Darf ich ohne Anwalt private Verkäufer bei Ebay abmahnen?

5 Antworten

Melde das bei Ebay und der Verkäufer wird gesperrt. Ob Du selber Schadensersatz erwarten kannst, wage Ich zu bezweifeln. Nur weil irgendwer so einen Brief schreibt, wird wohl niemand was an Dich zahlen.

Ja, kannst du.

Vielleicht kommt bei deinem etwaig niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe in Frage? Das beantragt man beim Amtsgericht und kann dann mit dem Beratungshilfeschein zu einem Anwalt gehen. Vorher in der Kanzlei aber anfragen, ob die zu diesen Konditionen tätig werden, es macht nicht jede. 

Anwälte findest du z. B. nach Sachgebieten sortiert auf www.anwalt.de.

Ich habe über Abmahnungen ohne Anwalt einen Artikel geschrieben: 

http://kralovarecht.eu/blog/abmahnung-von-rechtsverstoessen-kann-man-selbst-ohne-anwalt-abmahnen/

Aber wie andere Nutzer schon anmerkten: Versuch es erst einmal über einen Anwalt. Fehlerhafte Abmahnungen können wiederum für dich fatale Konsequenzen haben. 

Wenn du selbst der Hersteller bzw. Urheberrechteinhaber der virtuellen Währung bist, kannst du abmahnen, ansonsten hast du keinen Grund dafür. Forderungen schreiben kann natürlich jeder an jeden, es soll Dumme geben, die zahlen aus Angst oder Dummheit.

Ich verstehe deine Frage nicht ganz. Konkurrenz belebt das Geschäft. Wenn andere Verkäufer die Artikel günstiger anbieten, dann mußt du deine Preisgestaltung überdenken. Konkurrenz ist ein Bestandteil der freien Marktwirtschaft. Niemand kann seine Konkurrenz ausschalten. Monopole sollte es nicht geben.

Dann helfe ich dir kurz auf die Sprünge :)

Wenn jemand privat Verkauft, das Geld also ohne Abgabe von Steuern quasi schwarz in die eigene Tasche wirtschaftet, ist das keine freie Marktwirtschaft, da wir nicht an die selben Regeln gebunden sind.

Diese "Verkäufer" lassen meist PC-Programme laufen, die ihnen die virtuelle Währung erwirtschaften, die sie anschließend auf Ebay verkaufen. Man produziert quasi Waren, die man anschließend verkauft, mit dem Hintergedanken damit Profit zu machen, ohne den Käufern eine Rücknahme anzubieten oder die Einnahmen zu versteuern

@s3yu90

Ahso! Danke. Klar, wenn sie gewerbsmäßig verkaufen, aber kein Gewerbe angemeldet haben, ist das strafbar. Sicherlich kannst du sie anschreiben und ihnen das mitteilen. Wer sollte dir das verbieten? Ob das juristisch relevant ist, weiß ich allerdings nicht.

Du kannst für eine Rechtsbelehrung kein Geld nehmen. Fordern kannst du zwar, was immer du willst, kannst aber nicht mit einer Zahlung rechnen.

Was beanstandest du denn genau? Dass die günstiger sind ist halt Pech für dich. Wenn es um die Gewerblichkeit geht, melde das doch an Ebay.

Wenn ich einen Anwalt eine Abmahnung schreiben lasse, nimmt dieser seinen Stundenlohn + diverser Gebühren. Wenn ich nun selbst eine Abmahnung schreibe, kann ich doch genau so einen Stundenlohn bzw. eine Arbeitsentschädigung verlangen oder?  Hinzu kommt, dass mir durch besagte private "Triebtäter" Geld durch die Lappen geht.

Ich hoffe man kann das nachvollziehen

@s3yu90

Rechtsbelehrungen dürfen nur Anwälte durchführen - das ist gesetzlich so geregelt. Die könnten dich belangen, wenn du sowas versuchst.

Ich habe noch nicht verstanden, gegen welche Gesetze die von dir Beschuldigten verstoßen.

Wenn du Steuerhinterziehung vermutest, kannst du die ja beim Finanzamt anschwärzen. Vielleicht zahlen die aber auch Steuern für ihre Gewinne ....