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darf ich mit meinem B-Führerschein einen Mercedes-Benz Sprinter 313 fahren?

gefragt von sarrexsarrex am 30.12.2008 um 22:03 Uhr

Ich möchte gerne wissen ob ich mit dem Führerschein Kl.B einen Mercedes-Benz Sprinter 313 fahren darf oder nicht?


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anonym
beantwortet von madjuly am 30. Dezember 2008 22:05
3x
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Darfst du. Klasse B ist bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht. Das bringt kein Sprinter auf die Waage. Pass nur auf, du kannst nach hinten nichts sehen, alles über die Außenspiegel, erfordert ein bisschen Übung... ;)

Kommentar von Af43acc1670cac4f8ccea0985fab01dfsmallsarrex am 30. Dezember 2008 22:06

ja das ist kein problem,kenne ich vom geschlossenen vw-transporter;-) aber trotzdem danke für den tip

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 30. Dezember 2008 22:09

Die alte Klasse B ist bis 7,5 to.

Kommentar von rawi47 am 30. Dezember 2008 22:11

das ist so nicht richtig, es kommt drauf an, wann der führerschein gemacht wurde.

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 30. Dezember 2008 22:18

DDR-Führerschein von 1989, wurde nach der Wende nach BRD-Gesetzen mit 7,5 t. bewertet und mit dem EU-Recht als Bestandsschutz angesehen.

Kommentar von Af43acc1670cac4f8ccea0985fab01dfsmallsarrex am 30. Dezember 2008 22:27

ich hab offiziell den führerschein seit 2006

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 9. April 2009 08:19

Die Klasse B gibt es erst seit der Führerscheinreform. Diese erlaubt das Führen von Fahrzeugen mit einer zGM von bis zu 3,5t. Für einen 7,5-Tonner benötigt man mindestens die Klasse C1.

Kommentar von bui41 am 19. Mai 2009 19:12

Nur zur Info ich fahre einen Sprinter mit Motor C313. Doppelkabine und Kastenwagen zugelassen für 7,5 Tonnen Gesamtgewicht, LKW-Zulassung mit 80 Km/h zugelassener Höchstgeschwindigkeit. Der kann also doch ein bißchen mehr auf die Waage bringen als Du denkst und man braucht einen LKW-Schein mit dazugehöriger Chipkarte für den Fahrtenschreiber.


anonym
beantwortet von rawi47 am 30. Dezember 2008 22:10
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Du darfst, laut typenbezeichnung ist es ein sprinter 313, das heißt er hat max. 3,5 t. zul. gg. und 130 ps

Kommentar von Af43acc1670cac4f8ccea0985fab01dfsmallsarrex am 30. Dezember 2008 22:27

danke

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 30. Dezember 2008 22:42

Welcher ist denn das? So wie der Bulli von VW? Den könntest du gerade noch fahren, das Gesamtgewicht (also mit Ladung ist ausschlaggebend) von 3,5 to. darf nicht überschritten werden bzw. bis 8 Personen. (Infos aus einer ADAC-Broschüre)

Kommentar von bui41 am 19. Mai 2009 19:13

Hallo, das ist ein Irrtum. Sieh meinen Kommentar zu madjuly.

Kommentar von bui41 am 19. Mai 2009 19:16

Sieh Dir bitte mal meinen Kommentar zu madjuly an. Der kann wesentlich mehr Gewicht haben.


Benjy
beantwortet von Benjy am 9. April 2009 08:18
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Du darfst. Allerdings ist dieses Fahrzeug das "größte" für die FS-Klasse B. Übrigens: Auch wenn Du die zZGM von 3,5t überschreitest, darfst Du lt. Gesetz noch einen 750kg Anhänger ziehen.


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