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Darf ich Nachbars Strauch auf meiner Seite des Gartens stutzen?

gefragt von Jule07 am 08.12.2007 um 16:47 Uhr

Der Strauch wuchert langsam unser Blumenbeet zu. Könnte es Ärger geben, wenn ich ihn stutze? Mit dem Nachbarn reden bringt nicht viel...


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Reply


schurke
beantwortet von schurke am 8. Dezember 2007 16:49
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Setze ihm schriftlich eine angemessene Frist und wende Dich an die Gemeinde


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 8. Dezember 2007 16:56
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Alles was in Deinen Garten ragt kannst du stutzen. Es gibt eine Bundeskleingartenordnung wo diese dinge festgehalten sind.

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 8. Dezember 2007 17:00

so mache ich es auch, und das abgeschnittene Zeug fällt (un)beabsichtigt auf Nachbars Grundstück.

DH


Highlight
beantwortet von Highlight am 8. Dezember 2007 16:52
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"Zu nah gepflanzt? Dann können sie verlangen, dass die Pflanzung beseitigt bzw. Hecken zurück geschnitten werden. Der Anspruch wird gegen denjenigen geltend gemacht, der die Pflanzen auf dem Nachbargrundstück hält. Das ist neben dem Besitzer (etwa ein Mieter) immer auch der Eigentümer." http://www.streckhardt.de/deutsch/ennigerloherblickpunktapril2006.html

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 8. Dezember 2007 18:04

In vielen Kommunen gibt es zudem eine Gehölzschnittsatzung. Auskunft erteilt das Rathaus.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 8. Dezember 2007 16:47
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nein, das wäre Sachbeschädigung!

Kommentar von 995f00d63350cd1fa047000f387723c6smallpanda02 am 8. Dezember 2007 17:11

unsinn

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 8. Dezember 2007 17:43

Der Strauch gehört dem Nachbarn. Du darfst Dich nicht daran vergreifen! Es kann konsequenzen haben!

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 8. Dezember 2007 19:45

Unsinn

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 8. Dezember 2007 21:07

Dann mach's, wie du willst!


♥ Sender
beantwortet von ♥ Sender am 8. Dezember 2007 16:50
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Wenigstens wüsste Dein Nachbar dann, was Du vorhast, wenn Du mit ihm sprichst und kann Dich davon abhalten oder eine einstweilige Verfügung erwirken.





Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 8. Dezember 2007 19:51
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Es gibt in jedem Bundesland eine Verordnung in der genau geregelt ist was wie dicht eine eine Grundstücksgrenze gepflanzt werden darf (Hier bei uns heißt das Niedersächsische Gemeindeortnung, findest du im Internet zum herunterladen). Wenn also das Gewächs deines Nachbarn über die Grenze wuchert, ist es erst einmal wahrscheinlich viel zu dicht gepflanzt und muss entfernt werden. Unabhängig davon darfst du ohne vorheriges Fragen das Gewächs bis zur Grenze abschneiden (genau so wie Du Früchte eines Obstbaumes der in Deinen Garten ragt abernten darf. Also nimm die Heckenschere und schneide.


anonym
beantwortet von Klabauter am 8. Dezember 2007 21:06
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Du kannst Deinen Nachbarn bitten/auffordern, alles in Deinen Garten ragende abzuschneiden und auf seine Kosten entsorgen zu lassen. Erst wen das der Nachbar nicht beachtet oder gar ablehnt, hast Du das Recht, einen Kundigen zu bestallen, der diese Arbeiten zu Kosten des Nachbars ausführt.


anonym
beantwortet von BayBeamter am 11. Dezember 2007 19:14
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ich würde grundsätzlich schon immer versuchen das friedlich zu lösen. Man darf die Zweige abschneiden, die in den eigenen Garten ragen. Rechtlich darf man die Zweige auch auf Kosten des Nachbarn abschneiden und entsorgen lassen.


eltenjohn
beantwortet von eltenjohn am 3. Januar 2008 12:39
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wenn er fachgerecht beschnitten wird, kannst du dich an die grundstücksgrenze halten.




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