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Darf ich morgens um 5 Uhr in einer Mietwohnung duschen

Frage von cheesy2 cheesy2

Ich habe morgens um 5 Uhr in der Wohnung meiner Freundin geduscht, da ich um 6 Uhr los mußte zu einer Versammlung oder zum Dienst. Der Nachbar unter ihr hat sich darüber aufgeregt, da es wohl zu laut war und er sich gestört gefühlt hat. Jetzt will er zum Vermieter rennen und sich beschweren und dafür sorgn das sie die Kündigung bekommt bzw eine Zivilklage einreichen. Ist so etwas möglich? Wenn ja oder nein wo steht das?

Danke

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Antworten (17)

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    Antwort von FraeuleinSchmidt FraeuleinSchmidt

    Die Frage wurde von Dir doch schon beantwortet: ja, rund um die UHR ist duschen erlaubt, so lange es in den Ruhezeiten nicht so lange dauert!

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    Antwort von chris2190 chris2190

    Ach Quatsch du kannst nicht gekündigt werden :D Duschen darfst du jeder zeit;) Nur singen solltest du dann nicht zu laut :P

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    und wenn dann grade gell ;)))

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    Antwort von vincero vincero

    an sellermann, was soll das ? persönlichkeitsrecht !! du kannst niemanden vorschreiben wann und wie oft er dushen will. wo leben wir denn. auch trällern ist nicht verboten, wir sprechen hier von einer abgeschlossenen wohnung. wenn es so hauchdünne wände sind dann kann der mieter nix dafür. soweit sind wir nun doch noch nicht, dass wir ab 22 h uns in unserer wohnung nur noch per flüsterton leben und nur nichts benutzen das geräuschemacht. vielleicht sollen wir das klo dann auch nicht mehr benutzen weil die spülung stört.

    Kommentar von kunni kunnikunni

    bin deiner meinung, wem das stört der soll ausziehn.

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Lasse den Spinner! Natürlich darfst Du Duschen. Du solltest nur lautes Singen dabei unterlassen :-)

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    Antwort von Kittymogul Kittymogul

    Nein dir kann niemand vorschreiben wann du duschen gehst

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    Antwort von moonrox moonrox
    Kommentar von lugggi lugggilugggi

    duíe frage wurde vom selben typen veröffentlicht^^

    Kommentar von moonrox moonroxmoonrox

    ich weiß, das ist ja das schlimme!

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    Antwort von cancakir cancakir

    Du darfst natürlich jeder zeit duschen wenn du wilst ;)

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    Antwort von Haesilein1951 Haesilein1951

    Duschen gehört zum üblichen Wohngebrauch; Sanitärgeräusche sind hinzunehmen, nächtliches Baden nicht, wohl aber nächtliches Duschen mit einer Dauer von etwa 30 Minuten. Außerdem braucht Deine Freundin keine Angst zu haben, dass Sie gekündigt wird. So schnell geht es nicht. Auch bei einmaligen Verstößen, wie Ruhestörung von zu lauter Musik oder so, muss der Vermieter erst einmal abmahnen. Aber das war wohl beim Duschen nicht der Fall. Ich hoffe mal, dass sie hier auch einen einsichtigen Vermieter hat, welcher auf die Beschwerde des Nachbars gar nicht eingeht.

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    Antwort von Raller Raller

    Du darfst natürlich duschen, solange es nicht extra im Mietsvertrag vereinbart wurde.

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    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    Ich stimme der Antwort bzw. dem Kommentar von Vincero 100%ig zu. Du oder Dein Besuch können duschen immer wann ihr es wollt oder es erforderlich ist, auch gemeinsam. Die dabei durch den Ablauf des Wasser entstehenden Geräusche kann der Vermieter mindern, indem er die Abflussrohre dämmt, wie heut überall üblich. Ansonsten sind das ganz normale Wohngeräusche, die hinzunehmen sind.

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    Antwort von eva130254 eva130254

    Man darf rund um die Uhr duschen, wenn es sich im Rahmen hält. Und man nicht zu laut dabei singt :-)

    Nein im Ernst, wenn es nicht anders geht, darf man auch nachts duschen.

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    Antwort von 48Clemens 48Clemens

    Im Mietvertrag und der Hausordnung - z.B. welche Nachtruhezeiten gegeben sind

    Aber sollten tatsächlich noch solche antiken Regeln vorhandne sein - einmaliges Duschne zu dieser Zeit ist immer zuulässig, wenn es erforderlich ist, sollte nur nicht die Regel sein.

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    Antwort von Sellerman Sellerman

    ich würde es nach 22 Uhr und vor 7 Uhr auch nicht dulden. Werde es meinen Nachbarn auch nicht zu diesen Unzeiten zu muten. Gegenfrage: Duschst du in deiner Wohnung auch jeden Tag morgens um 5? Oder war's nur weil bei der Käthe übernachtet?

    Kommentar von eva130254 eva130254eva130254

    Und wenn jemand erst nach 22 Uhr von der Arbeit kommt ? Soll er dann ungeduscht ins Bett gehen ? DAS wäre eine Zumutung !

    Und ich z.B. muss um 7 schon los zur Arbeit. Muss ich da auch ungeduscht hin ?

    Über so eine Einstellung kann ich nur den Kopf schütteln !

    Kommentar von Sellerman SellermanSellerman

    kann mir doch kein Mensch verzapfen das er jeden morgen vor der Arbeit unter die Dusche springt.... und nach der Arbeit schon wieder..... Wer soll das bezahlen ? In einem Haushalt von 4 Personen unmöglich !!!

    Kommentar von kunni kunnikunni

    der eine duscht sich in seinem Schweiß von früh bis nacht, der andere nur 2 x unter der Dusche. ...........und singt den Badewannentango

    Kommentar von eva130254 eva130254eva130254

    Sorry, aber ich gehe jeden Morgen unter die Dusche, kann schlecht ungeduscht zur Arbeit gehen. Vielleicht arbeitest du ja nicht, dann brauchste auch nur einmal die Woche duschen.

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    Antwort von colinchen colinchen

    keine angst es ist alles rechtens,solange du nicht lauthals dabei gesungen hast! normale lebensgeräusche und duschen ist eins , gehört zum leben!

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    Antwort von IsegrimWisobir IsegrimWisobir

    Ja. Du kannst Duschen wann du möchtest

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    Antwort von lullaby lullaby

    Du darfst... im angemessenem Maße

    Kommentar von vincero vincerovincero

    was soll das mit angemessenem mass. dafür gibt es keine rechhtslage. wenn ich eine stunde duschen will, tu ich das. schließlich bezahle ich das wasser.

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    Antwort von badguysimon badguysimon

    ich kenn die rechtslage nicht genau, aber kündigung oder klage halt ich doch für total unmöglich

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