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Darf ich nach 22Uhr auf meinem Balkon mit Freunden reden?

Frage von Haselpups1 Haselpups1

An einem lauen Donnerstagabend habe ich mit 3Freunden auf meinem Balkon gesessen und wir haben uns normal unterhalten. Keiner war laut und Musik war auch keine an. Allerdings hat sich am nächsten Tag ein Nachbar über uns beschwert. Wir sollen ab 22 Uhr in der Wohnung reden. Darf ich auch nach 22 Uhr mit meinen Freunden auf dem Balkon sitzen?

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Vanelle Vanelle

    Natürlich darf man sich im "normalen" Umgangston unterhalten. Wir bekommen bei solchen Gelegenheiten regelmäßig Gesprächsfetzen der Nachbarn mit, und umgekehrt gilt das gleiche für die Nachbarn. Und es gibt auch kein Gesetz das einem eine Unterhaltung ab einer bestimmten Zeit, im Garten, auf dem Balkon, der Straße etc. verbietet.

    Kommentar von Haselpups1 Haselpups1

    Herzlichen Dank.

    Kommentar von Selbst SelbstSelbst

    hmm, dennoch musst Du die Nachtruhe einhalten!

    Man selbst nimmt die Lautstärke (unter Freunden, unter Alkohol, ..) viel geringer wahr als die Nachbarn, die schlafen wollen!

    Der Begriff "Zimmerlautstärke" (der z.B. als max. Lautstärkepegel bei Wohnungspartys nach 22 Uhr maßgeblich ist) wird als die Lautstärke definiert, die gerade so hoch ist, dass die bei geschlossenen Türen/Fenstern im Nebenraum nicht mehr hörbar ist! Das erreich erstmal auf dem Balkon!

    Warum sich der Nachbar nicht gleich beschwert hat, sondern erst am nächsten Tag ...? Selbst schuld.

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    Antwort von samakuru samakuru

    Ja das darf man. ich weiß nur das am Sonntag ruhetag ist. hoffe konnte dir helfen^^

    Kommentar von Haselpups1 Haselpups1

    Ok...dankeschön.

    Kommentar von Selbst SelbstSelbst

    na das wär ja was: Sonntags schön ruhig sein und den Rest der Woche Rämmi-Dämmi wie's einem gefällt! Na dann auf gute Nachbarschaft! Ts! kopfschüttel

    nach Auskunft des Deutschen Mieterbundes gelten "Sonn- und Feiertage sowie Werktage zwischen 20.00 und 7.00 Uhr" als geschützte Ruhezeiten. Hier dürfen z. B. auch keine lauten gartengeräte genutzt werden (Rasenmäher und Co.).

    Andere Geräte, wie Laubsammler, Laubbläser, Grastrimmer, Graskantenschneider und Freischneider, dürfen in Wohngebieten werktags nur zwischen 9.00 und 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr benutzt werden".

    Die Ruhezeiten in Deinem Wohnort (in Groß-Städten meist 22-6 Uhr, oft ohne Mittagsruhe) erfährst Du bei der Stadtverwaltung oder halt in der Hausordnung!

    Viel Spaß und Erfolg beim Heimwerken wünscht das Team von selbst.de

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