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Darf ich MP3-Dateien in meinem Lokal abspielen?

Frage von koala44 koala44

Hallo liebe Gemeinde!

Darf ich MP3-Dateien, die ich legal geladen habe, auch in meine Lokal (Bar) abspielen?

Es gibt ja diverse Angebote bei denen man nicht pro Titel zahlt sondern eine Art Flatrate nutzt. Darf man das?

Oder wie machen das andere Lokale? Wirklich die CDs kaufen und dann konvertieren und die dann abspielen? Scheint mir umständlich :)

Selbiges wäre für Musikvideos interessant, allerdings gehe ich da davon aus dass hier die Rechtslage ident ist.

Schöen Grüße

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Antworten (9)

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    Antwort von tommi84123 tommi84123

    Ja und nein.

    Also grundsätzlich abspielen kannst du deine Musik wie es dir beliebt. Ob nun von CD, vom Rechner, vom mp3-Player oder über Musikvideos aus dem Fernsehen.

    Aber: Wenn du Musik öffentlich aufführst - sei es nun in ner Discothek, in ner Bar oder als Aufzugmusik - musst du dafür entsprechend GEMA-Gebühren abdrücken.

    Ausnahmen bilden nur sog. GEMA-freie Musikstücke.

    Kommentar von tommi84123 tommi84123tommi84123

    Schau mal hier:

    https://www.gema.de/musiknutzer/lizenzieren/meine-lizenz/hotelier-gastgewerbe.html

    Abgerechnet wird hier meist über pauschale Monatsbeiträge, die sich nach der Größe deiner Räumlichkeiten und der Art der aufgeführten Musik (Rundfunk, CDs, etc) richtet.

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    Antwort von diroda diroda

    Nur wenn du zusätzlich GEMA-Gebühren bezahlst, so wie bei jeder öffentlich Abgespielten Musik.

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    Antwort von RobertA71 RobertA71

    ohne Gewähr auf die Richtigkeit: Meines Wissens gehts da nicht nur um Gebühren für die GEMA, sondern ( vor allem wenn es um Musikvideos geht ) auch um Abgaben an die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten ( GVL ) - ggfs. dort nachfragen ! ( www.gvl.de )

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    Antwort von xALBIx xALBIx

    Hei.

    Ich geh mal davon aus, das du dich ja bei der GEMA angemeldet hast. Dies ist unbedingt notwendig wenn du in öffentlichen Räumen Musik, Videos oder TV zeigen willst. Aber Achtung, nicht verwechseln mit der GEZ!

    Mit dieser GEMA schließt du einen Vertrag ab, was du spielen möchtest. Läuft bei dir nur der Radio ist es billiger als wenn du CDs oder MP3 abspielst. Somit kommt es also auf deinen Vertrag an, was du spielst. Flatrates aus dem Internet werden wahrscheinlich genauso gehandhabt wie Radio, aber das lässt sich ja herausfinden.

    Noch mehr Hinweise findest du hier: www.gema.de

    LG, Albi.

    P.S. Ein "Vergessen der Anmeldung" kann richtig teuer werden. Ich sprech da aus Erfahrung, ich war Ende der 80er auch mal Kneipenwirt.

    Kommentar von koala44 koala44

    Danke für deine, und natürlich auch der anderen, Antwort!

    Also ich habe nun meinen Mitbesitzer gefragt, der dass vor wenigen Wochen mit einem Herrn der GEMA besprochen hat.

    Also wir sind angemeldet, allerdings war noch kein Aussendienstmitarbeiter der GEMA zur "Begutachtung" da - der kommt dann aber anscheinend noch. Der hat damals die Auskunft gegeben dass es nicht seine Aufgabe wäre zu prüfen ob eine Nutzung eines solchen Angebotes als "legal erworben" gilt sondern rein die Prüfung des Umfanges ist. Er hat meinen Kollegen an den Zoll verwiesen, der muss dies prüfen - der Zoll ist aber absolut unfähig hier Auskunft zu geben. Nun ist die Frage was man machen soll wenn man sicher, wieder einmal, in einem bürokratischen PingPong-Spiel befindet.

    Dass eine prüfung von einem Rechtsanwalt nicht wirklich billig ist ist vermutlich allen klar - vor allem wenn es sicherlich schon genügende Besitzer gibt die sowas nutzen oder prüfen haben lassen.

    Wie komme ich nun zu einer Auskunft ohne horrende Kosten tragen zu müssen? Bin ein bisschen hilflos gerade.

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    Antwort von koala44 koala44

    Danke erstmal für die raschen Antworten :)

    mache ich ja noch nicht, also abspielen, aber ich will es machen :)

    ok. dass heisst ich melde mich bei der gema und zahle da die gebühren, alles klar. aber was darf ich dann abspielen? alles legal erworbene? also auch wenn ich eines dieser download-flatrates nutze?

    Kommentar von diroda dirodadiroda

    Ja, jede legal erworbene. Wenn die AGBs des Anbieters das öffentliche Abspielen erlauben. Es ist legal und kostenlos von Internetradios die Lieder mitzuschneiden. Ich habe inzwischen über 8000 Lieder. Dafür gibt es das kostenlose http://www.chip.de/downloads/Streamwriter_43007152.html oder komfortabelere kostenpflichtige Programme wie Audials Radiotracker.

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    Antwort von RedFred RedFred

    Da es sich um eine "öffentliche" Auf-/Vorführung von Musik und Filmen geht, einfach an die GEMA wenden, dort sitzen die Fachleute für solche Fragen: www.gema.de

    Ich würde mal sagen "JA", aber nicht ohne dafür zu zahlen.

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    Antwort von barolo86 barolo86

    wenn Musik öffentlich abspielst musst auf jeden Fall GEMA Gebühr bezahlen, völlig egal ob du die CD gekauft hast oder runtergeladen hast

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    Antwort von Katinka2011 Katinka2011

    Kommt irgendwann einer und verlangt GEMA Gebühren. Musst Du auf jeden Fall anmelden, wenn Du etwas abspielen möchtest.

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    Antwort von geckobruno geckobruno

    diese Musik darfst du für dich nutzen, aber sowie du es veröffentlichst, ist es strafbar (wenn du nicht die genehmigung dafür hast). Das ist wie bei Filmen, angucken ja weiterverbreiten nein...........

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