1

Darf ich ne Bushido Karte bei ebay verkaufen???

Frage von Leila23 Leila23

Hey leute, hab 4 karten fürs bushido konzert am sonntag in münchen, kann aber leider nich hin gehn..

Jetzt möcht ich sie natürlich gern bei ebay verkaufen aber auf der karte steht klein an der seite "weiterverkauf untersagt". Kann ich sie dann im i-net verkaufen oder nich lieber???

Vielleicht kennt sich da jemand mit den Gesetzen oder so aus, weil man ja schon n´paar mal von Bushido´s Klagen gegen Ebay-verkäufer gehört hat und Bock ne riesen strafe zu zahlen hab ich eher nich^^

Bitteeee helft mir so schnell wies geht !!! Brauch eure Meinung!!!... Dankee =)

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von kunos kunos

    Nein! Sonst kommt Bushiboy und verklagt Dich. Das kann er fast so gut wie verständnisvoll tun. ;-D

  • 0
    Antwort von Sindy19 Sindy19

    Mach´s bloss nicht der Zockt dich von vorne bis hinten ab wenn der das mitbekommt wenn das einer raus bekommt der Hetzt dir 7 Anwälte auf den Hals ein bekannter hat ein Lied gedownloadet dann kam so ein scheis wie urheberrechtlich geschützt ohne scheis und der will dafür mind. 350,00€ haben, hab auch schon im I-net geguckt ich geb dir nen Tipp google mal bushido Abzocke du wirst was finden glaub mir in sachen anzeigen ist der super schnell.

  • 0
    Antwort von jbruder jbruder

    eigentlich dürftest du es schon

    Kommentar von Leila23 Leila23

    meinst du? wieso ??

  • 0
    Antwort von Manuel19 Manuel19

    nein steht ja auch drauf . wer lesen kann ist klar im Vorteil

  • 0
    Antwort von domibvb domibvb

    Schau 1. einmal ob auf der karte was steht von wegen kein verkauf an 3. usw?!

  • 0
    Antwort von DerTroll DerTroll

    Was ist denn an dem Satz "weiterverkauf untersagt" nicht eindeutig?

    Kommentar von wurst3582 wurst3582wurst3582

    Leute die Bushido hören sind der deutschen Sprache eher selten mächtig!

    Kommentar von Leila23 Leila23

    hmm jaa ... ich hab kartn auf ebay schon gesehn aber bevor ich meine drauf mach und angezeigt werd wollt mal fragn..

    dankee :)

    Kommentar von DerTroll DerTrollDerTroll

    Es gibt so einen Trick, den viele Leute anwenden, aber ich kann dir nicht garantieren, daß die Rechtsprechung da auch auf deiner Seite ist. Ein Richter ist ja nicht blöd.
    Aber viele machen es so, daß sie eine Bürklammer versteigern und in die Produktbeschreibung reinschreiben, daß der Käufer zu dem eine Eintrittkarte geschenkt bekommt.

  • 0
    Antwort von Quest123 Quest123

    wenn das da steht das man es nicht darf, dann darf man es nicht -.-

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.