Eine Mittbestellerin und ich möchten uns was für Weihnachten bestellen. Habe aber demnächst vor Insolvenz anzumelden... Darf ich noch etwas Kaufen ?
Darf ich noch für Mittbesteler,bei Versandhaüsern bestellen auch wenn ich die Insolvenz vorhabe?
Antworten (11)
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4Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
MortiMorti
Du darfst nur keine neuen Schulden machen. Falls ihr wisst, dass ihr dann allerdings nicht zahlen könnt, ist das Eingehungsbetrug. Ihr könnt ja auch auf ihren Namen bestellen. Ach ja und gebt nicht soviel aus.
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carlos123456789carlos123456789
Du darfst mit Deinem Geld, was Dir laut Pfändungsfreibetragsgrenze bleibt machen was Du willst: http://www.schuldnerakuthilfe.com/images/pfaendungsfreibetraege01072005_.pdf Du kannst bestellen,kaufen sparen und (was viele nicht wissen) sogar neue Schulden machen.... ABER!! Wehe es geht etwas schief und Du kannst nicht zahlen. Dann gefährdest Du die Restschuldbefreiung.
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benji2005benji2005
Wenn du weißt, dass du nicht bezahlen kannst, dann kriegst du sicher noch eine Anzeige wegen Betrug aufgebrummt. Ist es Dir das wert????? Wenn man es genau nimmt, dann ist das eine kriminelle Handlung, weil Du zum jetzigen Zeitpunkt eh schon weisst, dass Du NICHT zahlen kannst, wirst etc....
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flirtheavenflirtheaven
kannst du das mit deinem gewissen vereinbaren? ich könnte es nicht. rechtlich könnte es schwierigkeiten geben, wenn man von deiner absicht erfährt in die insolvenz zu gehen.
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ramsau Sicher, bei Barzahlung immer. Nur Bares ist wahres!
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willonoackwillonoack
Pass mal gut auf: Bankrottheinis und Pleitegeier wie Du dürfen nur noch das kaufen bzw. bestellen, was sie auch sofort bezahlen können und zwar so, dass ihre bisherigen Gläubiger nicht benachteiligt werden. Bankrotteure, die kurz vor den Insolvenzeröffnung neue Schulden machen und sie vollständig bezahlen, benachteiligen ihre von der Geldzahlung ausgeschlossenen anderen Gläubiger. Daher darf der künftige Insolvenzverwalter von dem neuen befriedigten Verkäufer auch das bezahlte Geld zurückverlangen, sofern die eingekaufte Ware nach der Auslieferung nicht mehr zum vollen Einkaufspreis weiter verkauft werden kann. Daher können sich Bankrotteure wie Du Riesendummchen durch Bestellungen trotz Überschuldung und Unfähigkeit alle Schulden zu bezahlen, auch gem. § 263 Strafgesetzbuch wegen Betruges strafbar machen. Leute wie Du gehören zwar nicht unbedingt in den Knast, auf jeden Fall in die Klappsmühle und unter einen Vormund, der ihnen genau vorschreibt, was sie zu tun udn zu lassen haben,. Und so einen hast gerade Du besonders dann drigend nötig, wenn Du trotz Deiner Schulden schon wieder Waren bestellen musst, die Du Dir überhaupt nicht leisten kannst.- Wenn Du hübsch bist, werde ich gerne Dein Vormund!
Kommentar von
TweetyandBoomer Hallo Danke das du mich so unter bewertest. Ich möchte halt keine Schulden machen deswegen frage ich ja. Außerdem möchte eine Mittbestellerin über meinen Namen bestellen,ich selber hab noch genug zu zahlen. Und bis jetzt habe ich aúch immer pünktlich gezahlt. Nur weil ich meinen Job verloren habe muss ich vileicht Insolvenz anmelden ansonsten müsste ich es nicht Lg
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TanteBerthaTanteBertha
Solange der Insolvenzantrag noch nicht läuft, geht das. Aber wovon willst Du das bezahlen? Da Du einen Insolvenzantrag stellen willst, nehmen ich an, dass Du ohnehin schon "pleite" bist. Grundsätzlich ist es so, dass man, wenn man mit dem Wissen, die Waren nicht bezahlen zu können, einkauft, bestellt usw. einen Betrug begeht, der u.U. auch strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn entsprechende Anzeige gestellt wird.
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blagandablaganda
Hallo,sicher du kannst du bestellen wenn du bezahlen kannst.Ich bestelle die Weihnachtsgeschenke für meine Familie bei homeidea.de dort finde ich fast immer was ich grad suche.Hoffe das hilft dir weiter.Schönen Tag noch.
einwandfrei