Der Strauch wuchert langsam unser Blumenbeet zu. Könnte es Ärger geben, wenn ich ihn stutze? Mit dem Nachbarn reden bringt nicht viel...

Setze ihm schriftlich eine angemessene Frist und wende Dich an die Gemeinde

Alles was in Deinen Garten ragt kannst du stutzen. Es gibt eine Bundeskleingartenordnung wo diese dinge festgehalten sind.
Biggi2000 am 8. Dezember 2007 17:00 so mache ich es auch, und das abgeschnittene Zeug fällt (un)beabsichtigt auf Nachbars Grundstück.
DH

"Zu nah gepflanzt? Dann können sie verlangen, dass die Pflanzung beseitigt bzw. Hecken zurück geschnitten werden. Der Anspruch wird gegen denjenigen geltend gemacht, der die Pflanzen auf dem Nachbargrundstück hält. Das ist neben dem Besitzer (etwa ein Mieter) immer auch der Eigentümer." http://www.streckhardt.de/deutsch/ennigerloherblickpunktapril2006.html
tradaix am 8. Dezember 2007 18:04 In vielen Kommunen gibt es zudem eine Gehölzschnittsatzung. Auskunft erteilt das Rathaus.

nein, das wäre Sachbeschädigung!
panda02 am 8. Dezember 2007 17:11 unsinn

Wenigstens wüsste Dein Nachbar dann, was Du vorhast, wenn Du mit ihm sprichst und kann Dich davon abhalten oder eine einstweilige Verfügung erwirken.

Es gibt in jedem Bundesland eine Verordnung in der genau geregelt ist was wie dicht eine eine Grundstücksgrenze gepflanzt werden darf (Hier bei uns heißt das Niedersächsische Gemeindeortnung, findest du im Internet zum herunterladen). Wenn also das Gewächs deines Nachbarn über die Grenze wuchert, ist es erst einmal wahrscheinlich viel zu dicht gepflanzt und muss entfernt werden. Unabhängig davon darfst du ohne vorheriges Fragen das Gewächs bis zur Grenze abschneiden (genau so wie Du Früchte eines Obstbaumes der in Deinen Garten ragt abernten darf. Also nimm die Heckenschere und schneide.
Du kannst Deinen Nachbarn bitten/auffordern, alles in Deinen Garten ragende abzuschneiden und auf seine Kosten entsorgen zu lassen. Erst wen das der Nachbar nicht beachtet oder gar ablehnt, hast Du das Recht, einen Kundigen zu bestallen, der diese Arbeiten zu Kosten des Nachbars ausführt.
ich würde grundsätzlich schon immer versuchen das friedlich zu lösen. Man darf die Zweige abschneiden, die in den eigenen Garten ragen. Rechtlich darf man die Zweige auch auf Kosten des Nachbarn abschneiden und entsorgen lassen.

wenn er fachgerecht beschnitten wird, kannst du dich an die grundstücksgrenze halten.