3

Darf ich mit meinem Freund schlafen?

Frage von xxxzzz xxxzzz

Ich bin jetzt 15 und mein Freund ist 20. Meine Mutter meint, er macht sich strafbar wenn er mit mir schläft. Stimmt das? Danke schonmal.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (29)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von ziuwari ziuwari
  • 8
    Antwort von IchEsseKatzen IchEsseKatzen

    Dein Freund ist ein Pedo

    Kommentar von xxxzzz xxxzzz

    was?:D

    Kommentar von BaumAffenjunge BaumAffenjungeBaumAffenjunge

    Aber hallo :)

    Kommentar von Tekfunk35 Tekfunk35Tekfunk35

    Dann wär der Loddar Matthäus aber 5mal Pedo....

    Kommentar von chiliheadz chiliheadzchiliheadz

    @ IchEsseKatzen ..... und was bist du? Ich hätte da ein passendes Bild für deinen geistigen Intellekt! Sieh einmal Hier:

    Klasse nicht?

    Kommentar von pooooo pooooopooooo

    IchEssKatzen weiß nicht was er schreibt....mit 15jahren fehlt ihm evtl. der Durchblick...Zum Glück ist sein Hirn transparent - da fällt einem der Durchblick leichter...:-)

    Kommentar von chiliheadz chiliheadzchiliheadz

    @pooooo ... Hi hi hi hi, lol ;-)

    Kommentar von commander7 commander7commander7

    Nen Pedo is man nur wenn man auf Vorpubertäre Kids steht! Mit 15 ist man als Mädchen schon durch, oder noch drin! Also schön Maul halten wegen Pedokram!

    Kommentar von sternchen77 sternchen77sternchen77

    erstmal heißt das pädo, mit ä. und zweitens mal weißt du doch gar nicht wie weit körperlich oder geistlich sie entwickelt ist? immer diese vorurteile.. nervig *-)

  • 3
    Antwort von LiLaLaunebaer08 LiLaLaunebaer08

    Ja ist es, aber:

    1. was geht deine Mutter an ob du mit ihm schläfst?

    2.Solang du ihn nicht anzeigst kann man ihm garnix!

    Kommentar von Shornella ShornellaShornella

    was es die mutter angeht? die mutter hat das umgangsrecht sowie die aufsichtspflicht. sie hat serwohl ein wörtchen mitzureden mit wem ihre tochter sich trifft und mit wem nicht. und wenn sie der meinug ist dass der umgang mit dem freund das wohl des kindes gefährdet dann darf sie das verbieten. denn wenn irgendwas passiert, was auch immer, dann heißt es dass sie ihre aufsichtspflicht verletzt hat

    Kommentar von Shornella ShornellaShornella

    was es die mutter angeht? die mutter hat das umgangsrecht sowie die aufsichtspflicht. sie hat serwohl ein wörtchen mitzureden mit wem ihre tochter sich trifft und mit wem nicht. und wenn sie der meinug ist dass der umgang mit dem freund das wohl des kindes gefährdet dann darf sie das verbieten. denn wenn irgendwas passiert, was auch immer, dann heißt es dass sie ihre aufsichtspflicht verletzt hat

  • 3
    Antwort von akonalokanlka akonalokanlka

    Deine Mutter hat vollkommen Recht.

  • 2
    Antwort von chiliheadz chiliheadz

    § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern

    (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person ** **unter vierzehn Jahren (Kind)**** vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

    (3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

    (4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, 2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist, 3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder 4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

    (5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

    (6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

    Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie vom 31.10.2008 (PDF-Format BGBl. I S. 2149) m.W.v. 05.11.2008. Du darfst also, wenn deine eltern es nicht verboten haben. ansonssten erst ab 16 Jahren. und dein Fr3eund ist NICHT pädophil. Für alle "Besserwisser!""

  • 2
    Antwort von romeo27 romeo27

    stimmt, du darfst nur mit ihm telefonieren oder schreiben - nicht anfassen:-))

  • 2
    Antwort von Organized Organized

    Ja, deine Mutter hat Recht.

  • 2
    Antwort von Mazed96 Mazed96

    Ja stimmt.

  • 1
    Antwort von chiliheadz chiliheadz

    Was sagt das Gesetz in Deutschland?

    Der §176 des Strafgesetzbuches schreibt vor, wer mit wem Sex haben darf. Ziel dieses Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch durch Erwachsene zu schützen. Durch diese Bestimmungen werden jedoch teilweise auch sexuelle Kontakte Jugendlicher untereinander verboten. A / B <14 14-15 16-17 18-21 > 21 < 14 Herz X X X X 14-15 X Herz Herz Fragezeichen Ausrufezeichen 16-17 X Herz Herz Herz Herz 18-21 X Fragezeichen Herz Herz Herz

    21 X Ausrufezeichen Herz Herz Herz

    Herz

    A und B dürfen X

    A und B dürfen nicht Siehe § 176 Strafgesetzbuch Fragezeichen

    A und B "dürfen", solange dies nicht entgeltlich oder unter Ausnutzung einer Zwangslage stattfindet. Es kann von Strafe abgesehen werden, "wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist" (§ 182 Abs. 4) (Anm.: Dieser Satz heißt nichts anderes, als dass beide es wollten) Ausrufezeichen

    A und B "dürfen", solange der Täter dabei nicht "die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Opfers ausnutzt" (Anm: Der Täter ist immer der ältere). Strafverfolgung geschieht nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse (§ 182 Abs. 3), zudem kann aus den gleichen Gründen wie bei Fragezeichen von Strafe abgesehen werden.

    Das Herz bei <14 / <14 begründet sich mit der Strafunmündigkeit von unter 14jährigen. Ansonsten unterscheidet das Strafgesetzbuch nicht weiter, Sex zwischen 13 und 14jährigen wäre somit ebenfalls strafbar.

    Weiterhin gibt es ein Diagnosekriterium in der psychatrischen Medizin, ab wann die Diagnose Pädophilie gestellt wird. Dies ist u.a. dann erfüllt, wenn die Differenz zwischen beiden mehr als 6 Jahre beträgt und eine der Beteiligen unter 14 Jahren alt ist. Dieses Kriterium ist unabhängig von den jeweiligen Strafbestimmungen.

    Soviel zu der hirnrissigen Beschuldigung gegen deinen Freund "er währe pädophil".

  • 1
    Antwort von chiliheadz chiliheadz

    Gesetzlich ist es so: Verbieten es deine eltern ausdrücklich, ist es auch verboten, erlauben sie es, darfst du bereits ab 14 mit wem du willst (bedingte, sexuelle Freiheit). ab 16 KANN dir keiner sexuell etwas verbieten, weil du dann uneingeschränkte sexuelle Freiheit genießt ( angeglichenes deutsches Recht an die geltende Europanorm). Er macht sich also NUR strafbar, wenn euch das "Verbot" der Eltern bekannt oder vorrauszusetzen ist. Chiliheadz.

  • 1
    Antwort von MonkeyxDxRuffy MonkeyxDxRuffy

    So viel Schei*e wie hier steht.. ist schon unglaublich

    Du darfst mit ihm schlafen, aber nur, wenn du es auch willst! Und das verstehe ich nicht, und es sollte meiner Meinung nach auch anders sein aber hey..hauptsache unsere Soldaten sind gleich angezogen.. kleiner Insider :)

    Kommentar von xxxzzz xxxzzz

    am besten ist immer noch: "nein darfst du nicht. Wenn du dir über sowas Gedanken machst dann liebst du ihn nicht richtig."

  • 1
    Antwort von DelfinaLouisa DelfinaLouisa

    nein darfst du nicht. Wenn du dir über sowas Gedanken machst dann liebst du ihn nicht richtig.

    Kommentar von xxxzzz xxxzzz

    weil ich mir darüber gedanken mache liebe ich ihn nicht? okay, strange.

  • 1
    Antwort von Massimomuhle Massimomuhle

    Klar, er könnte auch 70 sein.

  • 1
    Antwort von manitschka manitschka

    Richtig , das tut er , erst mit 16 und deinem freien Willen ist es legal.

  • 1
    Antwort von user1192 user1192

    In Deutschland kannst du dir ab 14 aussuchen, mit wem du schläfst, und wenn der andere 100 ist. Also: in Deutschland ist das ok, in der Schweiz nicht.

  • 1
    Antwort von Vanilli Vanilli

    ja macht er. wenn du 16 bist und deine eltern einverstanden sind, dass du mit dem schläfst ist das jedoch rechtlich okay :D ich hoffe mal dass du das ganze nicht überstürzt, da der altersunterschieht schon ziemlich groß ist und man halt aus aussenstehender daran zweifeln mag, ob er es wirklich ernst mit dir meint. aber wenn das so ist, wünsche ich dir viel gück für eure beziehung (:

  • 1
    Antwort von zipfelinho zipfelinho

    Jep stimmt, wenn er 17 wäre, würde das glaub ich kein prob sein, aber da du allein unter 18 bist kriegt er mächtig ärger falls das rauskommt.

  • 1
    Antwort von Croxus Croxus

    Das stimmt nicht ganz.

    Geschlechtsverkehr ist dir ab deinem 14. Lebensjahr gestattet. Allerdings nur im Einverständnis deiner Eltern.

    Klingt komisch, ist aber so.

    Kommentar von MonkeyxDxRuffy MonkeyxDxRuffyMonkeyxDxRuffy

    Nö. haha :)

  • 1
    Antwort von UltraBelehrt UltraBelehrt

    Ja, aber wer will das überprüfen? Mit 16 dürftest du.

  • 1
    Antwort von Superkatii Superkatii
  • 0
    Antwort von XcEcUtE XcEcUtE

    Nöö eigentlich net aber was solls wenns keiner erfährt xD Sprichwort: Was ich nicht weiß macht mich nicht heiß...

  • 0
    Antwort von bienemaus63 bienemaus63

    du hast es ja eilig, wenn dich dein Freund liebt, wartet er auch noch bis du wenigstens 16 bist. LG.

  • 0
    Antwort von xXBrasselXx xXBrasselXx

    Solange er dich nciht zwingt,

    have fun xDD

  • 0
    Antwort von pooooo pooooo

    Hey,
    es ist ganz einfach. Wenn deine Mutter es erlaubt, dann ist es vollkommen in Ordnung und auch legal, wenn ihr miteinander schlaft. Möchte sie das nicht, so musst du warten bis du 16 bist. Dann ist es egal und nicht strafbar. Auch wenn du 14 wärst, so wäre der Geschlechtsakt mit einem älteren legal, sofern die Elter einwilligen. 15 und 20 ist nichts schlimmes....hab von 25 und 63 jährigen gehört...finde ich viel schlimmer. Ihr seid Jung und solltet, sofern ihr bereit seid, die wirklich schönen Dinge im Leben genießen....man lebt nur einmal !!
    Rede mit deiner Mama, erkläre ihr dass du ihn liebst u.s.w.
    wird schon....viel Spaß :)


  • 0
    Antwort von Tekfunk35 Tekfunk35

    Ja der ist zu "alt". Damit wollen die Pädophalie vorbeugen bzw, gesetzlich abgrenzen. Du müsstest 16 sein, oder dein Freund jünger. Aber ihr müsste es ja keinem erzählen...

  • 0
    Antwort von Katiischmoti Katiischmoti

    Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen: Das ist strafbar und er könnte mächtigen Ärger bekommen wenn das rauskommt.. Ich rate dir davon ab.

    Kommentar von pooooo pooooopooooo

    ach und 16 ist nicht minderjährig ?

    Kommentar von chiliheadz chiliheadzchiliheadz

    @Katiischmoti... Falls du es immer noch nicht verstanden hast: Unter 14 mit bis zu 14= erlaubt. Ab 14 mit erlaubnis der eltern oder ohne Verbot der eltern mit jedem alter= erlaubt aber gegen den willen der eltern= verboten. Ab 16 = volle sexuelle Freiheit= IMMER erlaubt, solange kein "Betreuungs oder abhängigkeitsverhältnis besteht. auch **gegen ** den Willen der Eltern.

  • 0
    Antwort von nikolaushaus nikolaushaus

    Nur wenn du es nicht selber willst, beziehungsweise du noch nicht weit genug entwickelt bist, das du dich sexuell selbst bestimmen kannst.

    Aber wo kein Kläger da kein Richter...

  • 0
    Antwort von Mimzy98 Mimzy98

    Ja tut er, er darf in diesem Alter nicht nur drei Jahre älter sein als du!

    Kommentar von chiliheadz chiliheadzchiliheadz

    @Mimzy98... Du scheinst besser als alle anwälte hier und alle Richter die Gesetze zu kennen! Lasse einmal deinen"übergroßen Intellekt" darauf prüfen, ob du nicht dazu geeignet bist, eine "neue Rechtsprechung" zu begründen. ** Du Weisst ja alles und kein dir vorgelegtes Gesetz kann da etwas anderes behaupten. du bist der "Gott" der Gesetzgebung" wir verneigen uns in Demut vor dir! **

  • 0
    Antwort von SCH0CKTHERAPiE SCH0CKTHERAPiE

    ja wegen dem jugendschutzgesetzt

    Kommentar von chiliheadz chiliheadzchiliheadz

    @SCH0CKTHERAPiE .... du wirfst hier Äpfel, Kartoffeln und Trauben in einen Sack! Das JWG und das KJHG haben damit ** nichts** zu tun! Das ist reines StGB und Europarecht. ER macht sich NICHT strafbar!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.