Hallo, Wenn man den B-Schein erworben hat, darf man ja auch für die Klassen M, L und S fahren. Für B - also nicht B17 - muss man das 18. Lebensjahr vollendet haben, für Mopeds etc die unter diese anderen Klassen fallen aber nicht. Darf man dann, wenn man B hat, aber noch nicht 18 ist, die unteren Klassen derweil fahren? Eigentlich doch schon oder? ich hab ja vom TÜV den Bestätigungszettel mit dem ich zum Landratsamt muss und meinen Führerschein abholen kann. Demnach habe ich ja bestanden, dürfte auch Autofahren mit Begleitung auf dem roten Zettel und hab somit die Prüfungen für die unteren Klassen, für die ich keine Begleitung brauche, auch bestanden... es gibt ja zwar die Führerscheinmitführpflicht glaube ich, aber nachzeigen kann man den ja dann dennoch .. den Führerschein habe ich ja jetzt nur nicht wegen der Altersbeschränkung, diese gilt ja aber für Mofas etc nicht!
Darf ich Mofas oder Traktoren fahren wenn ich den B-Schein habe aber noch nicht 18 bin?
Antworten (7)
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FraschjoFraschjo
bis 18 nur pkw mit begleitung, ab 18 pkw allein, zweiräder bis 50ccm und mit einer geschwindigkeit bis 45kmh, land und forstwirtschaftliche fahrzeuge bis 32kmh und mit anhänger dann bis 25kmh,außerdem kannst du auch mit der b quad fahren
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Ich werde nicht ganz schlau, was du nun hast.
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Fall 1:
Du hast die Prüfungen für Klasse B bestanden. Darüber hast du eine Bescheinigung, mit der du mit 18 deinen Führerschein abholen kannst. Dies ist aber NICHT die Bescheinigung, mit der du mit 17 Jahren mit Begleitung fahren darfst.
In diesem Fall darfst du mit diesem Schein nichts fahren, denn dann ist es noch keine Fahrerlaubnis. Du kannst aber damit gegen eine geringe Gebühr dir vorläufig schon einen Führerschein oder entsprechende Bescheinigung, die als solcher gilt, für die unteren eingeschlossenen Klassen ausstellen lassen. Dann dürftest du diese schon fahren.
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Fall 2:
Du hast den Führerschein gemacht, man hat dir die Bescheinigung ausgehändigt, mit der du mit 17 Jahren schon mit Begleiter fahren darfst. Die Bescheinigung wird mit 18 in einen richtigen Kartenführerschein umgetauscht.
Hier liegt die Sache etwas anders. Mit dieser BF17-Bescheinigung hast du eine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B, die lediglich die Auflage beinhaltet, dass du mit PKW bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung fahren darfst. Die eingeschlossenen unteren Klassen können daher mit dieser Fahrerlaubnis aber durchaus schon allein gefahren werden. -
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sonnenladysonnenlady
Nein, darfst du nicht. Weil dieser Führerschein erst ab 18 Jahre ist und du es noch nicht bist, bist du auch nicht berechtigt, ihn derzeit zu nutzen.
Solltest du trotzdem fahren, bist du ohne FS unterwegs und bist die Fleppen los, bevor du sie überhaupt nutzen darfst.
Du kannst nur deinen Fahrlehrer fragen, ob du nochmal eine Prüfung nur für M ablegen kannst. Wenn ja, musst du sicher auch die Gebühren dafür nochmal übernehmen, kannst dann aber mit diesem Schein fahren, bis du 18 bist.
Wie gesagt, du kannst nur fragen. Ob das wirklich geht, weiss ich auch nicht.
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weder noch. Obwohl er vom Alter her M schon fahren könnte, darf er es mit diesem FS nicht, da er diesen erst ab 18 Jahre nutzen darf.
Voll daneben geraten