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Darf ich ohne Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz einen Mitevertrag unterschreiben?

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Antworten (3)

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    Antwort von kopyto kopyto

    du darfst dich ohne aufenthaltsgenehmigung nicht einmal hier aufhalten... -:)ohne aufenthaltsgenehmigung kannst du ja nicht legal arbeiten, wie willst du denn die miete bezahlen ?

    Kommentar von CrazyCounter CrazyCounter

    Ich erklär mal kurz die Situation: Mein Freund und ich sind hierher ausgewandert, wir kommen aus Deutschland. Vor ca. 2 Monaten haben wir einen Mietvertrag unterschrieben, da mein Freund ziemlich sicher eine Arbeit hatte, allerdings nur auf Zusage. Das hatte allerdings nicht geklappt und nun stehen wir ohne was da und mussten dem Vermieter sagen, dass wir nicht einziehen können, er besteht aber (auf einmal) auf die 3 Monate Kündigungfrist. Wir können das aber nicht bezahlen, da wir schon mehrere tausend Euro Schulden haben...

    Was sollen wir tun?

    Kommentar von kopyto kopytokopyto

    sprich mit dem vermieter und sag ihm dass ihr kein geld habt. wenn er's einsieht, dann sucht er selber einen anderen mieter (am einfachsten). Sonst kannst du einen Nachmieter suchen (Inserate etc.) Habt ihr Kaution geleistet ? und was macht ihr jetzt ohne job in der CH ?

    Kommentar von CrazyCounter CrazyCounter

    Meine Ausbildung beginnt im August, mein Freund hat eine neue Arbeit gefunden und beginnt kommenden Monat. Wir wollen diese Wohnung allerdings auch nicht mehr, da sie zu weit weg ist. Ich habe bereits mit dem Vermieter geredet und auch alles geklärt, aber er hat heute angerufen und auf einmal verlangt er die 3 Monate Miete. Er wollte unsere jetzige Adresse und hat mit Polizei gedroht, wie verhalten wir uns jetzt?

    Kommentar von kopyto kopytokopyto

    wie schon gesagt, der Vertrag ist wohl gültig zustande gekommen. Ihr habt nun die Variante: Wohnung für die 3 Monate Kündigungsfrist bewohnen und Miete bezahlen oder einen Nachmieter suchen, der bereit ist so schnell wie möglich da einzuziehen. Es ist euer Problem, wenn Euch die Wohnung nicht mehr passt, da kann ja euer Vermieter nichts dafür. Er ist aber ein Dödel, ich würde jemanden ohne festen, sicheren Job (bei euch wars ja nur auf Zusage) auch keine Wohnung vermieten...

    Kommentar von JLCLMS JLCLMSJLCLMS

    Dass sich EU-Bürger "ohne aufenthaltsgenehmigung nicht einmal hier aufhalten" dürfen ist so nicht ganz richtig. Mit dem Recht auf Freizügigkeit für EU-Bürger in der Schweiz ist sowohl die Arbeitsaufnahme als auch die Arbeitssuche als EU-Bürger in CH ohne weitere Formalitätenfür die Dauer von bis zu 3 Monaten mit Unterstützung des Deutschen Arbeitsamts und Leistungen aus Deutschland möglich. Voraussetzung ist das Formular E303, das man in D bei der Agentur für Arbeit beantragt und dann in CH der RAV vorlegt. Man muss sich ansonsten lediglich bei der kantonalen Meldebehörde anmelden. Das setzt eventuell auch einen Mietvertrag voraus, denn man benötigt natürlich eine Meldeadresse. Mehr dazu auch auf www.schweizbuch.de - zur eigentlichen Frage: Natürlich darf ein Deutscher in der Schweiz einen Mietvertrag unterschreiben. Egal ob mit oder ohne Aufenthaltsbewilligung.

    Kommentar von kopyto kopytokopyto

    keine regel ohne ausnahme. und die ausnahme zitierst du hier...

    Kommentar von JLCLMS JLCLMSJLCLMS

    Das ist keine Ausnahme. Das ist Teil des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU, die seit 2007 in Kraft ist. :-)

    Kommentar von kopyto kopytokopyto

    du schlauberger, es ist doch eine ausnahme, nämlich, dass man sich zur ARBEITSSUCHE 3 Monate aufhalten darf. Die Regel ist: kein Aufenthalt ohne Bewilligung !

    Kommentar von JLCLMS JLCLMSJLCLMS

    Wieder Falsch. Für einen Aufenthalt in der Schweiz, der 90 Tage nicht überschreitet, benötigt man als EU-Bürger gar keine Bewilligung. Es ist dabei völlig egal, ob man sich zur Arbeitssuche in der Schweiz aufhält, ob man einer Arbeit in der Schweiz nachgeht, die Vertraglich auf 90 Tage begrenzt ist (Beispiel Gastronomie), oder ob man Bekannte besucht oder einfach Urlaub macht. DIe 90 Tage Regelung hat nichts mit dem Erwerbs-Status zu tun. Erst ab einer Dauer von länger als 90 Tagen benötigt man entweder eine Bewilligung L oder B.

    Kommentar von kopyto kopytokopyto

    ausgehend von der Ausgangsfrage meine ich nicht einen 2 Wochenaufenthalt in der CH um Freunde zu besuchen. Es geht um längerfristigen Aufenthalt (sonst wird man wohl auch keine Mietwohnung erhalten) und dafür braucht man eine Aufenthaltsbewilligung als Grundsatz.

    Kommentar von JLCLMS JLCLMSJLCLMS

    schon klar. Vielleicht wäre das für den Fragesteller aber ein Ansatz, wie er aus der Sache rauskommt. Er muss die Schweiz ja nicht zwangsläufig verlassen, nur weil er JETZT keinen Job hat. Er kann vielleicht einen anderen suchen, denn das ist (wie ja nun hinreichend geklärt) mit einer zeitlichen Begrenzung erlaubt. Findet er den, und ist der eventuell auch noch in machbarer Nähe der jetzigen Mietwohnung, wäre das vielleicht eine Alternative zu der doch eher unschönen offenen Miete beim Vermieter, für die er (aufenthalt hin oder her) gerade zu stehen hat.

    Kommentar von kopyto kopytokopyto

    stimmt, kann ein lösungsansatz sein. Versteh ehrlich gesagt den vermieter nicht, also ich würde jemandem ohne job keine Wohnung vermieten. Meine erste Antwort war etwas überspitzt, aber die ewigen Suggestivfragen auf GF beginnen mich langsam aber sicher zu nerven, so im Stil: "Darf mir mein Arbeitgeber ohne Grund künden ?"

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    Antwort von Igitta Igitta

    Diesen Vermieter musst du erst suchen!!!??? ;-)))

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    Antwort von Chianti Chianti

    du darfst alles unterschreiben!

    Kommentar von kopyto kopytokopyto

    ziemlich unqualifiziert deine Antwort

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