2

Darf ich Nachhilfe geben?

Frage von MichelleCullen MichelleCullen

Ich bin 14 jahre. Meine Englisch lehrerin hat mich heute gefragt, ob ich nicht einem jüngeren Schüler nachhilfe geben wolle. Und hat mir die Nummer des schülers gegeben.

Eben hab ich dort mal angerufen und mich erkundigt, was er und seine eltern sich so vorstellen ( wie lange , wie oft ) .

Ich hab ihnen gesagt, dass ich am Montag noch mal anrufe und ihnen sage, wie ich mich entschieden habe. ( also ob ich das wirklich mache.)

Mein problem:

Ich bekomme dafür geld ( 10 euro , die stunde) . Darf ich das überhaubt?Nachhilfe geben und dafür geld nehmen? ich bin ja noch minderjährig. ...

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 3
    Antwort von fensterputzer fensterputzer

    ja das darfst du. immerhin mit 14 hast du schon mehr spielraum als mit 11 oder 12

    dass dich dein lehrer sogar bittet es zu tun, finde ich ganz toll. das zeigt dass dir dein lehrer einiges zutraut. glückwunsch :-)

    Kommentar von MichelleCullen MichelleCullenMichelleCullen

    Dankeschön :)

    Kommentar von fensterputzer fensterputzerfensterputzer

    bitte schön, und drück die daumen :-)))

    ich hätte auch noch ein kind mit 8 das ne feste hand braucht lol

  • 2
    Antwort von Seoulcalibre Seoulcalibre

    Für Tätigkeiten wie Prospekte austragen, Babysitten, Hunde Gassi führen, Nachhilfe geben, bei Privatleuten putzen oder gärtnern (etc.) gilt: Mindestalter 13 Jahre, maximal 2 Stunden am Tag, nicht während der Schulzeit vor 8.00 Uhr und nach 18.00 an maximal 5 Tagen in der Woche.

    Quelle: http://www.take-care.nrw.de/faq/index.html

  • 1
    Antwort von hilti hilti

    Na klar darfst du Nachhilfe geben. Auch wenn du dafür Geld bekommst. Das geht erstens niemand was an und zweitens kannst du es ja nicht anmelden, sonst wäre das ja Kinderarbeit und die ist verboten. Aber du kannst jederzeit ein Geschenk als Gegenleistung für deine Hilfe entgegennehmen.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Kinderarbeit ist nicht Grundsätzlich verboten.

    Siehe JArbsSchG.

  • 1
    Antwort von DasNeutrum DasNeutrum

    Ja, Du darfst doch auch mit Zeitungsaustragen Geld verdienen. Warum also nicht auch mit Nachhilfe? ;o)

    Ich meine, wenn Du jetzt 40 Stunden pro Woche arbeiten würdest, dann gäbe das sicher Ärger, aber so wie Du das beschreibst, brauchst Du da nichts zu befürchten. :o)

  • 1
    Antwort von gast1993 gast1993

    Klar darfst du das. Es gibt gewisse Gesetze zum Schutz Minderjähriger in Sachen Arbeit, zum Beispiel nicht zu spät usw. Aber Nachhilfe ist überhaupt kein Problem.

  • 1
    Antwort von Columbine Columbine

    Ich hab mit 13 schon Nachhilfe gegeben. Ich glaube, wenn deine Eltern nichts dagegen haben, und die Schule nicht darunter leidet ist dagegen nichts einzuwenden. Den Lohn sieh einfach als Taschengeldzuwendung an.

  • 0
    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Das ist ein geringer Betrag, durchaus üblich und fällt Steuerrechtlich wohl unter "Nachbarschaftshilfe".

    Da brauchst du dir keine gedanken machen.

  • 0
    Antwort von lnSaNe lnSaNe

    ja darfst du. Ich als Facharbeiter verdiene noch nicht mal 10`€/h. Wahnsinn ;)

    Kommentar von MichelleCullen MichelleCullenMichelleCullen

    okay . es ist aber auch nur eine stunde in der woche. von daher.. :)

  • 0
    Antwort von Komori Komori

    Ja klar, das darfst du.

  • 0
    Antwort von Maeldae Maeldae

    ja darfst du. Der "Lohn" ist auch nicht schlecht.

  • 0
    Antwort von markus2401 markus2401

    Ja das darfst du Das interessiert keinen

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.