1

Darf ich noch für Mittbesteler,bei Versandhaüsern bestellen auch wenn ich die Insolvenz vorhabe?

Frage von TweetyandBoomer TweetyandBoomer

Eine Mittbestellerin und ich möchten uns was für Weihnachten bestellen. Habe aber demnächst vor Insolvenz anzumelden... Darf ich noch etwas Kaufen ?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 4
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Morti Morti

    Du darfst nur keine neuen Schulden machen. Falls ihr wisst, dass ihr dann allerdings nicht zahlen könnt, ist das Eingehungsbetrug. Ihr könnt ja auch auf ihren Namen bestellen. Ach ja und gebt nicht soviel aus.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    einwandfrei

  • 1
    Antwort von carlos123456789 carlos123456789

    Du darfst mit Deinem Geld, was Dir laut Pfändungsfreibetragsgrenze bleibt machen was Du willst: http://www.schuldnerakuthilfe.com/images/pfaendungsfreibetraege01072005_.pdf Du kannst bestellen,kaufen sparen und (was viele nicht wissen) sogar neue Schulden machen.... ABER!! Wehe es geht etwas schief und Du kannst nicht zahlen. Dann gefährdest Du die Restschuldbefreiung.

  • 1
    Antwort von benji2005 benji2005

    Wenn du weißt, dass du nicht bezahlen kannst, dann kriegst du sicher noch eine Anzeige wegen Betrug aufgebrummt. Ist es Dir das wert????? Wenn man es genau nimmt, dann ist das eine kriminelle Handlung, weil Du zum jetzigen Zeitpunkt eh schon weisst, dass Du NICHT zahlen kannst, wirst etc....

  • 1
    Antwort von Belinda5353 Belinda5353

    Wenn du weißt du hast kein Geld? das find ich Kriminell

  • 1
    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    kannst du das mit deinem gewissen vereinbaren? ich könnte es nicht. rechtlich könnte es schwierigkeiten geben, wenn man von deiner absicht erfährt in die insolvenz zu gehen.

  • 1
    Antwort von hani99 hani99

    Wenn du´s bezahlen kannst warum nicht.

  • 1
    Antwort von YuLy42 YuLy42

    Klar, nur nicht mehr auf Pump.

  • 0
    Antwort von ramsau ramsau

    Sicher, bei Barzahlung immer. Nur Bares ist wahres!

  • 0
    Antwort von willonoack willonoack

    Pass mal gut auf: Bankrottheinis und Pleitegeier wie Du dürfen nur noch das kaufen bzw. bestellen, was sie auch sofort bezahlen können und zwar so, dass ihre bisherigen Gläubiger nicht benachteiligt werden. Bankrotteure, die kurz vor den Insolvenzeröffnung neue Schulden machen und sie vollständig bezahlen, benachteiligen ihre von der Geldzahlung ausgeschlossenen anderen Gläubiger. Daher darf der künftige Insolvenzverwalter von dem neuen befriedigten Verkäufer auch das bezahlte Geld zurückverlangen, sofern die eingekaufte Ware nach der Auslieferung nicht mehr zum vollen Einkaufspreis weiter verkauft werden kann. Daher können sich Bankrotteure wie Du Riesendummchen durch Bestellungen trotz Überschuldung und Unfähigkeit alle Schulden zu bezahlen, auch gem. § 263 Strafgesetzbuch wegen Betruges strafbar machen. Leute wie Du gehören zwar nicht unbedingt in den Knast, auf jeden Fall in die Klappsmühle und unter einen Vormund, der ihnen genau vorschreibt, was sie zu tun udn zu lassen haben,. Und so einen hast gerade Du besonders dann drigend nötig, wenn Du trotz Deiner Schulden schon wieder Waren bestellen musst, die Du Dir überhaupt nicht leisten kannst.- Wenn Du hübsch bist, werde ich gerne Dein Vormund!

    Kommentar von TweetyandBoomer TweetyandBoomer

    Hallo Danke das du mich so unter bewertest. Ich möchte halt keine Schulden machen deswegen frage ich ja. Außerdem möchte eine Mittbestellerin über meinen Namen bestellen,ich selber hab noch genug zu zahlen. Und bis jetzt habe ich aúch immer pünktlich gezahlt. Nur weil ich meinen Job verloren habe muss ich vileicht Insolvenz anmelden ansonsten müsste ich es nicht Lg

  • 0
    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Solange der Insolvenzantrag noch nicht läuft, geht das. Aber wovon willst Du das bezahlen? Da Du einen Insolvenzantrag stellen willst, nehmen ich an, dass Du ohnehin schon "pleite" bist. Grundsätzlich ist es so, dass man, wenn man mit dem Wissen, die Waren nicht bezahlen zu können, einkauft, bestellt usw. einen Betrug begeht, der u.U. auch strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn entsprechende Anzeige gestellt wird.

  • 0
    Antwort von blaganda blaganda

    Hallo,sicher du kannst du bestellen wenn du bezahlen kannst.Ich bestelle die Weihnachtsgeschenke für meine Familie bei homeidea.de dort finde ich fast immer was ich grad suche.Hoffe das hilft dir weiter.Schönen Tag noch.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.