Zunächst erst zu den hier umstrittenen rechtlichen Grundlagen, wo Kinder fahren dürfen und müssen. § 2 Abs. 5 der StVO ist so weit eindeutig:
"Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen."
Du als Vater oder Mutter bist tatsächlich in einer Zwickmühle. Als Erwachsener musst Du auf der Fahrbahn oder, soweit vorhanden, auf dem Radweg fahren. Andererseits hast Du jedoch die Aufsichtspflicht über Dein Kind. Fährst Du auf der Fahrbahn und das Kind auf dem Gehweg, kannst Du Deine Aufsichtspflicht womöglich nicht erfüllen. Das gilt vor allem, wenn am Fahrbahnrand Autos parken.
Du musst also nach den konkreten Gegebenheiten entscheiden und
verbotenerweise auf dem Gehweg fahren,
auf der Fahrbahn fahren und das Kind auf dem Gehweg fahren lassen,
zusammen mit dem Kind auf der Fahrbahn fahren.
Ich wähle in der Regel die zweite oder dritte Variante.
Hentschel und König gehen in ihrem Kommentar zur StVO allerdings davon aus, dass begleitende Erwachsene auch auf dem Gehweg fahren dürfen (Hentschel/König - Straßenverkehrsrecht, München 2007, § 2 StVO, Rz. 29a)
In der Mitgliederzeitschrift des ADFC (Radwelt 2/06) hat der Rechtsreferent des ADFC Roland Huhn sich zu diesem Thema ausführlich geäußert: Demnach habe das Amtsgericht Traunstein eine Mutter verurteilt, die getrennt von ihrem Kind fuhr. Sie hätte laut Urteil auf dem Gehweg oder mit dem Kind auf der Fahrbahn fahren müssen. Das Landgericht Mönchengladbach habe hingegen das gemeinsame Fahren auf der Fahrbahn abgelehnt, demnach komme also nur das gemeinsahme Fahren auf dem Gehweg in Frage. Auch der BGH hat sich mit dem Thema beschäftigt. Roland Huhn schreibt dazu: "Der Bundesgerichtshoft sagt zwar deutlich, dass Eltern auch zur Begleitung eines Kindes nicht auf dem Gehweg fahren dürfen, sieht aber auch das so entstehende Dilemma. Man könne der Mutter nicht
vorwerfen, ihre Tochter zu wenig beaufsichtigt zu haben, und ihr
gleichzeitig zur Last legen, überhaupt auf dem Fußweg mitgefahren zu
sein."
Also: Wie Du es machst, Du machst es falsch. Da hilft nur viel Umsicht und vor allem viel Rücksicht gegenüber den Fußgängern. Ein Patentrezept gibt es nicht, Du solltest je nach Rahmenbedingungen im Einzelfall entscheiden. Wenn bei uns Müllabfuhr ist, sind die sowieso schon schmalen Gehwegen noch mit den Tonnen vollgestellt. Für mich ein klarer Grund, die Kinder auf der Fahrbahn fahren zu lassen. An der Stelle ist das aufgrund der Breite der Fahrbahn und der Verkehrsstärke problemlos möglich.
Bis acht Jahren MÜSSEN die Kinder auf dem Fußweg fahren, bis zehn DÜRFEN sie es....