Ich habe ein Saisonkennzeichen auf dem Motorrad welches ab 1.3 gültig ist, darf ich davor mit der Maschine zum Tüv fahren, wenn dieser gerade abelaufen ist??

Warum ist das Kennzeichen wohl erst ab 1.3. gültig?

normal darfst du ohne Zulassung(im Besitz einer volkstümlich genannten Doppelkarte) zum Tüv und dann auf direktem Weg zum Strassenverkehrsamt zur Fahrzeugzulassung,ruf mal bei der Polizei an,die sagen dir wie sich das in deinem Fall verhält.Ich glaube in dem beschriebenen Fall darfst du es eher nicht.
Ich wusste doch das es da irgendeine Ausanhme gab
n13m4nn5 am 3. März 2008 03:54 ab 01.03. gibts keine doppelkarten mehr.
elektronische versicherungsbestätigung über datenbank!

Du musst dir ein rotes Schild bei der Zulassung besorgen.
Nein, darfst du nicht. Du mußt dir aber wegen dem Tüv keine Sorgen machen, bei Saisonkennzeichen darfst du auch erst in dem Monat fahren wenn das Kennzeichen gültig ist. Außerdem ist ja am Samstag schon der Erste. Schöne Moppedd-Saison...

Das wäre ja ne Prima Ausrede wenn du von der Polizei angehalten werden würdest. Natürlich nicht. Da würdest Du ja gleich gegen drei Sachen auf einmal verstossen. Fahren ohne Versicherungsschutz, Steuer und TÜV. :-)