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Darf ich öffentlich sagen, wenn jemand bei mir Schulden hat?

Frage von blondie2000 blondie2000

Hallo liebe Gemeinde,

darf ich zum Beispiel eine Zeitungsanzeige veröffentlichen in der steht:

"Herr XY aus Z. hat noch 2000,- € Schulden bei mir! Wenn er das liest, soll er sie bitte bezahlen. Danke!"

mit meinem Namen und meiner Anschrift drunter. Oder ist das in irgendeiner Form strafbar oder sittenwidrig?

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Antworten (9)

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    Antwort von Sushi84 Sushi84

    du willst deine adresse veröffentlichen???

    es ist üble nachrede und strafbar, wenn es nicht oder tw nicht wahr ist

    Üble Nachrede

    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Kommentar von 397kg 397kg397kg

    Sowas ist auf jeden Fall "ne heisse Kiste".

    Wenn auch nur der geringste Zweifel besteht, kann der Schuss schrecklich nach hinten losgehen.

    Kommentar von Schlauerfuchs SchlauerfuchsSchlauerfuchs

    Das ist möglich denn die Schufa macht genau das gleiche und jeder der ein Interesse daran hat darf es einsehen , wegen Gläubigerschutz . Schadenersatzpflichtig ist man nur bei unwahren Behauptungen.

    Kommentar von blondie2000 blondie2000

    Nein, das stimmt so nicht. Jeder darf nur seine eigenen Daten einsehen, die von anderen Leuten darfst du nicht einsehen. Deshalb verlangen ja Vermieter auch eine Selbstauskunft, d.h. du gestattest deinem Vermieter die Einsicht in deine Daten. Kannst du aber auch verweigern. Und bei jeder anderen SCHUFA-Prüfung musst du auch dein Einverständnis geben.

    Kommentar von blondie2000 blondie2000

    Meine Adresse ist bereits öffentlich. Ich bin Freiberufler und habe eine Webseite mit meinen Leistungen, die der Impressumspflicht unterliegt. Das wäre also nicht so schlimm. Wäre vielleicht gute Werbung lol

    Kommentar von kosy3 kosy3kosy3

    Üble Nachrede ist nur eine Tatsachenbehauptung, die nicht "erweislich" wahr ist. D. h., wenn man beweisen kann, dass die Person tatsächlich den Betrag schuldet, dann kann das unmöglich "üble Nachrede" sein.

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    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Wenn es zutrift dann ja.

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    Antwort von spaceflug spaceflug

    Eigentlich kann man mit der Wahrheit niemanden beleidigen oder verächtlich machen.

    Jedoch hat Leo Kirch den ehemaligen Chef der deutschen Bank eben gerade darum jahrelang angegangen....

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    Antwort von zonk1234 zonk1234

    Mal davon abgesehen, dass ich glaube das sich da wohl keiner bei dir melden wird, halte ich es wg. Datenschutz etwas bedenklich.

    Kommentar von Sushi84 Sushi84Sushi84

    ich nehme mal an es handelt sich um private schulden ohne papierkram. dann gibts auch keine klausel über den schutz der daten

    Kommentar von blondie2000 blondie2000

    Nein, es sind Schulden aus einem Handelsgeschäft. Beide Partner sind Unternehmer. Eine Datenschutzvereinbarung gab es jedoch nicht. Auftrag > erbrachte Leistung > Rechnung > AG abgehauen :-)

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    Antwort von RuedigerKaarst RuedigerKaarst

    Das könnte Rufmord sein und Du könntest das Geld was er Dir schuldet mit den Kosten für die Klage verrechnen.

    Kommentar von SturerEsel SturerEselSturerEsel

    Rufmord ist kein Straftatbestand.

    Kommentar von RuedigerKaarst RuedigerKaarstRuedigerKaarst

    Aber klagen kann man dennoch dagegen, oder?

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    RatgeberHelden Antwort von kosy3 kosy3

    Üble Nachrede ist es nicht, denn das ist eine Tatsachenbehauptung, die nicht "erweislich" wahr ist. D. h., wenn du beweisen kannst, dass die Person tatsächlich den Betrag schuldet, dann kann das unmöglich "üble Nachrede" sein.

    Verleumdung ist es auch nicht, da Verleumdung immer eine unwahre Tatsachenbehauptung ist.

    Ergo: Ich wüsste keine Rechtsnorm, die dagegen spräche. Evtl. könnte er dich wegen Datenschutzverletzung drankriegen. Ich kenne mich bezgl. Datenschutzgesetze nicht so aus. Ich weiß aber, da gibt es ganz irrwitzige Gesetze, die Dinge verbieten, bei denen einem der gesunde Menschenverstand sagen würde "Na und?"

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    Antwort von blondie2000 blondie2000

    Doch, es ist auf jeden Fall wahr!

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    Antwort von jockl jockl

    Nein, das darfst Du nicht. Da ist wenn, Riesenärger vorprogrammiert. Der kann mehr kosten als die Schulden wert sind.

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    Antwort von LipperThomas LipperThomas

    Nein, bloss nicht. Das macht das ganze nur noch schlimmer.

    Kommentar von blondie2000 blondie2000

    Was wäre denn schlimmer?

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