Folgendes Problem:
Die Mutter einer Freundin hat ihren volljährigen Kindern einen Vertrag - Schriftstück - vorgelegt, dass ihre Kids die Wohnung mit allem Pipapo übernehmen ... Die Kinder haben unterschrieben. Dann ist die Mutter ausgezogen .... Der Vermieter wusste davon nichts ...
Die Kinder haben sich kurzfristig um eine eigene Wohnung bemüht. Jetzt fordert die Mutter über einen Rechtsanwalt ihre Kinder auf, die ausstehenden Mieten pp. zu zahlen ...
Was haltet ihr davon? Begründung mit § wäre super ... danke für ernstgemeinte Antworten ..
Zusatz:Kraft gesetzlicher Regelung schließt das Recht des Mieters auf Gewährung des vertragsmäßigen Gebrauchs nicht die Befugnis ein, die Mietsache ohne Erlaubnis einem Dritten zu überlassen, insbesondere die Sache weiter zu vermieten (BGH NJW 1985, 2527) . Der Vermieter ist daher zur fristlosen außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages berechtigt, sofern der Mieter den Untermieter nach Abmahnung und Fristsetzung nicht aus den Räumen entfernt.