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Darf ich mit meinem Kind auf dem Fußweg fahren ???

Frage von bella2482 bella2482

Hallo ,

eine Frage , die mich seit neuestem interessiert . Unsere Tochter ist 5 Jahre alt und wir sind regelmäßig mit dem Fahrrad unterwegs . Darf ich denn , laut Gesetz , mit ihr zusammen auf dem Gehweg fahren ????.Natürlich nur dann , wenn kein Radweg vorhanden ist . Ich weiß , dass ein Kind bis zum Alter von 10 Jahren auf dem Gehweg fahren darf , aber was ist mit der Begleitung ?! Muß diese dann schieben ?

Ich danke für die Antworten .....

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Antworten (12)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DerTroll DerTroll

    äh das Kind darf bis zum Alter von 8 Jahren auf dem Geheweg fahren. Du darfst es an sich nicht. Aber wenn du umsichtig fährst, niemanden Gefährdest und offenbar halt zur Begleitung des Kindes, sagt auch die Polizei nichts. Wärst ja ein auch ein größeres Verkehrshindernis, wenn du nebendran auf der Straße fährst, aber nicht fließend, sondern dem Kind auf der Straße angepaßt.

    Kommentar von bella2482 bella2482

    Bis acht Jahren MÜSSEN die Kinder auf dem Fußweg fahren, bis zehn DÜRFEN sie es....

    Kommentar von CrazyAlex CrazyAlexCrazyAlex

    Nein, in Deutschland dürfen Kinder bis zum Alter von 10 Jahren auf dem Gehweg fahren!

    Kommentar von DerTroll DerTrollDerTroll

    sicher? Also ich mußte, als ich 8 war auf die Straße, wobei die Polisten darmals bei der Fahrradprüfung gemeint habe, wer unsicher ist, soll halt trotzdem auf dem Gehweg fahren.

  • 5
    Antwort von dantes dantes

    Du darfst nicht. Du kannst aber daneben auf der Straße fahren.

  • 2
    Antwort von pdeleuw pdeleuw

    Zunächst erst zu den hier umstrittenen rechtlichen Grundlagen, wo Kinder fahren dürfen und müssen. § 2 Abs. 5 der StVO ist so weit eindeutig:

    "Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen."

    Du als Vater oder Mutter bist tatsächlich in einer Zwickmühle. Als Erwachsener musst Du auf der Fahrbahn oder, soweit vorhanden, auf dem Radweg fahren. Andererseits hast Du jedoch die Aufsichtspflicht über Dein Kind. Fährst Du auf der Fahrbahn und das Kind auf dem Gehweg, kannst Du Deine Aufsichtspflicht womöglich nicht erfüllen. Das gilt vor allem, wenn am Fahrbahnrand Autos parken.

    Du musst also nach den konkreten Gegebenheiten entscheiden und

    • verbotenerweise auf dem Gehweg fahren,

    • auf der Fahrbahn fahren und das Kind auf dem Gehweg fahren lassen,

    • zusammen mit dem Kind auf der Fahrbahn fahren.

    Ich wähle in der Regel die zweite oder dritte Variante.

    Hentschel und König gehen in ihrem Kommentar zur StVO allerdings davon aus, dass begleitende Erwachsene auch auf dem Gehweg fahren dürfen (Hentschel/König - Straßenverkehrsrecht, München 2007, § 2 StVO, Rz. 29a)

    In der Mitgliederzeitschrift des ADFC (Radwelt 2/06) hat der Rechtsreferent des ADFC Roland Huhn sich zu diesem Thema ausführlich geäußert: Demnach habe das Amtsgericht Traunstein eine Mutter verurteilt, die getrennt von ihrem Kind fuhr. Sie hätte laut Urteil auf dem Gehweg oder mit dem Kind auf der Fahrbahn fahren müssen. Das Landgericht Mönchengladbach habe hingegen das gemeinsame Fahren auf der Fahrbahn abgelehnt, demnach komme also nur das gemeinsahme Fahren auf dem Gehweg in Frage. Auch der BGH hat sich mit dem Thema beschäftigt. Roland Huhn schreibt dazu: "Der Bundesgerichtshoft sagt zwar deutlich, dass Eltern auch zur Begleitung eines Kindes nicht auf dem Gehweg fahren dürfen, sieht aber auch das so entstehende Dilemma. Man könne der Mutter nicht vorwerfen, ihre Tochter zu wenig beaufsichtigt zu haben, und ihr gleichzeitig zur Last legen, überhaupt auf dem Fußweg mitgefahren zu sein."

    Also: Wie Du es machst, Du machst es falsch. Da hilft nur viel Umsicht und vor allem viel Rücksicht gegenüber den Fußgängern. Ein Patentrezept gibt es nicht, Du solltest je nach Rahmenbedingungen im Einzelfall entscheiden. Wenn bei uns Müllabfuhr ist, sind die sowieso schon schmalen Gehwegen noch mit den Tonnen vollgestellt. Für mich ein klarer Grund, die Kinder auf der Fahrbahn fahren zu lassen. An der Stelle ist das aufgrund der Breite der Fahrbahn und der Verkehrsstärke problemlos möglich.

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    Antwort von radfahrer radfahrer

    Bitte v.a. den Link ganz unten lesen.

    Radler auf dem Gehsteig

    Oftmals sieht man auf Gehsteigen (junge) Radfahrer mit recht hoher Geschwindigkeit fahren, teils in kleinen Gruppen, die sich dabei sogar noch angeregt unterhalten. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen junge Radler bis 8 Jahre auf dem Gehsteig fahren (soweit vorhanden). Radler bis 10 Jahre dürfen den Gehsteig benützen. Alle älteren Radler müssen lt. Gesetz die Fahrbahn benutzen. Es ist daher völlig korrekt, wenn Kinder bis zu den o.g. Altersgrenzen den Gehsteig fürs Radfahren nutzen. Allerdings sollten die Eltern ihrem Nachwuchs klarmachen, dass der Gehsteig keinesfalls ein gefahrloser Verkehrsraum ist. Im Gegenteil, wähnen sich viele dort in einer Scheinsicherheit. Tatsächlich können schnell sehr schwere Unfälle passieren, wenn etwa ein Autofahrer aus seinem Grundstück ausfährt oder ein Fußgänger mit Kinderwagen unachtsam aus dem Gartentürchen tritt. Auch ein anderer Radler, der über einen Verbindungsweg „in die Quere kommt“, kann zum Zusammenstoß führen. In vielen Fällen verhindern Mauern, Zäune, Hecken, Masten o.ä. die Sicht aufeinander, so dass ein Unfall nur durch Umsicht und niedrige Geschwindigkeit zu vermeiden ist.

    Eltern sollten ihre Kinder deshalb schulen:  Auch auf Gehsteigen muss man immer vorsichtig, aufmerksam und entsprechend langsam fahren. Die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h !) ist zwar in der Praxis kaum einzuhalten. Dennoch muss sich die Geschwindigkeit jedenfalls im unteren möglichen Bereich bewegen (im eigenen Interesse ganz besonders auf Gefällstrecken!).  Mit querendem Verkehr aus Einfahrten, Einmündungen, Gartentüren etc. muss stets gerechnet werden.

    Für die Autofahrer gilt:  Beim Ausfahren aus Gründstücken bereits beim Überqueren des Gehsteigs besonders vorsichtig sein.  Das Halten und Parken von Kfz auf dem Gehsteig ist überall gesetzlich verboten (egal ob mit zwei oder allen vier Rädern). Einzige Ausnahme: Dort, wo es durch ein besonderes Verkehrszeichen ausdrücklich erlaubt oder vorgeschrieben ist.

    Eltern mit Kind: Unter Juristen ist umstritten, wie Eltern ihr selbst radelndes Kind begleiten müssen bzw. dürfen. Da Erwachsene selbst nicht auf dem Gehsteig radeln dürfen, müssten sie eigentlich die Fahrbahn benutzen. Je weiter sie sich aber vom Kind entfernen, umso eher kann ihnen im Falle eines Unfalls der Vorwurf der Verletzung der Aufsichtspflicht gemacht werden. Solche und viele andere Fragen beantwortet die neue Broschüre „Mobil mit Kind und Rad“, die vom Bundesverkehrsministerium gefördert wurde:

    www.adfc.de/files/2/240/Broschuere_MoKuRa.pdf

  • 1
    Antwort von espressionant espressionant

    Es gibt wohl Direktiven, dass eine Aufsichtsperson, die ein kleines Kind auf dem Fußweg begleitet nicht beanstandet werden soll. Wenn doch ist die Strafe gering.
    Auf eine Sache möchte ich aber noch aufmerksam machen. Dein Kind mit seinem Rad ist auf dem Gehweg für Autofahrer schlecht zu sehen. Wenn ich sehe, wie oft ich auf Radwegen als großer Erwachsener schon übersehen werde, dann rechne mit einer HOHEN Gefährdung Deines Kindes auf dem Gehweg. Lass es wenigstens an den Kreuzungen absteigen (eh vorgeschrieben) und fahre, sobald da Fußgänger sind, nicht viel schneller als Schritt! Fahre auch mit gutem Abstand an Hauseingängen und parkenden Autos vorbei.
    Sobald Dein Kind eine gerade Linie fahren und sich etwas konzentrieren kann ist es auf der Fahrbahn wesentlich ungefährlicher. Autofahrer sind Menschen wie Du und ich. Kein normaler Mensch möchte ein Kind schädigen. Auf der Fahrbahn sieht Dich aber der Autofahrer. Lass Dein Kind etwas vor Dir fahren und fahre weit genug links.

  • 1
    Antwort von SirPedta SirPedta

    Was ist dir wichtiger? Irgendein unwichtiger und sinnfreier Paragraph dessen Bruch mit hoher Wahrscheinlichkeit niemanden berührt oder dass Du mit deinem Kind auf dem Gehweg fahren kannst um sie besser schützen zu können? Wirst Du ernsthaft dein Kind auf dem Gehweg fahren lassen während Du auf der Straße nebenher fährst? Mehr Hirn statt Paragraphenreiterei!

    Kommentar von bella2482 bella2482

    Nein , natürlich würde ich das nicht tun .... ich wollte nur wissen , wie das vom Gesetz her geregelt ist .....

  • 1
    Antwort von CrazyAlex CrazyAlex

    Ich würds einfach machen, das macht doch eigendlich jede Mutter, die mit ihrem Kind Fahrrad fährt, warum sollte es verboten sein, auf sein Kind aufzupassen?

    Kommentar von hermanngustav hermanngustav

    So einfach sollte man es sich nicht machen. Zum einen ist es verboten (Auf die Regeln der Straßenverkehrsordnung ist in einigen Antworten ausführlich hingewiesen). Zum Anderen wollen wir unseren Kindern ja zeigen, dass man sich an Regeln halten muss.

  • 0
    Antwort von hermanngustav hermanngustav

    Ich war gerade ebenfalls auf der Suche nach einer Antwort auf die gleiche Ausgangsfrage und finde die unklare Rechtslage sehr schlimm. Wenn wir es der Straßenverkehrsordnung entsprechend richtig machen, laufen wir Gefahr unsere Aufsichtspflicht zu verletzten. Wenn wir uns für die sicherere Aufsicht über die Kinder gegen die StVO entscheiden entsteht das Problem, dass wir unseren Kindern vormachen, dass man sich nicht an Regeln halten muss, wenn man nur irgendeinen Grund dafür findet. Und dann beklagen wir uns, wenn sich Jugendliche nicht an Regeln halten und nennen sie Rüpel.

  • 0
    Antwort von daddy1949 daddy1949

    Ich wurde auf einem nur 3 Gehwegplatten breiten Gehweg von einem Fahradfahrenden Vater, der vor seinem 5 jährigen Sohn fuhr, aufgefordert platz zu machen. ich machte ihn darauf aufmerksam für ihn nicht für sein Kind ja. Es kam zu einem Wortspiel, worauf der Vater sehr böse wurde und darauf bestand das er mit seinem Kind zum Schutz auf dem Gehweg fahren dürfe. Schliesslich wollte er sein recht mit der Polizei durchsetzen, die er dann an rief.Ein Streifenwagen kam dann. Der Polizeibeamte erklärte ihm das er als Begleitperson nur auf der Strasse fahren darf und wollte von ihm sogar eine Ordnungstrafe in höhe von 5,00 Euro abnehmen, daraufhin wurde der Vater so wütend gegn den Beamten sodas er nun auch noch eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung hat. Zum Thema Aufsichtspflicht Verletzung, liegt in so einem Fall nicht vor. Was wäre sonst bei einem 9 jährigen der alleine draußen spielt und die Eltern zu Hause sind?

    Kommentar von hermanngustav hermanngustav

    Bei einem 9jährigen sieht die Rechtslage der Aufsichtspflichtverletzung anders aus, als bei einem 5jährigen. Ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt oder nicht ist von der geistigen Entwicklung des Kindes abhängig. Die Wahrscheinlichkeit einer geistigen Einsichtsfähigkeit ist bei einem 9jährigen Kind höher als bei einem 5jährigen Kind. Aber auch bei einem 9jährigen Kind kann im Einzelfall eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen.

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    Antwort von onreact onreact

    Ein 5 jähriges Kind lässt sich auch noch gut auf dem Kindersitz transportieren, dann dürft Ihr beide auf dem Bürgersteig fahren.

    Im Zweifelsfall würde ich nicht zugunsten starrer Regeln das Leben meines Kindes riskieren.

    Kommentar von hermanngustav hermanngustav

    Der Kindersitz ist nicht besonders hilfreich, wenn das Kind Fahrrad fahren lernen soll. Wir sollten uns gemeinsam beim örtlichen Bundestagsabgeordneten dafür einsetzen, dass die StVO diesbezüglich überarbeitet wird und in den für den jeweiligen Straßenbau zuständigen politischen Ebenen dafür, dass es klarer geführte Radwege gibt.

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    Antwort von derluftman derluftman

    ninn musste nicht natürlich kannse aufer straße fahren aber eig darfs du mitfahren außerdem wo lebste dnen aufn dorf interesierts ehh kein und stadt naja wenn mann sons nichts macht is auch gut :)

    Kommentar von bella2482 bella2482

    komme aus Berlin...

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    Antwort von Bubumann66 Bubumann66

    Ja, darfst Du. Kinder bis zu einem gewissen Alter dürfen mit den Eltern auf dem Fußweg fahren ;) Fahrrad meine ich natürlich, keinen Panzer :D

    Kommentar von hermanngustav hermanngustav

    Schade, dass dieses ernste Thema hier nicht mit dem nötigen Ernst behandelt wird.

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