sarrex am 30.12.2008 um 22:03 Uhr
Ich möchte gerne wissen ob ich mit dem Führerschein Kl.B einen Mercedes-Benz Sprinter 313 fahren darf oder nicht?
Darfst du. Klasse B ist bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht. Das bringt kein Sprinter auf die Waage. Pass nur auf, du kannst nach hinten nichts sehen, alles über die Außenspiegel, erfordert ein bisschen Übung... ;)
Du darfst, laut typenbezeichnung ist es ein sprinter 313, das heißt er hat max. 3,5 t. zul. gg. und 130 ps
sarrex am 30. Dezember 2008 22:27 danke
Welcher ist denn das? So wie der Bulli von VW? Den könntest du gerade noch fahren, das Gesamtgewicht (also mit Ladung ist ausschlaggebend) von 3,5 to. darf nicht überschritten werden bzw. bis 8 Personen. (Infos aus einer ADAC-Broschüre)
Hallo, das ist ein Irrtum. Sieh meinen Kommentar zu madjuly.
Sieh Dir bitte mal meinen Kommentar zu madjuly an. Der kann wesentlich mehr Gewicht haben.

Du darfst. Allerdings ist dieses Fahrzeug das "größte" für die FS-Klasse B. Übrigens: Auch wenn Du die zZGM von 3,5t überschreitest, darfst Du lt. Gesetz noch einen 750kg Anhänger ziehen.
ja das ist kein problem,kenne ich vom geschlossenen vw-transporter;-) aber trotzdem danke für den tip
Die alte Klasse B ist bis 7,5 to.
das ist so nicht richtig, es kommt drauf an, wann der führerschein gemacht wurde.
DDR-Führerschein von 1989, wurde nach der Wende nach BRD-Gesetzen mit 7,5 t. bewertet und mit dem EU-Recht als Bestandsschutz angesehen.
ich hab offiziell den führerschein seit 2006
Die Klasse B gibt es erst seit der Führerscheinreform. Diese erlaubt das Führen von Fahrzeugen mit einer zGM von bis zu 3,5t. Für einen 7,5-Tonner benötigt man mindestens die Klasse C1.
Nur zur Info ich fahre einen Sprinter mit Motor C313. Doppelkabine und Kastenwagen zugelassen für 7,5 Tonnen Gesamtgewicht, LKW-Zulassung mit 80 Km/h zugelassener Höchstgeschwindigkeit. Der kann also doch ein bißchen mehr auf die Waage bringen als Du denkst und man braucht einen LKW-Schein mit dazugehöriger Chipkarte für den Fahrtenschreiber.