Ich bin jetzt 15 und mein Freund ist 20. Meine Mutter meint, er macht sich strafbar wenn er mit mir schläft. Stimmt das? Danke schonmal.
Darf ich mit meinem Freund schlafen?
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
ziuwariziuwari
http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html
zeige das deiner frau mutter
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8Antwort von
IchEsseKatzenIchEsseKatzen
Dein Freund ist ein Pedo
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BaumAffenjungeBaumAffenjunge Aber hallo :)
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Tekfunk35Tekfunk35 Dann wär der Loddar Matthäus aber 5mal Pedo....
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chiliheadzchiliheadz @ IchEsseKatzen ..... und was bist du? Ich hätte da ein passendes Bild für deinen geistigen Intellekt! Sieh einmal Hier:
Klasse nicht?
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pooooopooooo IchEssKatzen weiß nicht was er schreibt....mit 15jahren fehlt ihm evtl. der Durchblick...Zum Glück ist sein Hirn transparent - da fällt einem der Durchblick leichter...:-)
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chiliheadzchiliheadz @pooooo ... Hi hi hi hi, lol ;-)
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commander7commander7 Nen Pedo is man nur wenn man auf Vorpubertäre Kids steht! Mit 15 ist man als Mädchen schon durch, oder noch drin! Also schön Maul halten wegen Pedokram!
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sternchen77sternchen77 erstmal heißt das pädo, mit ä. und zweitens mal weißt du doch gar nicht wie weit körperlich oder geistlich sie entwickelt ist? immer diese vorurteile.. nervig *-)
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3Antwort von
LiLaLaunebaer08LiLaLaunebaer08
Ja ist es, aber:
- was geht deine Mutter an ob du mit ihm schläfst?
2.Solang du ihn nicht anzeigst kann man ihm garnix!
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ShornellaShornella was es die mutter angeht? die mutter hat das umgangsrecht sowie die aufsichtspflicht. sie hat serwohl ein wörtchen mitzureden mit wem ihre tochter sich trifft und mit wem nicht. und wenn sie der meinug ist dass der umgang mit dem freund das wohl des kindes gefährdet dann darf sie das verbieten. denn wenn irgendwas passiert, was auch immer, dann heißt es dass sie ihre aufsichtspflicht verletzt hat
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ShornellaShornella was es die mutter angeht? die mutter hat das umgangsrecht sowie die aufsichtspflicht. sie hat serwohl ein wörtchen mitzureden mit wem ihre tochter sich trifft und mit wem nicht. und wenn sie der meinug ist dass der umgang mit dem freund das wohl des kindes gefährdet dann darf sie das verbieten. denn wenn irgendwas passiert, was auch immer, dann heißt es dass sie ihre aufsichtspflicht verletzt hat
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2Antwort von
chiliheadzchiliheadz
§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person ** **unter vierzehn Jahren (Kind)**** vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, 2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist, 3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder 4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie vom 31.10.2008 (PDF-Format BGBl. I S. 2149) m.W.v. 05.11.2008. Du darfst also, wenn deine eltern es nicht verboten haben. ansonssten erst ab 16 Jahren. und dein Fr3eund ist NICHT pädophil. Für alle "Besserwisser!""
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2Antwort von
romeo27romeo27
stimmt, du darfst nur mit ihm telefonieren oder schreiben - nicht anfassen:-))
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1Antwort von
chiliheadzchiliheadz
Was sagt das Gesetz in Deutschland?
Der §176 des Strafgesetzbuches schreibt vor, wer mit wem Sex haben darf. Ziel dieses Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch durch Erwachsene zu schützen. Durch diese Bestimmungen werden jedoch teilweise auch sexuelle Kontakte Jugendlicher untereinander verboten. A / B <14 14-15 16-17 18-21 > 21 < 14 Herz X X X X 14-15 X Herz Herz Fragezeichen Ausrufezeichen 16-17 X Herz Herz Herz Herz 18-21 X Fragezeichen Herz Herz Herz
21 X Ausrufezeichen Herz Herz Herz
Herz
A und B dürfen X
A und B dürfen nicht Siehe § 176 Strafgesetzbuch Fragezeichen
A und B "dürfen", solange dies nicht entgeltlich oder unter Ausnutzung einer Zwangslage stattfindet. Es kann von Strafe abgesehen werden, "wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist" (§ 182 Abs. 4) (Anm.: Dieser Satz heißt nichts anderes, als dass beide es wollten) Ausrufezeichen
A und B "dürfen", solange der Täter dabei nicht "die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Opfers ausnutzt" (Anm: Der Täter ist immer der ältere). Strafverfolgung geschieht nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse (§ 182 Abs. 3), zudem kann aus den gleichen Gründen wie bei Fragezeichen von Strafe abgesehen werden.
Das Herz bei <14 / <14 begründet sich mit der Strafunmündigkeit von unter 14jährigen. Ansonsten unterscheidet das Strafgesetzbuch nicht weiter, Sex zwischen 13 und 14jährigen wäre somit ebenfalls strafbar.
Weiterhin gibt es ein Diagnosekriterium in der psychatrischen Medizin, ab wann die Diagnose Pädophilie gestellt wird. Dies ist u.a. dann erfüllt, wenn die Differenz zwischen beiden mehr als 6 Jahre beträgt und eine der Beteiligen unter 14 Jahren alt ist. Dieses Kriterium ist unabhängig von den jeweiligen Strafbestimmungen.
Soviel zu der hirnrissigen Beschuldigung gegen deinen Freund "er währe pädophil".
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1Antwort von
chiliheadzchiliheadz
Gesetzlich ist es so: Verbieten es deine eltern ausdrücklich, ist es auch verboten, erlauben sie es, darfst du bereits ab 14 mit wem du willst (bedingte, sexuelle Freiheit). ab 16 KANN dir keiner sexuell etwas verbieten, weil du dann uneingeschränkte sexuelle Freiheit genießt ( angeglichenes deutsches Recht an die geltende Europanorm). Er macht sich also NUR strafbar, wenn euch das "Verbot" der Eltern bekannt oder vorrauszusetzen ist. Chiliheadz.
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1Antwort von
MonkeyxDxRuffyMonkeyxDxRuffy
So viel Schei*e wie hier steht.. ist schon unglaublich
Du darfst mit ihm schlafen, aber nur, wenn du es auch willst! Und das verstehe ich nicht, und es sollte meiner Meinung nach auch anders sein aber hey..hauptsache unsere Soldaten sind gleich angezogen.. kleiner Insider :)
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xxxzzz am besten ist immer noch: "nein darfst du nicht. Wenn du dir über sowas Gedanken machst dann liebst du ihn nicht richtig."
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1Antwort von
DelfinaLouisaDelfinaLouisa
nein darfst du nicht. Wenn du dir über sowas Gedanken machst dann liebst du ihn nicht richtig.
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xxxzzz weil ich mir darüber gedanken mache liebe ich ihn nicht? okay, strange.
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1Antwort von
manitschkamanitschka
Richtig , das tut er , erst mit 16 und deinem freien Willen ist es legal.
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1Antwort von
user1192user1192
In Deutschland kannst du dir ab 14 aussuchen, mit wem du schläfst, und wenn der andere 100 ist. Also: in Deutschland ist das ok, in der Schweiz nicht.
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1Antwort von
VanilliVanilli
ja macht er. wenn du 16 bist und deine eltern einverstanden sind, dass du mit dem schläfst ist das jedoch rechtlich okay :D ich hoffe mal dass du das ganze nicht überstürzt, da der altersunterschieht schon ziemlich groß ist und man halt aus aussenstehender daran zweifeln mag, ob er es wirklich ernst mit dir meint. aber wenn das so ist, wünsche ich dir viel gück für eure beziehung (:
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1Antwort von
zipfelinho Jep stimmt, wenn er 17 wäre, würde das glaub ich kein prob sein, aber da du allein unter 18 bist kriegt er mächtig ärger falls das rauskommt.
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1Antwort von
CroxusCroxus
Das stimmt nicht ganz.
Geschlechtsverkehr ist dir ab deinem 14. Lebensjahr gestattet. Allerdings nur im Einverständnis deiner Eltern.
Klingt komisch, ist aber so.
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MonkeyxDxRuffyMonkeyxDxRuffy Nö. haha :)
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SuperkatiiSuperkatii
http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html
Dort kannst du es nach schauen ! :-)
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0Antwort von
XcEcUtEXcEcUtE
Nöö eigentlich net aber was solls wenns keiner erfährt xD Sprichwort: Was ich nicht weiß macht mich nicht heiß...
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0Antwort von
bienemaus63bienemaus63
du hast es ja eilig, wenn dich dein Freund liebt, wartet er auch noch bis du wenigstens 16 bist. LG.
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0Antwort von
pooooopooooo
Hey,
es ist ganz einfach. Wenn deine Mutter es erlaubt, dann ist es vollkommen in Ordnung und auch legal, wenn ihr miteinander schlaft. Möchte sie das nicht, so musst du warten bis du 16 bist. Dann ist es egal und nicht strafbar. Auch wenn du 14 wärst, so wäre der Geschlechtsakt mit einem älteren legal, sofern die Elter einwilligen. 15 und 20 ist nichts schlimmes....hab von 25 und 63 jährigen gehört...finde ich viel schlimmer. Ihr seid Jung und solltet, sofern ihr bereit seid, die wirklich schönen Dinge im Leben genießen....man lebt nur einmal !!
Rede mit deiner Mama, erkläre ihr dass du ihn liebst u.s.w.
wird schon....viel Spaß :)
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Tekfunk35Tekfunk35
Ja der ist zu "alt". Damit wollen die Pädophalie vorbeugen bzw, gesetzlich abgrenzen. Du müsstest 16 sein, oder dein Freund jünger. Aber ihr müsste es ja keinem erzählen...
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KatiischmotiKatiischmoti
Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen: Das ist strafbar und er könnte mächtigen Ärger bekommen wenn das rauskommt.. Ich rate dir davon ab.
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pooooopooooo ach und 16 ist nicht minderjährig ?
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chiliheadzchiliheadz @Katiischmoti... Falls du es immer noch nicht verstanden hast: Unter 14 mit bis zu 14= erlaubt. Ab 14 mit erlaubnis der eltern oder ohne Verbot der eltern mit jedem alter= erlaubt aber gegen den willen der eltern= verboten. Ab 16 = volle sexuelle Freiheit= IMMER erlaubt, solange kein "Betreuungs oder abhängigkeitsverhältnis besteht. auch **gegen ** den Willen der Eltern.
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nikolaushausnikolaushaus
Nur wenn du es nicht selber willst, beziehungsweise du noch nicht weit genug entwickelt bist, das du dich sexuell selbst bestimmen kannst.
Aber wo kein Kläger da kein Richter...
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Mimzy98 Ja tut er, er darf in diesem Alter nicht nur drei Jahre älter sein als du!
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chiliheadzchiliheadz @Mimzy98... Du scheinst besser als alle anwälte hier und alle Richter die Gesetze zu kennen! Lasse einmal deinen"übergroßen Intellekt" darauf prüfen, ob du nicht dazu geeignet bist, eine "neue Rechtsprechung" zu begründen. ** Du Weisst ja alles und kein dir vorgelegtes Gesetz kann da etwas anderes behaupten. du bist der "Gott" der Gesetzgebung" wir verneigen uns in Demut vor dir! **
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SCH0CKTHERAPiE ja wegen dem jugendschutzgesetzt
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chiliheadzchiliheadz @SCH0CKTHERAPiE .... du wirfst hier Äpfel, Kartoffeln und Trauben in einen Sack! Das JWG und das KJHG haben damit ** nichts** zu tun! Das ist reines StGB und Europarecht. ER macht sich NICHT strafbar!
was?:D