Ich bin m 15. Also dürfte ich bsp. weise gegen 23 uhr einen spaziergang machen ??? Wohne eher in einer Kleinstadt, ist also kaum was los? Dürfte ich das vom Gesetz aus? Sind ja Ferien
Antworten (10)
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4Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Volker13Volker13
Hier wird so ein Mist zusammengeschrieben. bitmap und LeaderG haben es doch bereits mehrfach kommentiert.
Es steht nämlich nirgendwo, dass Jugendliche ab einer gewissen Uhrzeit nicht mehr raus dürfen. Das Jugendschutzgesetz regelt lediglich den Zugang zu öffentlichen Veranstaltungen etc.
Aber auch dabei kann man sich nicht auf das Jugenschutzgesetz berufen. Wenn der Veranstalter will, dass nur Volljährige seine Räumlichkeiten besuchen, dann ist das sein gutes Recht.
Also nochmal für Alle, außer bitmap und LeaderG, es gibt keine zeitliche Begrenzung auf der Grundlage eines Gesetzes. Die Eltern machen die regeln!!!!!
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3Antwort von
sharkATXsharkATX
So lang du willst.
http://www.handbuch-jugendschutz.de/index.php?postid=77&search=&abc=A
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1Antwort von
Volker13Volker13
Langsam aber sicher nerven diese Fragen. Natürlich darfst Du, wenn Deine Eltern das erlauben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
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1Antwort von
schwefelgruppeschwefelgruppe
wenn deine eltern einverstanden sind.. ansonsten: nicht erwischen lassen.
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1Antwort von
Jackie0Lea ja man darf noch, so lange es die eltern erlauben
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crazyratcrazyrat
Nein, darfst nur mit den Eltern rausgehen. Oder in Begleictung eines Erzieungsberechtigten (also jemanden über 18, der die Elaubnis Deiner Eltern hat).
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LeaderGLeaderG Wo steht das?
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bitmapbitmap Das Jugendschutzgesetz regelt lediglich den Aufenthalt an bestimmten Orten bzw. bei bestimmten Veranstaltungen. Aber nicht das ganz normale ''draußen sein''.
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gshock89gshock89
auch mit 15 musst du um 22:00 uhr drinne sein
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LeaderGLeaderG Sagt wer?
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gshock89gshock89 ähm das gesetz 14j-16j glaub ich bis 22:00 uhr und ab 16 bis 24:00 Uhr
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bitmapbitmap Das Jugendschutzgesetz regelt lediglich den Aufenthalt an bestimmten Orten bzw. bei bestimmten Veranstaltungen. Aber nicht das ganz normale ''draußen sein''.
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1Antwort von
GlatteisGlatteis
Das ist abhängig von einer Erlaubnis Deiner Eltern. Hast Du die, ist alles in Butter.
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crazyratcrazyrat Ist falsch, die Aussage
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LeaderGLeaderG Warum?
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0Antwort von
Indy72Indy72
Wenn die die Polizei, Jugend- oder Ordnungsamt draußen erwischen, gibt's Ärger.
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Tiboeli94Tiboeli94 Ist doch meine Sache, was ich wann und wo mache !!!
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Indy72Indy72 Solange du nicht volljährig bist, tragen die Eltern die Verantwortung für dich. So ist das in Deutschland. Gesetze regeln auch, dass du um diese Urzeit draußen nichts mehr zu suchen hast.
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mineiromineiro Nein, eben nicht!
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Tiboeli94Tiboeli94 Naja, werde trotzdem rausgehen, wenn ich lust habe, macht voll Spaß Abends wo draußen keiner mehr ist, da kan man voll gut abschalten, dabei noch schön iPod an ...
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Indy72Indy72 Dann riskierst du, dass deine Eltern ein Verfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht bekommen. Vielleicht hagelt's auch Geldstrafen?
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LeaderGLeaderG Sorry, aber das ist schwachsinn. In der BRD kann er immer noch solange draussen sein wie er will oder seine eltern erlauben.
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Indy72Indy72 Nur unter Aufsicht.
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Tiboeli94Tiboeli94 Die Straßen sind Abends bei uns immer leer, ausserdem glaube ich nicht das die mich mit 1,86 anhalten, dann hätten sie einiges zutun
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Indy72Indy72 Mein Bruder wurde als 16- oder 17-Jähriger im Stadtpark aufgegriffen wie er mit anderen, teils volljährigen Halbstarken, geraucht und Bier getrunken hatte. Erst kam der Anruf den die Mutter entgegen nahm, ob sie wisse, wo ihr Sohn sich aufhalte. Sie wusste es nicht. Mutter bekam ihn von der Streife nach Hause gebracht und eine Knolle von 25 Euro. Später wurde das immer mehr.
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Tiboeli94Tiboeli94 Ich rede von einem Spaziergang
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Indy72Indy72 Spielt keine Rolle. Die Eltern müssen wissen, wo du bist und was du tust und es im vorhinein erlaubt haben. Wenn du nebenbei noch irgendwelche krummen Dinge drehst, wird's nur noch teurer. Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass du keine krummen Dinge drehen kannst.
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LeaderGLeaderG Almählich reicht es. Du kannst hier noch schreiben was du willst. Wenn seine Eltern kein Problem damit haben kann er von 22-5 Uhr überall in diesem Land rumlaufen, egal wer dabei sit oder nicht. Wenn du immer noch auf deiner Meinung beharst belege sie bitte mit Gesetzen.
DH! Immerhin 3 die Ahnung haben :D Danke für das lob.