Wikipedia sagt, es ist zulässig, wenn man sich in einer Notwehrsituation befindet.
Zitat:"Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen ist zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt"
In anderen Foren wird allerdings gesagt, es wäre auch strafbar, wenn man sich in einer Notsituation befindet.
Was stimmt jetzt?
Habe mal gehört, man darf in einer Notwehrsituation alles gegen den Gegner benutzen, was man grade zur Hand hat.
(Antworten, die nicht zum Thema gehören werden sofort beanstandet und kosten euch wertvolle punkte;-) )
Na ja ums Leben geht es nun nicht in jeder Notsituation : ) Wenn der Fragensteller vom 'Opfer' verklagt wird, wird der Richter prüfen ob Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde
Das kommt ganz auf den Anwalt an. Leider überlege ich in einer Notsituation nicht, was mir danach passieren könnte, ich reagiere und beschütze mich.