Üble Nachrede ist es nicht, denn das ist eine Tatsachenbehauptung, die nicht "erweislich" wahr ist. D. h., wenn du beweisen kannst, dass die Person tatsächlich den Betrag schuldet, dann kann das unmöglich "üble Nachrede" sein.
Verleumdung ist es auch nicht, da Verleumdung immer eine unwahre Tatsachenbehauptung ist.
Ergo: Ich wüsste keine Rechtsnorm, die dagegen spräche. Evtl. könnte er dich wegen Datenschutzverletzung drankriegen. Ich kenne mich bezgl. Datenschutzgesetze nicht so aus. Ich weiß aber, da gibt es ganz irrwitzige Gesetze, die Dinge verbieten, bei denen einem der gesunde Menschenverstand sagen würde "Na und?"
Sowas ist auf jeden Fall "ne heisse Kiste".
Wenn auch nur der geringste Zweifel besteht, kann der Schuss schrecklich nach hinten losgehen.
Das ist möglich denn die Schufa macht genau das gleiche und jeder der ein Interesse daran hat darf es einsehen , wegen Gläubigerschutz . Schadenersatzpflichtig ist man nur bei unwahren Behauptungen.
Nein, das stimmt so nicht. Jeder darf nur seine eigenen Daten einsehen, die von anderen Leuten darfst du nicht einsehen. Deshalb verlangen ja Vermieter auch eine Selbstauskunft, d.h. du gestattest deinem Vermieter die Einsicht in deine Daten. Kannst du aber auch verweigern. Und bei jeder anderen SCHUFA-Prüfung musst du auch dein Einverständnis geben.