Habe ich einen Versicherungsschutz wenn ich das Kennzeichen auf einem ausländischen Fahrzeug montiere und den Wagen nach Deutschland überführe? Darf ich auf ausländischen Strassen überhaupt damit fahren?
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Die Verwendung Roter Kennzeichen im Ausland kann u. U. zu Problemen führen, da sie nicht offiziell anerkannt sind. Es kommen hohe Strafen, Einzug (Italien) und Einreiseverweigerung (Schweiz, Benelux) vor. Auf deutscher ministerieller Ebene wird jedoch eine Anerkennung empfohlen. Offizieller Schriftwechsel liegt den Ministerien vor. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht.
Mehr unter http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen%28Deutschland%29#RoteKennzeichen

Kurzzeitkennzeichen (ehem. Rotes Kennzeichen) Ein Kurzzeitkennzeichen dient für Probe- oder Überführungsfahrten und wird vom zuständigen Straßenverkehrsamt für 5 Tage ausgegeben. Die Gültigkeitsdauer wird auf dem Kennzeichen vermerkt. Im Gegensatz zu dem ehemals "Roten Kennzeichen" muss das Kurzzeitkennzeichen nicht ans Straßenverkehrsamt zurückgegeben, sondern kann vernichtet werden.
Folgende Unterlagen sind für die Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens notwendig: Versicherungsbestätigungskarte mit dem Vermerk Kurzzeitkennzeichen Personalausweis Fahrzeugbrief, sofern dieser schon vorliegt Vollmacht, falls ein Dritter das Kennzeichen abholt
Die Versicherungsbestätigungskarte erhält man bei den meisten Versicherungs- gesellschaften gegen einen Einmalbeitrag. Wird der Anschlussvertrag bei der gleichen Gesellschaft abgeschlossen, verrechnet diese den Einmalbeitrag mit dem Beitrag zur Folgeversicherung. http://www.aspect-online.de
Hunley am 5. Juni 2007 15:07 Das rote Kennzeichen existiert doch noch. Er meint auch bestimmt die rote Händlernummer, nicht die von der Zulassungsstelle.