Der Strauch wuchert langsam unser Blumenbeet zu. Könnte es Ärger geben, wenn ich ihn stutze? Mit dem Nachbarn reden bringt nicht viel...
Darf ich Nachbars Strauch auf meiner Seite des Gartens stutzen?
Antworten (9)
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7Antwort von
schurkeschurke
Setze ihm schriftlich eine angemessene Frist und wende Dich an die Gemeinde
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5Antwort von
wj2000wj2000
Alles was in Deinen Garten ragt kannst du stutzen. Es gibt eine Bundeskleingartenordnung wo diese dinge festgehalten sind.
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3Antwort von
HighlightHighlight
"Zu nah gepflanzt? Dann können sie verlangen, dass die Pflanzung beseitigt bzw. Hecken zurück geschnitten werden. Der Anspruch wird gegen denjenigen geltend gemacht, der die Pflanzen auf dem Nachbargrundstück hält. Das ist neben dem Besitzer (etwa ein Mieter) immer auch der Eigentümer." http://www.streckhardt.de/deutsch/ennigerloherblickpunktapril2006.html
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tradaixtradaix In vielen Kommunen gibt es zudem eine Gehölzschnittsatzung. Auskunft erteilt das Rathaus.
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2Antwort von
Wolfi0410Wolfi0410
Es gibt in jedem Bundesland eine Verordnung in der genau geregelt ist was wie dicht eine eine Grundstücksgrenze gepflanzt werden darf (Hier bei uns heißt das Niedersächsische Gemeindeortnung, findest du im Internet zum herunterladen). Wenn also das Gewächs deines Nachbarn über die Grenze wuchert, ist es erst einmal wahrscheinlich viel zu dicht gepflanzt und muss entfernt werden. Unabhängig davon darfst du ohne vorheriges Fragen das Gewächs bis zur Grenze abschneiden (genau so wie Du Früchte eines Obstbaumes der in Deinen Garten ragt abernten darf. Also nimm die Heckenschere und schneide.
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1Antwort von
BayBeamterBayBeamter
ich würde grundsätzlich schon immer versuchen das friedlich zu lösen. Man darf die Zweige abschneiden, die in den eigenen Garten ragen. Rechtlich darf man die Zweige auch auf Kosten des Nachbarn abschneiden und entsorgen lassen.
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1Antwort von
KlabauterKlabauter
Du kannst Deinen Nachbarn bitten/auffordern, alles in Deinen Garten ragende abzuschneiden und auf seine Kosten entsorgen zu lassen. Erst wen das der Nachbar nicht beachtet oder gar ablehnt, hast Du das Recht, einen Kundigen zu bestallen, der diese Arbeiten zu Kosten des Nachbars ausführt.
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1Antwort von
sendersender
Wenigstens wüsste Dein Nachbar dann, was Du vorhast, wenn Du mit ihm sprichst und kann Dich davon abhalten oder eine einstweilige Verfügung erwirken.
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1Antwort von
Indy72Indy72
nein, das wäre Sachbeschädigung!
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panda02 unsinn
Kommentar von
Indy72Indy72 Der Strauch gehört dem Nachbarn. Du darfst Dich nicht daran vergreifen! Es kann konsequenzen haben!
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Wolfi0410Wolfi0410 Unsinn
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Indy72Indy72 Dann mach's, wie du willst!
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0Antwort von
eltenjohneltenjohn
wenn er fachgerecht beschnitten wird, kannst du dich an die grundstücksgrenze halten.
so mache ich es auch, und das abgeschnittene Zeug fällt (un)beabsichtigt auf Nachbars Grundstück.
DH