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Darf ich nicht mehr arbeiten??? #2 Update

Frage von pleasetellme pleasetellme

ich hab ne frage. kann mir gerichtlich verboten werden in einem bestimmten beruf zu arbeiten, wenn ich bei einem anderem arbeitgeber mündlich vereinbart habe dort einige jahre zu bleiben, aber jetzt doch nicht mehr bei dem arbeitgeber bin?

jetzt noch der zusatz!

also ich habe heute von einem rechtanwalt folgendes bekommen.

"In diesen Fall sehen wir Ihrer verpflichtenden Erklärung entgegen, während der Schutzdauer von 5 Jahren keine anderweitige Tätigkeit als ...... auszuüben."

weil vereinbart war das ich ausgebildet werde aber dafür dann 5 jahre dortbleibe.

eigentlich sollte es ja so sein das ich 5 jahre bei diesem arbeitgeber bleiben sollte, aber leider hat es arbeitsintern nicht geklappt, sodass ich dann gegangen bin weil sonst meine alten psychischen und neurologischen erkrankungen wieder aufgebrochen wären. ich war am nächsten tag einfach weg. wir haben es schon mitgeteilt. selbstständig war ich zu dem zeitpunkt.

es ist lediglich mündlich über die arbeitsvereinbarung gesprochen worden. es ist nichts schriftlich festgehalten worden.

kann man mir das nun gerichtlich für die nächsten 5 jahre verbieten in diesem beruf zu arbeiten?

(sry, ich habe einen teil der frage schon gestellt. aber leider kommen auf mein update in meiner alten frage keine antworten mehr weil die frage warscheinlich schon wieder im archiv verschwunden ist)

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Antworten (4)

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    Antwort von naibaf8989 naibaf8989

    ein arbeitsvertrag bedarf in der regel nicht der schriftform. alle punkte, die ein arbeitsverhältnis ausmachen, sind gesetzlich geregelt. Wenn also keine schriftliche vereinbarung besteht, bist du auch nicht an die 5-jahres-regelung gebunden, denn soetwas gibt´s im gesetz nicht. die kosten, die durch eine ausbildung entstanden sind, sind das risiko des unternehmers. anders sieht es mit der moralischen verpflichtung aus. das aber ist ´ne andere baustelle.

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    Antwort von DerIng DerIng

    Man kann sicher ein Verbot erteilen, dass muss aber schriftlich erfolgen, da der Arbeitgeber dies ja sonst schwer beweisen kann. Sowas gehört zum Arbeitsvertrag. Die wichtigsten Punkte müssen spätestens nach einem Monat nach Arbeitsbeginn von deinem Arbeitgeber schriftlich fixiert werden (§ 2 des Nachweisgesetzes). Im übrigen muss bei einem Verbot eine Entschädigung erfolgen (z.B. halbes Jahreseinkommen pro Jahr).

    Kommentar von pleasetellme pleasetellme

    also ist die bindung mit den 5 jahren unwirksam da nie etwas schriftlich erfasst wurde?

    Kommentar von DerIng DerIngDerIng

    Das Problem ist immer, wenn man etwas nur mündlich gemacht hat, dies zu beweisen. Gab es Zeugen? Aber selbst wenn es Zeugen geben sollte, so sind solche einseitigen Berufsverbote ohne entsprechenden Enschädigungszahlungszusatz nicht durchsetzbar (siehe auch Grundgesetz Artikel 12: Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen). Aber natürlich bin ich kein Anwalt, wenn du es genau wissen möchtest, dann rufe bitte z.B. bei einer Anwaltshotline an (ca. 2 € / Min.).

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    Antwort von bitmap bitmap

    So ganz klar wird aus deiner Schilderung nicht, was (mündlich oder schriftlich?) dazu vereinbart wurde.

    Es ist eigentlich nicht unüblich, über eine gewisse Frist den Arbeitnehmer vertraglich an die Firma zu binden, wenn diese für den AN eine Aus-/Weiter-/Fortbildung zahlt. Aber 5 Jahre ist ziemlich lang.

    Bitte mehr Infos zur Sache.

    Kommentar von pleasetellme pleasetellme

    vereinbart wurde das ich 5 jahre dort bleiben soll

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das hattest du schon geschrieben.

    Son Miniinfoschnipsel hatte ich mir eigentlich nicht unter ''mehr Infos'' vorgestellt.

    Schreib doch einfach mal z.B.:

    • Dauer der Ausbildung

    • Höhe der Kosten

    • was wurde wortwörtlich zur Bindung vereinbart

    (und mit ''wortwörtlich'' meine ich den Text des Vertrages zur Bindung)

    Kommentar von pleasetellme pleasetellme

    dauer der ausbildung kann man nicht sagen weil es je nach talent und können geht. künstlerischer beruf. es ist keine gesetzliche/offizielle ausbildung mit berufsschule.

    kosten entstehen damit keine.

    Wortlaut aus dem schreiben: Sie haben sich Verpflichtet, nach Abschluss Ihrer Ausbildung insgesamt 5 Jahre tätig zu sein. Dies war die Gegenleistung für die kostenlose Ausbildung.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Und das ganze spielt in Deutschland?

    Wenn ja, dann kommen die mit einer 5-jährigen Bindungsfrist vermutlich nicht durch. Was ist denn (genau!) vereinbart, wenn du vor Ablauf der 5 Jahre ausscheidest?

    Kommentar von pleasetellme pleasetellme

    jo, in deutschland. über das ist nicht geredet worden da wir eigentlich davon ausgegangen sind das ich auch dort bleibe für die zeit. ich war ja schon über ein jahr dort und hab dort was anderes gearbeitet. jetzt wärs halt zu der "ausbildung" gekommen. es hat nur geheißen dafür das ich ausgebildet werde, muss ich 5 jahre bleiben. es gibt nichts schriftliches.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap
    Kommentar von pleasetellme pleasetellme

    fällt mein fall vielleicht unter das thema befristung bzw. befristeter Vertrag?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Wie soll ich das wissen? Ich habe deinen Vertrag nicht gesehen.

    Kommentar von pleasetellme pleasetellme

    es gibt ja keinen vertrag in schriftlicher form^^

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Kein schriftlicher Vertrag = kein befristetes Arbeitsverhältnis.


    Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

    http://www.buzer.de/gesetz/2932/a41702.htm

    Was für ne Ausbildung wolltest du denn da machen? (nur interessehalber, da ich selber 8 Jahre am Theater tätig war ;)

    Kommentar von pleasetellme pleasetellme

    was mich interessiert ist ob es unter die kategorie befristet läuft wenn gesagt wird du musst 5 jahre dableiben. falls ja, dann wäre es unwirksam da es ja nicht schriftlich erfolgt ist.

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    Antwort von Qetan Qetan

    Du wirst 5 jahrelang in einer anderen Branche arbeiten müssen.

    Kommentar von DerIng DerIngDerIng

    Stimmt nicht.

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