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Darf ich mit meiner Tochter auf dem Gehsteig radeln?

gefragt von Coucho am 19.05.2009 um 10:19 Uhr

Unsere Tochter ist jetzt 6 und radelt schon sicher. Allerdings fährt sie mir immer auf der Straße hinterher und bleibt nicht azuf dem Gehsteig. Darf man da als Erwachsener ausnahmsweise auch auf dem Gehsteig radeln?


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anonym
beantwortet von steffi12345 am 19. Mai 2009 10:20
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nein,aber lass doch deine tochter vor dir auf der straße fahren

Kommentar von 738493516927d55d8c85384c573b6549smallTeify am 19. Mai 2009 10:22

Das würde ich auch nicht tun.Es gibt Verkehrssituationen,da muß man schnell reagieren.Lieber Mama auf der Straße,Tochter auf dem Gehweg.

Kommentar von 8be109016adade9f61faa14eeeaf75e4smallOpodeldok am 21. Mai 2009 00:36

Kinder in diesem Alter dürfen nicht auf der Straße fahren. Egal ob vorne oder hinten.


Menne
beantwortet von Menne am 19. Mai 2009 10:19
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normalerweiße nicht. deine tochter muss auf dem Gehweg fahren,du aber auf der Straße...


Himbeergeist
beantwortet von Himbeergeist am 19. Mai 2009 10:20
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Tochter ja, Mama nicht.

Die meisten herrschaften im blauen Rock drücken nen Auge zu, jedoch kenne ich Personen, die sich eine belehrung anhören mussten. Ja, wir Deutschen sind schon ein korrektes Volk !


LieberGott
beantwortet von LieberGott am 19. Mai 2009 10:21
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Interessiert mich nicht. Im Interesse der Sicherheit fahre ich dann auch auf dem Gehweg. Immerhin wäre ich auf der Strasse auch ein Risiko...in Schneckengeschwindigkeit, und immer auf den Gehweg schielend...

Kommentar von 3c0b64ded4aad1c493a4c5c16a5ef0e6smallAnna92 am 20. Mai 2009 08:39

So sehe ich das auch. Lieber begehe ich eine Ordnungswidrigkeit gegenüber einer undurchdachten, ja unsinnigen Regelung, als mein Leben und/oder das meines Kindes zu gefährden. Der korrekte Weg wäre, sich für eine Änderung der StVO einzusetzen. Die jetzige Ordnung betrifft offenkundig nur einzelne Radfahrer, versagt jedoch völlig, sobald eine Gruppe unterwegs ist.

Kommentar von 3c0b64ded4aad1c493a4c5c16a5ef0e6smallAnna92 am 20. Mai 2009 08:47

ehlers
beantwortet von ehlers am 19. Mai 2009 10:20
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Nein darf man nicht.versuche doch mal sie vor dir fahren zu lassen.Oder mach ihr klar das es für die auf dem gehweg einfach noch sicherer ist.


krizekrazi
beantwortet von krizekrazi am 19. Mai 2009 10:20
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soviel mir bekannt ist nicht


lananel
beantwortet von lananel am 19. Mai 2009 10:21
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Auf dem Radweg mit sicherheit.... Aber ich selbst wurde es auch aug dem gehsteig machen..zum schutz meines Kindes ... da es ja wirklich noch jung ist... aber erlaubt ist das glaub ich auch nich


moonrox
beantwortet von moonrox am 19. Mai 2009 10:25
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mit 6 jahren MUSS sie sogar auf dem steig radeln! und deiner aufsichtspflicht sei dank, darfst du auch!

Kommentar von 3c0b64ded4aad1c493a4c5c16a5ef0e6smallAnna92 am 20. Mai 2009 08:40

Hast Du dazu einen Beleg? Ich fand nichts entsprechendes im Web.

Kommentar von 3c0b64ded4aad1c493a4c5c16a5ef0e6smallAnna92 am 20. Mai 2009 08:50

anonym
beantwortet von tergenna am 19. Mai 2009 10:22
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anonym
beantwortet von Trinchen2001 am 19. Mai 2009 12:32
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ich denke irgendwo gelesen zu haben das kids bis 10jahre den gehweg benutzen müssen und die zugehörige mama es nicht darf - aber jeder polizist mit menschenverstand wird es in diesem fall mit einer belehrung auf sich beruhen lassen (glaub ich ) denn wenn du durch dein kind abgelenkt bist bist du ja sonst auch eine gefahr für den fließenden verkehr


anonym
beantwortet von TanteBertha am 20. Mai 2009 13:45
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Deine Tochter darf das, Du nicht.


anonym
beantwortet von espressionant am 20. Mai 2009 14:10
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Deine Tochter hat vollkommen recht, auf der Straße (du meinst eigentlich Fahrbahn) ist es deutlich sicherer als auf dem Gehweg. Dort kommen einen keine blinden Fußgänger unvermittelt öffnende Autotüren etc in die quere. Die Autofahrer sehen einen auch viel besser, auch wenn es leider immer wieder einige asoziale unter ihnen gibt, die meinen, man müsse Radfahrer auf der Fahrbahn bedrängen oder behupen. Aber dass ist nur Abschaum, den muß man nicht beachten.
Es gilt wohl generell, dass nicht beanstandet werden soll, dass Eltern dort fahren wo die Kinder fahren oder umgekehrt. Fährst Du mit Deiner Tochter auf dem Gehsteig, dann beachte aber, dass Dich dann ein deutlich erhöhtes Haftungsrisiko trifft. Fährt Deine Tochter dann in einen Fußgänger, kannst Du schuld sein! Vergiss auch nicht, wie vorgeschrieben, Schritt zu fahren und an jeder Kreuzung und Einmündung stehen zu bleiben und abzusteigen! Hier lauern ja die größten Gefahren für die Radfahrer und handelst Du oder Deine Tochter nicht wie vorgeschrieben, dann mag Euch auch hier eine mitschuld treffen.


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