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Darf ich Nachts gegen 23-23 Uhr nach draußen ?

Frage von Tiboeli94 Tiboeli94

Ich bin m 15. Also dürfte ich bsp. weise gegen 23 uhr einen spaziergang machen ??? Wohne eher in einer Kleinstadt, ist also kaum was los? Dürfte ich das vom Gesetz aus? Sind ja Ferien

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Volker13 Volker13

    Hier wird so ein Mist zusammengeschrieben. bitmap und LeaderG haben es doch bereits mehrfach kommentiert.

    Es steht nämlich nirgendwo, dass Jugendliche ab einer gewissen Uhrzeit nicht mehr raus dürfen. Das Jugendschutzgesetz regelt lediglich den Zugang zu öffentlichen Veranstaltungen etc.

    Aber auch dabei kann man sich nicht auf das Jugenschutzgesetz berufen. Wenn der Veranstalter will, dass nur Volljährige seine Räumlichkeiten besuchen, dann ist das sein gutes Recht.

    Also nochmal für Alle, außer bitmap und LeaderG, es gibt keine zeitliche Begrenzung auf der Grundlage eines Gesetzes. Die Eltern machen die regeln!!!!!

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    DH! Immerhin 3 die Ahnung haben :D Danke für das lob.

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    Antwort von sharkATX sharkATX
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    Antwort von LeaderG LeaderG

    Ja, darfst du.

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Langsam aber sicher nerven diese Fragen. Natürlich darfst Du, wenn Deine Eltern das erlauben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1

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    Antwort von schwefelgruppe schwefelgruppe

    wenn deine eltern einverstanden sind.. ansonsten: nicht erwischen lassen.

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    Antwort von Jackie0Lea Jackie0Lea

    ja man darf noch, so lange es die eltern erlauben

  • 1
    Antwort von crazyrat crazyrat

    Nein, darfst nur mit den Eltern rausgehen. Oder in Begleictung eines Erzieungsberechtigten (also jemanden über 18, der die Elaubnis Deiner Eltern hat).

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Wo steht das?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das Jugendschutzgesetz regelt lediglich den Aufenthalt an bestimmten Orten bzw. bei bestimmten Veranstaltungen. Aber nicht das ganz normale ''draußen sein''.

  • 1
    Antwort von gshock89 gshock89

    auch mit 15 musst du um 22:00 uhr drinne sein

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Sagt wer?

    Kommentar von gshock89 gshock89gshock89

    ähm das gesetz 14j-16j glaub ich bis 22:00 uhr und ab 16 bis 24:00 Uhr

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das Jugendschutzgesetz regelt lediglich den Aufenthalt an bestimmten Orten bzw. bei bestimmten Veranstaltungen. Aber nicht das ganz normale ''draußen sein''.

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    Antwort von Glatteis Glatteis

    Das ist abhängig von einer Erlaubnis Deiner Eltern. Hast Du die, ist alles in Butter.

    Kommentar von crazyrat crazyratcrazyrat

    Ist falsch, die Aussage

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Warum?

  • 0
    Antwort von Indy72 Indy72

    Wenn die die Polizei, Jugend- oder Ordnungsamt draußen erwischen, gibt's Ärger.

    Kommentar von Tiboeli94 Tiboeli94Tiboeli94

    Ist doch meine Sache, was ich wann und wo mache !!!

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Solange du nicht volljährig bist, tragen die Eltern die Verantwortung für dich. So ist das in Deutschland. Gesetze regeln auch, dass du um diese Urzeit draußen nichts mehr zu suchen hast.

    Kommentar von mineiro mineiromineiro

    Nein, eben nicht!

    Kommentar von Tiboeli94 Tiboeli94Tiboeli94

    Naja, werde trotzdem rausgehen, wenn ich lust habe, macht voll Spaß Abends wo draußen keiner mehr ist, da kan man voll gut abschalten, dabei noch schön iPod an ...

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Dann riskierst du, dass deine Eltern ein Verfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht bekommen. Vielleicht hagelt's auch Geldstrafen?

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Sorry, aber das ist schwachsinn. In der BRD kann er immer noch solange draussen sein wie er will oder seine eltern erlauben.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Nur unter Aufsicht.

    Kommentar von Tiboeli94 Tiboeli94Tiboeli94

    Die Straßen sind Abends bei uns immer leer, ausserdem glaube ich nicht das die mich mit 1,86 anhalten, dann hätten sie einiges zutun

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Mein Bruder wurde als 16- oder 17-Jähriger im Stadtpark aufgegriffen wie er mit anderen, teils volljährigen Halbstarken, geraucht und Bier getrunken hatte. Erst kam der Anruf den die Mutter entgegen nahm, ob sie wisse, wo ihr Sohn sich aufhalte. Sie wusste es nicht. Mutter bekam ihn von der Streife nach Hause gebracht und eine Knolle von 25 Euro. Später wurde das immer mehr.

    Kommentar von Tiboeli94 Tiboeli94Tiboeli94

    Ich rede von einem Spaziergang

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Spielt keine Rolle. Die Eltern müssen wissen, wo du bist und was du tust und es im vorhinein erlaubt haben. Wenn du nebenbei noch irgendwelche krummen Dinge drehst, wird's nur noch teurer. Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass du keine krummen Dinge drehen kannst.

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Almählich reicht es. Du kannst hier noch schreiben was du willst. Wenn seine Eltern kein Problem damit haben kann er von 22-5 Uhr überall in diesem Land rumlaufen, egal wer dabei sit oder nicht. Wenn du immer noch auf deiner Meinung beharst belege sie bitte mit Gesetzen.

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