Darf ich jetzt zu meinem Auto laufen welches auf der Straße geparkt ist, einsteigen, den Motor einschalten ohne damit weg zu fahren sondern lediglich den Motor ein bisschen laufen lassen damit die Klimaanlage anspringt oder darf ich das auch nicht? Außerdem habe ich gehört das ich Fahrzeuge die 5kmh fahren, das ich die ebenfalls fahren darf.. Dürfte ich nun mit Schrittgeschwindigkeit hier entlang fahren?

NEIN NEIN NEIN!
eltenjohn am 6. August 2009 19:20 DH !

Sitzen, ja. Fahren, nein. Ein Fahrzeug führen fängt beim Anlassen an, und das darfst du noch nicht.
Sitzen auch nur, wenn der Motor nicht läuft.
Wieso? Ich fahre ja nicht...
Es wäre unnötiges Laufenlassen des Motors. Und das ist nicht gestattet.

hey Himmelsmensch, rechtlich gesehen darft du es nicht weil ein angelassener motor die absicht des losfahrens vorraussetzt. genauso wie auch zielloses umherfahren strafbar ist.und das mit den 5km/h stimmt auch nicht, sorry^^ liebe grüße oppqetz

das darfst du auch nicht,..
Wieso nicht? Ich fahre das auto schließlich nicht... Wenn ich auf dem Beifahrer sitz hocke und der Fahrer aussteigt um etwas zu holen oder zigaretten zu kaufen sitze ich doch auch im Wagen bei laufendem motor
Er darf den Motor beim Verlassen des Wagens nicht anlassen. Er muss ihn ausschalten.
BigKingXXL am 6. August 2009 19:19 Hast du von dort aus zugriff auf die Pedalerie....? Nein!
Das heißt ich müsste mich auf den beifahrer sitz hocken, den gang in den lehrlauf schalten und dann dürfte ich den motor anlassen? (umweltverschmutzung mal ganz abgesehn es geht hier nur um den führerschein)

Nein, du Umweltverschmutzer!
Ja ok, ich würde vll eine geldstrafe wegen sinnloser umweltverschmutzung bekommen aber ich es geht mir um das prinzip ob man den motor starten darf wenn man keinen führerschein hat ohne die absicht zu haben damit weg zu fahren
Das ist fragelich. Das Führen eines Fahrzeuges ist dir verboten ohne entsprechenden Ausweis. Ein Richter könnte das Starten des Motors durchaus als Führen auslegen.
Und wenn ich vom beifahrer sitz aus den motor starte und den gang im lehrlauf lasse?
BigKingXXL am 6. August 2009 19:29 Vom Beifahrersitz aus-kein Problem! Könnte ja auch der fahrer angeworfen haben!
Nein, darfst du nicht. Auch nicht im Schneckentempo.

Natürlich, solange du nicht auf's Gas trittst.
JulieSmith am 6. August 2009 20:31 vergiss es
wie albern ist das denn? Wenn sie dir deinen Lappen weggenommen haben, dann steh dazu und freu dich darauf, dass du ihn wiederkriegst. Und wenn es nicht dein Auto ist, dann wird irgendeine noch so kleine Beule seeeeeehr teuer für dich.
Nein ich will den motor nur anlassen um die klimaanlage kurz anzuhauen ich brauch ne kleine abkühlung und da das auto sowieso nur da steht und reichlich tank drin ist, ist das auto für mich nun zu nichts weiterem mehr zu gebrauchen
Das ist eine Ermessensfrage des Polizisten der dich darauf hin anspricht. Im Prinzip ist sitzen auf dem Fahrersitz und laufender Motor ausreichend um ein Losfahren zu unterstellen. Das mit dem Fahren von Krankenfahrstühlen ist ein wenig anders. Du darfst Fahrzeuge ohne Führerschein fahren, die nicht schneller als 25 km/h fahren können. Dazu bedarf es aber eines Eintarges eines Sachverständigen der das bestätigt.
Mach ganz schnell den Motor aus, Du Umweltverschmutzer.