und die räume dazu
Was soll der Arzt bescheinigen? Und wofür brauche ich räumlichkeiten, wenn ich holz verkaufe (ab Forstweg)
habe was von Kartoffel gelesen; bei holz natürlich nicht
ok, nehmen wir Kartoffeln. die werden eingesackt, in die Garage gestellt und vom Kunden da abgeholt. Meinst du das mit Räumlichkeit?
genau
Gewerbeanmeldung muss nicht unbedingt sein. Wichtiger ist die Versteuerung
Was heist "die Versteuerung"?
Na ja, ich hätte eventuel ebenfalls die möglichkeit, auf dieser Schiene was zu machen...
was bringt dir das?
Geld!? Sorry, verstehe deine Frage nicht so ganz