3

Darf ich Pfefferspray in einer Notwehrsituation gegen einen Menschen einsetzen?

Frage von max93 max93

Wikipedia sagt, es ist zulässig, wenn man sich in einer Notwehrsituation befindet.

Zitat:"Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen ist zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt"

In anderen Foren wird allerdings gesagt, es wäre auch strafbar, wenn man sich in einer Notsituation befindet.

Was stimmt jetzt?

Habe mal gehört, man darf in einer Notwehrsituation alles gegen den Gegner benutzen, was man grade zur Hand hat.

(Antworten, die nicht zum Thema gehören werden sofort beanstandet und kosten euch wertvolle punkte;-) )

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (14)

  • 3
    Antwort von vivaldi1969 vivaldi1969

    In Notwehr ist denke ich alles erlaubt. Schließlich geht es ja um dein eigenes Leben.

    Kommentar von teppichhai teppichhaiteppichhai

    Na ja ums Leben geht es nun nicht in jeder Notsituation : ) Wenn der Fragensteller vom 'Opfer' verklagt wird, wird der Richter prüfen ob Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde

    Kommentar von vivaldi1969 vivaldi1969vivaldi1969

    Das kommt ganz auf den Anwalt an. Leider überlege ich in einer Notsituation nicht, was mir danach passieren könnte, ich reagiere und beschütze mich.

  • 3
    Antwort von Brittchen Brittchen

    In einer wirklichen Notwehrsituation darfst Du das.

  • 3
    Antwort von mbmama mbmama

    Trage ich ständig bei mir. Wenn mich jemand angreifen würde,gäbe es bei mir keine Überlegung.

    Kommentar von kingdom0018 kingdom0018

    Im Prinzip machst du dich strafbar. Du wirst aber nicht bestraft, da du einen Rechtfertigungsgrund (eben Notwehr) hast. Insgesamt also ja, du darfst es bei Notwehr benutzen (Quelle: http://www.abwehrspray.com/)

  • 2
    Antwort von laraleandra laraleandra

    doch na klar darf man aus notwehr solche dinge einsetzten. das wär ja noch schöner wenn du angegriffen wisrt, dein pfefferspry in der tasche hast, es aber nicht rausholen darfst und dich stattdessen schön verkloppen lässt!;)

  • 2
    Antwort von LaurenzDO LaurenzDO

    natürlich darfst du das ! du darfst ja auch schießen wenn jemand dein leben bedroht !

    Kommentar von teppichhai teppichhaiteppichhai

    Schießen? In Texas ja... Du darfst in Deutschland noch nicht mal ein Küchenmesser mit mehr als 12cm Klinge mit dir rumtragen. Wenn du dich damit verteidigst und den Gegener tötest kannst du damit schon große Probleme bekommen. Aber mit einer Schußfwaffe ohne Waffenschein (der für außerhalb Schießplatz gilt) kannst du schon große Probleme kriegen. Ob das ethisch angemessen ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt

    Kommentar von LaurenzDO LaurenzDOLaurenzDO

    lies mal den kommentar zum §32 STGB ! dann weißt du fundierter bescheid !

  • 1
    Antwort von stefanee77 stefanee77

    ja natürlich! oder willst du bedroht werden?

  • 1
    Antwort von gucksdu gucksdu

    Pfefferspray ist NUR für den EInsatz an Tieren genehmingt in DE, alles andere ist CS-Reizgas....aber es hängt natürlich immer von der Verhältnismäßigkeit ab, ob du eine STrafe erwarten musst

  • 1
    Antwort von holsch holsch

    man darf... aber nur in not !

    mach Dich schlau, wann das ist

  • 1
    Antwort von Fakre Fakre

    das ist nur ne vermutung: Ja man darf es verwenden

  • 1
    Antwort von gruenbaer gruenbaer

    Pfefferspray ist seit 2007 in der Öffentlichkeit verboten und Du solltest es auch nicht bei Dir tragen.

    Kommentar von max93 max93max93

    Zur Abwehr gegen Tiere ist es erlaubt!:P

    Verbooten ist es sicher nicht!

    Kommentar von Chamaeleon1205 Chamaeleon1205Chamaeleon1205

    nix da verboten

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Quelle?

    Kommentar von gruenbaer gruenbaergruenbaer

    Polizeirevier - Waffengesetze

    Kommentar von teppichhai teppichhaiteppichhai

    Welch Ironie - du warst der einzige der Ahnung hat und trotzdem war dein Beitrag der einzige der keinen DH bekommen hat : )

    Kommentar von TanjaHaller TanjaHaller

    ?? Hab ich da jetzt was verpasst? http://www.pfefferspray-versand.de/rechtliches.html : Steht aber hier etwas ganz anderes drin!

  • 1
    Antwort von buebue buebue

    Pfefferspray Im neuen Fenster öffnen In D ist Pfefferspray aber nur zur Tierabwehr zugelassen um nicht dem Waffengesetz zu unterliegen. In einer Notwehrsituation ist aber jedes Mittel erlaubt, ...

    http://www.ureader.de/msg/11211855.aspx

  • 1
    Antwort von booyaka booyaka

    Kommt auf die NOtsituation an auch wenn ein Mensch vor dir verletzt liegt, ist dass eine NOtsiuation.

  • 1
    Antwort von Michaela2684 Michaela2684

    ja darf man glaub ich schon! Hatte auch mal ein Pfefferspray!!!

  • 0
    Antwort von timebastard timebastard

    Ich würde es wohl auch einsetzen, aber eigentlich ist der Einzatz gegen Menschen nur Ordungskräften wie der Polizei gestattet.Das Zeug ist echt übel und kann zu bleibenen Schäden an den Augen führen. Nicht umsonst zu Abwehr von agressiven Tieren gedacht.Beim Einsatz in Notsituation solltest Du schon mit Unangehnehmen Fragen rechnen, aber eine harte Bestrafung ist nicht zu rechnen solange du nicht wegen ähnlicher Delikte Eintragungen hast. Frauen haben, aus verständlichen Gründen, weniger Probleme in solchen Fällen beim benutzen des Spray's.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.