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Darf ich mit Umziehen ?

Frage von 44SilaH44 44SilaH44

Also mein Mann hat in Stuttgart ein Jobangebot bekommen, das würde er auch gerne annehmen um wieder aus Hartz4 zukommen doch unsere Frage wäre jetzt : Habe ich das recht als seine Ehefrau und die Mutter unserer Tochter mit um zu ziehen von Berlin nach Stuttgart auch ohne Jobangebot ? (bin in elternzeit - tochter ist 6 wochen)

Lg. Silah

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Antworten (8)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Selbstverständlich darfst du mit umziehen, da der besondere Schutz der Familie ein so hohes grundgesetzlich verankertes Rechtsgut ist, dass die ARGE die Zustimmung zum Umzug für die gesamte Bedarfsgemeinschaft erteilen muss (sofern es sich auf Seite deines Mannes um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt).

    Also: in Berlin Zustimmung zum Umzug und Übernahme der Umzugskosten beantragen, in Stuttgart Wohnung suchen und deren Angemessenheit ggf. von der dortigen ARGE bestätigen lassen.

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    Antwort von Lithea Lithea

    Natuerlich darfst du das, ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, mach dir da mal keine Sorgen. Ich glaube sogar das das Arbeitsamt euch irgendwie beim Umzug unterstuetzt, wenn ihr es beantragt und dein Mann einen schriftlichen Beweis hat, das er den Job bekommt und dafuer umziehen muss. Vielleicht einfach mal nachfragen.

    Ich wuensche euch viel Glueck.. und meinen Glueckwunsch fuer euren Kruemel ;)

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    Antwort von Kritiker218 Kritiker218

    In Stuttgart gibt es bestimmt auch für dich einen Job. Der Arbeitsmarkt ist inzwischen sehr gut für Arbeitnehmer. Herzlichen Glückwunsch, dass Hartz IV für euch bald vorbei ist.

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    Antwort von Gerdamaria Gerdamaria

    Verstehe ich nicht so ganz- wieso solltest du nicht das Recht haben?? Ihr seid doch eine Familie und wollt zusammenleben- oder etwa nicht?

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    Antwort von sonnex2 sonnex2

    Ja selbstverständlich...

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    Antwort von leguan01 leguan01

    Ja natürlich kannst du mit umziehen, schließlich seid ihr ja eine Familie. Es ist billiger umzuziehen als zu pendeln.

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    Antwort von doro33 doro33

    Hallo, ja natürlich kannst du das.Ihr seid eine BG!

    Kommentar von doro33 doro33

    Als Hartz 4 empfänger seid ihr sogar verpflichtet eure hilfebedürftigkeit zu senken.

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    Antwort von Souchon Souchon

    nein, du hast keine freie wohnortwahl als h4 und auch darfst du nur bis 22:00 uhr auf der straße rumlaufen.....

    ich versteh das problem nicht, wenn dein mann arbeit hat, gibt es für dich eh kein h4 mehr und du könntest eh machen, was du willst...selbst, wenn es "verboten" wäre...

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