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Darf ich ohne Erlaubnis der Vermieterin bei Freundin einziehen?

Frage von Initiale Initiale

Schönen guten Tag Euch allen!

Ich hoffe, ich bekomme bei Euch gute Ratschläge und passende Hilfetipps, denn langsam sind wie ein bißchen am verzweifeln.

Meine Freundin, deren zwei Kinder und ich mit meinen zwei Kindern wollen zusammen ziehen. Allerdings wohnt sie in Baden-Württemberg, währen ich hoch oben im Norden in Schleswig-Holstein wohne. Die Wohnungssuche gestaltet sich schwierig, denn Vermieter wollen die Leutchen sehen, die vorhaben, ein zu ziehen und ich kann nicht immer so runter fahren, wie ich es gerne hätte (Finanziell & Schulpflichtige Kinder). Nun haben wir überlegt, das ich erstmal zu ihr ins Haus ziehe, bis wir gemeinsam was gefunden haben, aber ihre Vermieterin ist sowas von dagegen - da noch zwei Kinder mehr dazu kommen.

Dürfte ich - auch ohne Ihre Erlaubnis - in diesem Haus einziehen, bis wir was neues gefunden haben? Ohne ihr wissen würde es nicht funktionieren, da sie genau gegenüber wohnt und alles mitbekommen würde...Und Betrug wollen wir ja auch nicht begehen.

Aber was haben wir hier noch für Möglichkeiten?

Lieben Gruß & Euch allen einen schönen Start ins Wochenende,

Ini

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Antworten (8)

  • 2
    Antwort von RamsesII RamsesII

    Nein, das darfst Du nicht ohne Zustimmung.

    Kommentar von Initiale InitialeInitiale

    Aber wie ist das mit den drei Monaten Urlaub machen? Das darf man doch - fällt das nicht auch darunter?

    Kommentar von Arwen45 Arwen45Arwen45

    jetzt warste aber schnell, allerdings könnte sie einziehen, wenn sie die Lebenspartnerin wäre, dann müsste der Vermieter das akzeptieren

    Kommentar von Initiale InitialeInitiale

    Ich bin die Lebenspartnerin!

    Kommentar von Arwen45 Arwen45Arwen45

    dann darfste das, da das dann ja eine eheähnliche Gemeinschaft ist und gegen Kinder kann der Vermieter nichts machen... ausser irgendwann unter einem komischen Grund Euch kündigen

    Kommentar von RamsesII RamsesIIRamsesII

    Ne ne @Arwen45, so einfach ist das nicht.

    Kommentar von Initiale InitialeInitiale

    Also zählt die eheähnliche Gemeinschaft nichts? Heiraten wollen wir nächstes Jahr.

    Sind da von Bundesland zu Bundesland auch noch Unterschiede?

    Kommentar von RamsesII RamsesIIRamsesII

    Ich möchte nichts falsches sagen aber ich denke nicht.

    Kommentar von Initiale InitialeInitiale

    Ich meine, das zum Beispiel Argen verdammt große Unterschiede zwischen den Bundeländern machen - aber was das Mietrecht angeht, da muss ich mich wohl noch mal genauer schlau machen. Dankeschön ;-)

  • 1
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    Die Zustimmung des Vermieters ist erforderlich; (BGH v. 5.11.03); allerdings kann der Vermieter die Zustimmung regelmäig nicht verweigern, er kann sie allerdings verweigern bei zu vermutender Überbelegung; falls also die Wohnung nicht für dann sechs Leute ausgelegt ist, kann es Probleme geben; man geht davon aus, dass für jede Person ein Zimmer vorhanden sein muss.

    Kommentar von Initiale InitialeInitiale

    Es handelt sich hier um ein Haus - groß genug für 6 Personen und mein Einzug mit meinen Kidds wäre ja nicht für immer. Das ihre Mieterin vorhat, aus zu ziehen, weiß Vermieterin schon...Nur das wir dann eben gemeinsam die Möglichkeit haben, zusammen besser eine gemeinsame Wohnung zu finden.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    noch ein Wort zum Besuchsrecht: hier gibt es regelmäßig keine Einschränkungen, wenn sich der Besuchszeitraum über eine Dauer von 6-8 wochen erstreckt; da kann im Normalfall der Vermieter nichts machen; das hat sich so in der Rechtssprechung entwickelt; bei Besuch ab drei Monaten gesteht man dem Vermieter ein Erlaubnisrecht zu; es könnte allerdings problematisch werden, wenn erkennbar ist, dass es sich nicht um einen Besuch, sondern um auf Dauer angelegtes Wohnen handelt; wenn ihr sowieso vorhabt, nach relativ kurzer Zeit wieder auszuziehen, dürftet ihr ja wohl nicht wesentlich über die drei Monate kommen.

    Kommentar von Initiale InitialeInitiale

    Das klingt schonmal super! Danke! Allerdings würde sie auch bei nur 6 Wochen merken, das ich eingezogen bin, da ich hier im Norden meine Wohnung aufgeben würde und somit mit meinem ganzen Möbiliar dort einwandern würde. Also nichts mit weißmachen von "Besuch" :-( Wirklich mal nur 6 Wochen runter fahren geht auch nicht, da Schulpflichtige Kinder...

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    seh ich kein Problem für Euch

    Kommentar von Rolfe RolfeRolfe

    DH!

    Kommentar von Initiale InitialeInitiale

    DH? Sorry...? Hmm...für diese Kürzel bin ich wohl zu selten im Ne :-(

  • 1
    Antwort von prinzpoldi00 prinzpoldi00

    Ich würde dir raten einfach mal mit der Vermieterin zu reden. Ansonsten schau mal hier :

    http://www.mietrecht.de/vorlagen/login.asp

    Kommentar von Initiale InitialeInitiale

    Abgespeichert und Vorgemerkt zum aufmerksam lesen! DANKE!

  • 0
    Antwort von 338194 338194

    Schau in den Vertrag, ist es nicht zugelassen, würde ich mit der Vermieterin reden, sie wird, wenn Euer "Verhältnis" gut ist, wohl unter den erwähnten Umständen zustimmen.

    Kommentar von Initiale InitialeInitiale

    Im Vertrag ist nichts dergleichen auch nur angedeutet. Das Verhältnis ist leider alles andere als gut, das sie auf Kinder nicht gut zu sprechen ist und wir zusammen gleich vier solcher niedlichen Zwerge aufweisen grinsel

  • 0
    Antwort von Volvoliebhaber Volvoliebhaber

    Bis zu 6 Wochen kann sie nichts machen( gilt als Besuch), aber ansonsten habt ihr kein recht ohne Einwilligung der Vermieterin zusammen zu ziehen.

  • 0
    Antwort von Kristall08 Kristall08

    Nein, auf gar keinen Fall! Die Vermieterin könnte sogar fristlos kündigen in dem Fall, glaube ich.

    Ihr dürft aber drei Monate als "Gäste" dableiben, ohne dass sie was machen kann. Die Zeit sollte zur Wohnungssuche reichen, wünsche ich Euch.

    Kommentar von Kristall08 Kristall08Kristall08

    Lebenspartnerin ist natürlich noch mal was anderes, da kann sie ja eigentlich nix machen.

  • 0
    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Nein.

  • 0
    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Oh nein, Du darfst da nicht einziehen. Wenn Du heimlich einziehst, gibt es mit Sicherheit Probleme. Sorry, dass ich Dir dazu nichts Netteres schreiben kann.

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