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Darf ich mit Klasse B Führerschein Roller fahren ?

Frage von Saitgermann Saitgermann

Hallo zusammen !!

Ich hab heute Fahrerlaubnisprüfung Klasse B bestanden (kein B/17) , und bin ich 17 , ich muss jeden tag mit mein roller 12 km bis zum ausbildungplatz fahren ( 25 km/h) darf ich 50 km/h fahren ?

( ich kann noch nicht so perfekt deutsch sry wegen schreib fehler)

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Schmupel Schmupel

    Da solltest du lieber beim Straßenverkehrsamt nachfragen. Der normal Führerschein Klasse B gilt erst mit deinem 18ten Geburtstag.

    Kommentar von Saitgermann Saitgermann

    ja wenn ich hier nicht hilfreiche Antwort bekommen dann schon

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    Antwort von waldrae waldrae

    Geh mal auf die Führerscheinstelle und fragda nach. Oder bei deiner Fahrschule !

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    Antwort von tschechien4ever tschechien4ever

    Du bekommst bei der Prüfung unterschiedliche Fahrzeugklassen sozusagen 'dazugeschenkt'. Ich hab auch das BF17 gemacht und bei mir auf dem Führerschein steht, dass ich die Fahrzeugklassen** B, M, L und S** fahren darf. Und ich hab nur B beantragt also darfst du auch Roller fahren, denn der gehört zur Klasse: M.

    Kommentar von Saitgermann Saitgermann

    aso ja das problem ist ich krieg fahrerlaubnis erst wenn ich 18 bin , jetzt hab ich in der hand nur diese papier von der prüferbekommen hab , geht das totzdem ?

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    Antwort von wollyuno wollyuno

    wohl in fahrschule nicht aufgepasst,da wurde das erklärt

    Kommentar von Saitgermann Saitgermann

    ja leider !

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    Antwort von 10Leo 10Leo

    Wenn ich es richtig verstehe, hast Du den "normalen" Führerschein mit 18 gemacht und nicht das begleitete Fahren mit 17. Du darfst nach bestandener praktischer Prüfung (egal, welchen der beiden Führerscheine bzw. Fahrerlaubnis Du hast), wenn du die Fahrerlaubnis hast, mit Deinem Roller 50km/h fahren. Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte.

    Kommentar von Saitgermann Saitgermann

    hab normalen führerschein 18 gemacht okey aber hab noch nicht führerschein bekommen den kriege ich erst wenn ich 18 bin hab in der hand nur ein papier von tüv ! darf ich trotzdem fahren oder ?

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    Antwort von FreedomOfChoice FreedomOfChoice

    Ja, darfst du - Bei "B" ist der Rollerführerschein (50 km/h) dabei!

    Wenn Ü. 18!

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    Antwort von Saitgermann Saitgermann

    Ich hab gerade Polizei angerufen und nach gefragt

    Ich darf ohne fahrerlaubnis , und bis 18 nicht 50 km/h fahren ! Danke leute ...

    Kommentar von ginatilan ginatilanginatilan

    das war mir klar, leider habe ich die Frage zu spät gelesen

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