ich hab ne frage. kann mir gerichtlich verboten werden in einem bestimmten beruf zu arbeiten, wenn ich bei einem anderem arbeitgeber mündlich vereinbart habe dort einige jahre zu bleiben, aber jetzt doch nicht mehr bei dem arbeitgeber bin?
Darf ich nicht mehr arbeiten???
Antworten (7)
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SimpzonSimpzon
Es gibt Berufsverbote, wie z.B. bei Ärzten. Es kommt wohl drauf an, warum du nicht mehr bei deinem Arbeitgeber bist (ein bestimmter Vorfall z.B.,der ein Berufsverbot rechtferigen würde?!).
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hafa4hafa4
nein nicht wirklich wenn es nicht schriftlich irgendwo vereinbart wurde nicht
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1Antwort von
antihackerantihacker
rechtlich gesehn nein...du musst es ihm nur schriftlich überweisen/beweisen das du dort fini hast..
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jemandzehagejemandzehage
mündlich zählt nicht. stünde es im vertrag, könntest du ärger kriegen (strafe) aber wirklich verbieten kann man es nicht, wenn es nur um eine verpflichtung geht.
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MemphisqueenMemphisqueen
wenn das nicht schriftlich in einem Vertrag festgehalten wurde, kannst machen was du möchtest
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0Antwort von
pleasetellme Update vom Verfasser dieser Frage!
also ich habe heute von einem rechtanwalt folgendes bekommen.
"In diesen Fall sehen wir Ihrer verpflichtenden Erklärung entgegen, während der Schutzdauer von 5 Jahren keine anderweitige Tätigkeit als ...... auszuüben."
eigentlich sollte es ja so ein das ich 5 jahre bei diesem arbeitgeber bleiben sollte, aber leider hat es arbeitsintern leider nicht geklappt, sodass ich dann gegangen bin.
es ist lediglich mündlich darüber gesprochen worden. es ist nichts schriftlich festgehalten worden.
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Sie sehen der Erklärung entgegen, also haben sie keine, und hätten jetzt gern, daß Du eine abgibts. Was Du natürlich nicht tuts.
ich solls einfach dabei belassen? gar nicht darauf reagieren?