Ich bin 20 und wohne in Berlin. Ich möchte gerne mit meinen Freund zusammenziehen. Ich habe durch das Amt schon meine eigene Wohnung bekommen. Man kennt das ja, die einen sagen, dass man darf und die anderen sagen NEIN. Ich würde jetzt gerne mal eine richtige Antwort haben. Ich will offiziell mit ihm zusammenziehen. Ich weiß das ich arbeiten soll. Das mach ich auch seit 3 Tagen. Für eine neue Wohnung braucht man jedoch einen 3moantigen Gehaltsnachweiß. Deswegen soll es erstmal noch übers Amt laufen. Ich hoffe das mir hier irgendjemand helfen kann. Danke
Selbstverständlich darfst du das. Noch gilt in Deutschland die grundgesetzliche Freizügigkeit. Allerdings bildest du dann mit deinem Freund in einer Wohnung eine so genannte Bedarfsgemeinschaft. Dies bedeutet, dass euer beider Einkommen mit einander verrechnet wird. Die Folge: Du bekommst deutlich weniger Geld.
klar,aber dann bekommste weniger geld
Ok das weiß ich auch, aber wie kann ich das ganze angehen?

Geht dein freund arbeiten? Wenn ja muss er die miete zahlen. und kommt drauf wieviel er verdient dann muss er ganz für dich sorgen. Das ist ein eheähnliches verhältniss für die Arge.
Nein der geht nicht arbeiten. Der macht sich in 2-3 Wochen Selbstständig.

Frag Deinen SB, denn die auf den Ämtern haben mitunter ihre eigenen Vorstellungen.
Ja da hast du recht. Scheiß Amt ;-p Also heißt das, wenn ich einen scheiß SB habe, kann ich auch nicht zusammen ziehen?
du hast doch eine wohnung, in die kann er ja mit einziehen und sich entsprechend an der miete ect. beteiligen.
umziehen müsst ihr nicht zwangsläufig, ob das überhaupt auf staatskosten genehmigt wird hängt von vielen faktoren ab.
außerdem arbeitest du ja seit einigen tagen, somit musst du den umzug selber finanzieren und er muss seinen anteil auch dazu leisten.
Ja ich habe eine Wohnung, aber auch nur 1 Zimmer. Und zu zweit wird die Luft irgendwann dicke. Was für Faktoren gelten denn?
wohnungsgröße nach qum, einkommen z.bsp.

Lies mal hier. Hier steht alles genau drin. Auch das eine eheähnliche Gemeinschaft seit 2006 für drei Jahre bestehen muss, ehe sie als solche gilt. (Das wurde 2006 vom Bundesverfassungsgericht so entschieden). http://de.wikipedia.org/wiki/Ehe%C3%A4hnliche_Gemeinschaft
OK. Und wenn wir sagen das wir kein Paar sind und als WG zusammen ziehen möchten?
wim50 am 25. Juli 2008 18:39 Dann rückt euch irgend wann die ARGE auf die Bude, um zu belegen, dass es eben keine WG ist. Die zählen Zahnbürsten, die Harre im Kamm und schnüffeln an der Bettwäsche.
teardrop1109 am 25. Juli 2008 19:12 Das mit der WG ist in der Tat keine gute Idee. Nein, ehrlich sein, dass man es probieren will und auf das Urteil des BVerfG berufen. Dann rücken sie dir frühestens nach einem Jahr auf den Pelz um mal nachzusehen, wie es steht. Und dann sieht man weiter. Und wim50 (hier drunter) hat mit seinen Bedenken auch Recht. Auch die Nachteile, die sich aus einer solchen Gemeinschaft ergeben, stehen in dem Link oben.

Dss Ihr zusammenzieht, kann euch niemand verwehren. Ihr dürft sogar im gleichen Bett schlafen.
Nur werdet ihr für Wohnungssuchen, Kaution, einen Umzug und dergleichen keine Unterstützung erhalten, die gibt es lediglich, wenn ein Umzug für einen Job notwendig ist.
Außerdem wird die ARGE sobald als möglich als Bedarfsgemeinschaft einstufen, Das bedeutet, dass man "füreinander einsteht". Hat einer der Partner also einen Job, wird das gemeinsame Einkommen als Grundlage für die Berechnung des ALG II zugrunde gelegt. Es bleibt also auch in diesem Fall bei sehr bescheidenen Möglichkeiten.
Und - das ist auf die Dauer auch nicht ganz einfach zu verkraften und es können einige Probleme mehr auf euch zukommen. Beispielsweise, wenn dei Freund einen Job irgend wo anders bekommt. Dann seid ihr u.U. zwar auch getrennt, aber habt die Badarfsgemeinschaft am Hals.
Wir wollen ja erstmal für den Anfang nur zusammenziehen. Also brauchen wir das Amt als Starthilfe. Ich bin schon in einem Job und er macht sich selbständig. Es geht nur um den Anfang. Nach 2-3 Monaten sind wir ja dann nicht mehr angewiesen auf die. Wie sieht es mit der Situation aus?
wim50 am 25. Juli 2008 21:21 Das ist eben das Problem. Wenn es für die Arbeitsaufnahme notwendig ist, wird zugeschossen. Umzugskosten in angemesenem Rahmen, selbst Zuschüsse für eine Erstausstattung gibt es, wenn es die erste Wohnung ist. Übernahme der Kaution bin ich mir jetzt nicht sicher.
Ansonsten werden Umzüge nicht finanziert. Und mit 20 schon gar nicht, da hast du eigentlich noch bei Mama und Papa zu wohnen (bis 25). So siehts aus, es ist traurig.
Falls es dich tröstet: Ich kam im November xxxx mit einem Radio und einem Federbett (meine "Aussteuer") unterm Arm in einem kleinen Dorf am Ar... der Welt an. Mein Chef hat für mich irgend wo einen 2türigen Kleiderschrank, einen Stuhl, einen Tisch, ein Metallbett und eine alte Matratze zusammengeborgt. Mein Geld habe ich dann für etliche notwendige Kleinigkeiten ausgegeben und Weihnachten habe ich dann mit Senfbrot verbracht. Als im Januar sie Schule wieder begann, war ich ziemlich glücklich. Da gab's wenigstens die Woche über Mittags was zu essen, denn bis zur nächsten Gehaltszahlung waren es immer noch 2 Wochen.
Also kann ich zum Job-Center gehen und sagen, dass ich mit meinen Freund zusammen ziehen will, oder wie soll ich das anstellen?
Ja, zum Beispiel, und die Einkünfte von euch beiden auflisten - dann wird alles neu berechnet, eigentlich keine große Sache.
Du musst bei Unklarheiten nur immer genau nachhaken.