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Darf ich ohne Kennzeichen zum Tüv fahren?

gefragt von BrainstormerBrainstormer am 26.02.2008 um 12:51 Uhr

Ich habe ein Saisonkennzeichen auf dem Motorrad welches ab 1.3 gültig ist, darf ich davor mit der Maschine zum Tüv fahren, wenn dieser gerade abelaufen ist??


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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 26. Februar 2008 12:52
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Warum ist das Kennzeichen wohl erst ab 1.3. gültig?


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 26. Februar 2008 12:53
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Natürlich nicht!


medicangel
beantwortet von medicangel am 26. Februar 2008 12:58
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normal darfst du ohne Zulassung(im Besitz einer volkstümlich genannten Doppelkarte) zum Tüv und dann auf direktem Weg zum Strassenverkehrsamt zur Fahrzeugzulassung,ruf mal bei der Polizei an,die sagen dir wie sich das in deinem Fall verhält.Ich glaube in dem beschriebenen Fall darfst du es eher nicht.

Kommentar von Simple_avatar9smallBrainstormer am 26. Februar 2008 13:14

Ich wusste doch das es da irgendeine Ausanhme gab

Kommentar von E9ca12281b2a7df5cb03293f03e416fesmalln13m4nn5 am 3. März 2008 03:54

ab 01.03. gibts keine doppelkarten mehr.
elektronische versicherungsbestätigung über datenbank!


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 26. Februar 2008 12:53
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nein darfst du nicht.


t49atbv
beantwortet von t49atbv am 26. Februar 2008 23:13
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Du musst dir ein rotes Schild bei der Zulassung besorgen.





xALBIx
beantwortet von xALBIx am 27. Februar 2008 19:45
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Nein, darfst du nicht. Du mußt dir aber wegen dem Tüv keine Sorgen machen, bei Saisonkennzeichen darfst du auch erst in dem Monat fahren wenn das Kennzeichen gültig ist. Außerdem ist ja am Samstag schon der Erste. Schöne Moppedd-Saison...


BolekOldman
beantwortet von BolekOldman am 3. März 2008 03:23
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Das wäre ja ne Prima Ausrede wenn du von der Polizei angehalten werden würdest. Natürlich nicht. Da würdest Du ja gleich gegen drei Sachen auf einmal verstossen. Fahren ohne Versicherungsschutz, Steuer und TÜV. :-)


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