ich hab ne frage. kann mir gerichtlich verboten werden in einem bestimmten beruf zu arbeiten, wenn ich bei einem anderem arbeitgeber mündlich vereinbart habe dort einige jahre zu bleiben, aber jetzt doch nicht mehr bei dem arbeitgeber bin?
jetzt noch der zusatz!
also ich habe heute von einem rechtanwalt folgendes bekommen.
"In diesen Fall sehen wir Ihrer verpflichtenden Erklärung entgegen, während der Schutzdauer von 5 Jahren keine anderweitige Tätigkeit als ...... auszuüben."
weil vereinbart war das ich ausgebildet werde aber dafür dann 5 jahre dortbleibe.
eigentlich sollte es ja so sein das ich 5 jahre bei diesem arbeitgeber bleiben sollte, aber leider hat es arbeitsintern nicht geklappt, sodass ich dann gegangen bin weil sonst meine alten psychischen und neurologischen erkrankungen wieder aufgebrochen wären. ich war am nächsten tag einfach weg. wir haben es schon mitgeteilt. selbstständig war ich zu dem zeitpunkt.
es ist lediglich mündlich über die arbeitsvereinbarung gesprochen worden. es ist nichts schriftlich festgehalten worden.
kann man mir das nun gerichtlich für die nächsten 5 jahre verbieten in diesem beruf zu arbeiten?
(sry, ich habe einen teil der frage schon gestellt. aber leider kommen auf mein update in meiner alten frage keine antworten mehr weil die frage warscheinlich schon wieder im archiv verschwunden ist)
also ist die bindung mit den 5 jahren unwirksam da nie etwas schriftlich erfasst wurde?
Das Problem ist immer, wenn man etwas nur mündlich gemacht hat, dies zu beweisen. Gab es Zeugen? Aber selbst wenn es Zeugen geben sollte, so sind solche einseitigen Berufsverbote ohne entsprechenden Enschädigungszahlungszusatz nicht durchsetzbar (siehe auch Grundgesetz Artikel 12: Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen). Aber natürlich bin ich kein Anwalt, wenn du es genau wissen möchtest, dann rufe bitte z.B. bei einer Anwaltshotline an (ca. 2 € / Min.).